Illegales RennenKölner Polizei stellt vier mutmaßliche Raser an Schnellrestaurant

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Symbolbild

Köln – Ein Parkplatz in Poll gilt laut Kölner Polizei als Treffpunkt der „Poser- und Raserszene“. Es dürfte also kein Zufall gewesen sein, dass Kölner Polizisten in der Nacht zu Sonntag gerade hier Streife fuhren und den Ort im Auge behielten. Und prompt gingen den Beamten dann auch vier mutmaßliche Raser ins Netz.

Polizei beobachtet vier Autos an „Raser-Parkplatz“

Gegen drei Uhr in der Nacht hatten die Polizisten vier Autos beobachtet, die nacheinander den bekannten Parkplatz verlassen hatten. Beim Hinterherfahren hätten die Beamten festgestellt, wie die jungen Männer am Steuer die Motoren ihrer Autos – ein Mercedes 350, ein Skoda Octavia und zwei Smart Fortwo – immer wieder aufheulen ließen.

„Vor den Augen der Streife beschleunigten die Fahrer ihre Autos auf der Heidelberger Straße bei erlaubten 50 km/h auf mehr als 100 km/h“, teilte die Kölner Polizei am Sonntag mit. Ziel der vier mutmaßlichen Raser war offenbar ein Schnellrestaurant auf der Frankfurter Straße.

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Mutmaßliche Raser an Schnellrestaurant kontrolliert

Mit hinzugerufenen Kollegen kontrollierten die Polizisten die Verdächtigen auf dem Parkplatz des Fast-Food-Ladens. Bei den Fahrern handelte es sich um Männer im Alter von zweimal 21, sowie 22 und 32 Jahren. „Gegen sie wird nun wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen ermittelt“, so die Polizei.

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Sollte sich der Verdacht erhärten, droht den vier Männern ein Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, der offizielle Vorwurf lautete dann auf Teilnahme an einem verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Köln: Verdächtigen drohen jetzt sogar Haftstrafen

In Paragraph 315d des Strafgesetzbuchs heißt es dazu: Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer daran teilnimmt oder sich  mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollten bei einem Rennen auch Leib oder Leben von Menschen gefährdet worden sein, etwa beim Überfahren von roten Ampeln, dann gilt sogar eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. (hpu)

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