Sülz – An der Sülzburgstraße lauert für Autofahrer eine Falle, jedenfalls dann, wenn sie nicht ortskundig sind: Die von ihr rechts abgehende Wichterichstraße verführt manchen Parkplatzsuchenden dorthinein abzubiegen – um dann festzustellen, dass nach wenigen hundert Metern ein Einbahnstraßenschild die Weiterfahrt versperrt. So unternehmen die Fahrer auf der Verkehrsachse Wendemanöver, während zahlreiche Radler und auch manchmal ein Bus dort unterwegs sind.
Die Gehwege sind eng und durch Autos zugeparkt. Mancher Fußgänger oder manche Fußgängerin weicht gerne auf die Fahrbahn aus, wenn auf dem Bürgersteig eine Mutter mit Kinderwagen oder Mensch mit Rollator entgegenkommt. Dort parken aber auch Kunden der naheliegenden Geschäfte gerne einmal in zweiter Reihe. Insgesamt herrscht ein gefährliches Durcheinander.
Anwohner hatten aufgrund dieser Situation die Bezirkspolitik angeregt, die Einbahnstraßenregelung für die Wichterichstraße bis zur Sülzburgstraße zu verlängern – und so hat die Bezirksvertretung Lindenthal es dann vor knapp zwei Jahren auch beschlossen. Und zwar soll die Stadtverwaltung nach dem Beschluss die Einfahrt in die Wichterichstraße aus der Sülzburgstraße dadurch unterbinden, dass sie diese komplett als Einbahnstraße ausweist. Gleichzeitig soll sie für den Radverkehr geöffnet bleiben.
Die Einbahnstraßenregelung soll den Verkehr auf der Wichterichstraße reduzieren
Zudem sollen auf der südlichen Straßenseite keine Autos mehr auf dem Gehweg geparkt werden, und zwar von den Baumscheiben im Bereich der Einmündung der Gerolsteiner Straße an bis zur Sülzburgstraße. Der ruhende Verkehr soll stattdessen auf die nördliche Seite verlegt werden und zwar auf die Fahrbahn. Für den Fall, dass sie dadurch vor allem durch den Busverkehr nicht mehr ausreichend breit ist, sollen die Autos mit zwei Rädern seitlich auf dem Fußgängerweg geparkt werden dürfen.
Die Bezirksvertretung begründete ihren Beschluss ausführlich: Die Einbahnstraßenregelung bis zur Sülzburgstraße würde den Verkehr auf der Wichterichstraße deutlich reduzieren und ermöglichen, dass die Parkmöglichkeiten auf die Fahrbahn verlegt werden. Dadurch könnten die Fußgängerwege von den Fußgängern und Fußgängerinnen uneingeschränkt genutzt werden. Ihre Sicherheit beim Überqueren der Wichterichstraße würde erhöht, der Bus besser vorankommen. Des weiteren gewähre diese Maßnahme dem KVB Busverkehr ein flüssigeres Vorankommen. Ohne die geparkten Autos auf den Gehwegen würde die Aufenthaltsqualität der Straße erhöht und die Attraktivität der Geschäfte sowie der Stadtbibliothek an dieser Stelle gesteigert.
Die Verwaltung will die erweiterte Einbahnstraßenregelung nicht umsetzen
Die Anwohner, die die Neuregelung des Verkehrs auf der Wichterichstraße angeregt hatten, freuten sich über die politische Entscheidung – und warten seitdem auf ihre Umsetzung. Bislang vergeblich. Sie fragten daher bei der Stadtverwaltung nach und wunderten sich sehr über die Antwort: Das Amt Straßen und Verkehrsentwicklung habe entschieden, dass eine Einbahnstraßenführung in dem besagten Abschnitt nicht sinnvoll ist, so hieß es. Weil die Straße im besagten also weiter in beide Richtungen befahren wird, sei eine größere Fahrbahnbreite erforderlich, deshalb könnten die parkenden Autos nicht auf die Fahrbahn verlegt werden. Nur auf der nördlichen Straßenseite würden die Stellplätze auf die Straße verlegt.
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Die Bezirkspolitik ärgert sich sehr über dieses Vorgehen. „Das ist ein mittlerer Skandal“, kommentiert Roland Schüler (Grüne), Verkehrsexperte der Bezirksvertretung. „Wir haben keinerlei Mitteilung der Verwaltung darüber, erhalten, dass sie den Beschluss nicht umsetzt und keinerlei fachliche Begründung, warum nicht.“ Grundsätzlich sei sie nicht befugt, zu entscheiden, ob ein Beschluss sinnvoll ist oder nicht, sondern nur, ob er sich aus fachlicher Sicht umsetzen lässt oder nicht.
Auch die Anwohner, die den Beschluss der Politik angeregt hatten, sind empört: „Es handelt sich hier um ein kleines, absurdes Beispiel für Verwaltungswillkür“, sagt der Sülzer Thomas Schmeckpeper. „Es gibt weder juristische noch verkehrsplanerische Gründe, den Beschluss nicht umzusetzen. Das ist dann in Konsequenz Sabotage eines gewählten Gremiums. Dafür gehen wir nicht alle fünf Jahre zur Kommunalwahl. Wenn es im Kleinen so läuft, möchte man nicht wissen was sich im Großen so abspielt.“