Die Stadt hat am Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen. Vorangegangen ist ein Rechtsstreit um den nächtlichen Lärm im Belgischen Viertel.
Entscheidung der Stadt KölnAb Donnerstag gilt das Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz

Die Überreste einer Partynacht auf dem Brüsseler Platz. Die Stadt Köln hat das dortige Verweilverbot nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Jetzt gilt nachts ein Alkoholverbot.
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Am Brüsseler Platz gelten ab sofort strengere Regeln: Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist der Konsum und das Mitführen von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Auch die Außengastronomie rund um den Platz im Belgischen Viertel muss spätestens um 22 Uhr schließen. Die Stadt Köln hat am Mittwoch (14. Mai) eine Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot erlassen. Das gab sie in einer Pressemitteilung bekannt.
Damit ist auch das nächtliche Verweilverbot aufgehoben, das seit dem 5. Februar immer freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr galt. Mit dem neuen Verbot soll die Attraktivität des beliebten Treffpunkts gedämpft werden, argumentiert die Stadt. So will man die gesetzlich verankerte Nachtruhe für die Anwohnenden besser schützen. Sie liegen deshalb im Streit mit der Stadt Köln.
Alkoholverbot gilt täglich von 22 bis 6 Uhr – auch für geschlossene Getränke
Die Anordnung folgt auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Demnach war das Verweilverbot für den Brüsseler Platz nicht rechtens, die Stadt sollte zu anderen Mitteln greifen. Das neue Verbot betrifft nicht nur das Trinken vor Ort, sondern auch das Mitführen offener oder nicht original verschlossener alkoholischer Getränke. Mildere Maßnahmen, so die Stadt, seien derzeit nicht ersichtlich.

Das ist der Geltungsbereich des Alkoholverbots rund um den Brüsseler Platz.
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Der Geltungsbereich bleibt derselbe wie beim früheren Verweilverbot. Betroffen sind Brüsseler Platz und die anliegenden Kreuzungsbereiche Maastrichter Straße/ Ecke Brüsseler Straße bis einschließlich Brüsseler Straße 72, sowie die Kreuzung Brüsseler Platz / Ecke Maastrichter Straße bis einschließlich Maastrichter Straße 55 und für die Brüsseler Straße bis einschließlich der Hausnummer 66.
Ob die Änderungen – das Alkoholverbot und die Schließung der Kneipen ab 22 Uhr – zu den gewünschten Ergebnisse führen, sollen Lärmmessungen zeigen. Gegen die Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats beim Verwaltungsgericht Klage erhoben werden, schreibt die Stadt weiter.