Köln –
Einige Zuschauer an der Bahnhaltestelle Wüllnerstraße bekamen offenbar allmählich Mitleid mit dem Schwarzafrikaner, der von drei Kontrolleuren der KVB an die Wand eines Containers gedrängt wurde.
„Lassen Sie doch den Mann in Ruhe“, so hätten sie die Kontrolleure aufgefordert, erzählt ein Augenzeuge, der das Geschehen am vergangenen Sonntagnachmittag gegen 17 Uhr miterlebt hat. Das Auftreten der KVB-Mitarbeiter in der halben Stunde bis zum Eintreffen der Polizei sei martialisch gewesen und habe auch ihn schockiert.
Wie weit Kontrolleure gehen dürfen
Die Frage ist: Was dürfen Kontrolleure? Vom Gesetz her sind sie berechtigt, die Personalien von Fahrgästen aufzunehmen, wenn diese keinen Fahrschein haben. Denn ohne Fahrschein begehen KVB-Nutzer eine Straftat: die Erschleichung einer Leistung oder Betrug. Weigern sich Fahrgäste, auch wegen der Zustellung einer erhöhten Zahlungsaufforderung von 60 Euro ihre Personalien mitzuteilen, können die Kontrolleure die Polizei rufen, die dann die Personalien feststellt.
Bis die Beamten eintreffen, dürfen Kontrolleure Fahrgäste an der Flucht hindern, allerdings angemessen und ohne unnötige Gewalt anzuwenden, so heißt es auf der KVB-Website. Dort steht aber auch: „Möglicher Widerstand durch den Fahrgast im Rahmen der Festnahme darf gebrochen werden“. Und weiter: „Es gilt, die Durchsetzung des Anspruchs der KVB auf das Fahrpreisentgelt zu erfüllen.“ Dass ein Schwarzfahrer jedoch wirklich fliehen will und sich bei den Kontrolleuren heftig zur Wehr setzt, sei jedoch „die absolute Ausnahme“, versichert KVB-Pressesprecher Matthias Pesch.
Ein enormer Imageschaden
Kontrolleure, die Fahrgäste massiv am Weglaufen hindern und an Wände drücken, solche Situationen wollen die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) erst gar nicht, weder für ihre Fahrgäste noch für ihre Kontrolleure. „Die Befugnisse, die Kölner Kontrolleure haben, haben unsere auch“, sagt VGF-Sprecher Bernd Conrads. „Wir haben sie aber bewusst eingeschränkt. Wir hindern Fahrgäste, die weglaufen wollen, letztendlich nicht daran. Das macht so fürchterliche Bilder in der Öffentlichkeit und bewirkt einen enormen Imageschaden.“
Passanten, die bedrohlich erscheinende Auseinandersetzungen zwischen Kontrolleuren und Schwarzfahrern mitbekämen, so Conrads, wüssten oft nicht, was sich im Vorfeld abgespielt habe, wie aggressiv sich der Fahrgast vielleicht zuvor verhalten habe. „Spätere Zuschauer sehen eher nur das bedrängende Verhalten der Kontrolleure und bekommen einen falschen Eindruck.“
Keine Entlastung
Zudem entlaste die Option, Schwarzfahrer, die entschlossen weglaufen wollten, auch laufen zu lassen, Kontrolleure von Stress während ihrer ohnehin nicht einfachen Arbeit. Zur Kölner Vorgabe an Kontrolleure, die Durchsetzung des KVB-Anspruchs auf das Fahrpreisentgelt zu erfüllen, sagte Conrads, das sei ein Druck, den es in Frankfurt nicht gebe.
Wie KVB-Sprecher Matthias Pesch berichtete, habe es sich am Sonntag bei den Kontrolleuren um drei Studenten gehandelt, die am Wochenende eingesetzt werden und von der KVB für Kontrollaufgaben geschult worden waren. Nach Angaben der Polizei war der Kölner Schwarzafrikaner mit Haftbefehl gesucht worden. Er habe dann auf der Wache alle von der Justiz geforderten Gelder bezahlt und wurde entlassen.