Fragen und AntwortenÄrger um E-Scooter in Köln – Kann die Stadt die Roller verbieten?

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Drei junge Männer fahren mit E-Scootern nachts durch Köln-Sülz. (Archivbild)

Köln – Durch achtlos in den Rhein geworfene Miet-E-Scooter und zuletzt viele Unfälle von meist alkoholisierten Rollerfahrern ist die Diskussion über die Gefährte neu entfacht. Und sie ist intensiver denn je. Die Rufe nach Einschränkungen wie nächtliche Fahrverbote werden lauter, es gibt Stimmen, die sie ganz verbieten wollen. Die Anbieter lehnen das erwartungsgemäß ab. Ein Überblick.

Was sagt die Verwaltung?

Oberbürgermeisterin Henriette Reker möchte, dass die Miet-Roller nachts zwischen 22 und 6 Uhr in Bereichen, in denen viele Unfälle passieren oder Klagen über rücksichtlose Nutzer laut wurden, nicht mehr fahren. Das würde vor allen die Innenstadt betreffen. Die Verwaltung teilt auf Anfrage mit, dass „Mitte/Ende des Monats“ Gespräche mit den Verleihern stattfinden werden, in denen auf ein Nachtfahrverbot hingewirkt werden soll. Ein generelles Verbot möchte Reker vorerst nicht. „Das wäre nicht das richtige Signal, denn sie leisten durchaus einen Beitrag zur Verkehrswende und es gibt ja auch viele Menschen, die vernünftig damit unterwegs sind“, sagt Reker.

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Was sagt die Polizei?

„Unsere gute Zusammenarbeit mit den Vermietfirmen und der Stadt hat bei der Verhinderung von Fahrten unter Alkoholeinfluss nicht zum gewünschten Erfolg geführt“, sagt der Leitende Polizeidirektor Martin Lotz. Ein zeitweises Nutzungsverbot der Roller in ausgewählten Bereichen der Stadt sei „als letzte Möglichkeit, schwere Unfälle zu verhindern, aus polizeilicher Sicht nachvollziehbar“, heißt es weiter.

Was sagt die Politik?

Ein Verbot ist in weiten Teilen der Politik kein Thema. Die Roller seien neben allen anderen Verkehrsmitteln ein fester Bestandteil der Mikromobilität in der Stadt. Jedoch fordern manche weitere Abstellzonen, damit die Scooter nicht überall herumliegen. Momentan gibt es im Kernbereich der Innenstadt etwa 300 Abstellplätze für die insgesamt rund 8000 Miet-E-Scooter. Auch mehr Kontrollen durch die Ordnungsbehörden und höhere Strafen wurden angeregt, sowie eine Ausweitung der vorhandenen Abstellverbotszonen im Stadtzentrum.

Was sagen die Verleih-Firmen?

Die Plattform Shared Mobility (PSM), in der die Anbieter organisiert sind, lehnt ein nächtliches Fahrverbot ab. Die Forderung sei ein „politischer Schnellschuss“, mit dem alle Nutzer für das Fehlverhalten weniger bestraft würden, heißt es in einer Erklärung. Die PSM werde mit der Stadtverwaltung in Gesprächen eine Lösung suchen.

Kann die Stadt die Roller verbieten?

Ja. „Wir könnten E-Scooter über den Weg der erlaubnispflichtigen Sondernutzung ganz verbieten“, sagt Reker. Zu einem nächtlichen Vermietungsverbot kann die Stadt die Anbieter aber nicht zwingen, das müssten sie freiwillig machen.

Wo darf man mit den Rollern fahren?

Die Verleiher haben Gebiete definiert, in denen die Scooter genutzt werden können. Es darf damit nur auf Straßen und Radwegen gefahren werden. Fußgängerzonen und Gehwege sind tabu. Ein Helm ist übrigens nicht verpflichtend, einen Führerschein benötigt man auch nicht.

Gibt es Regeln zum Abstellen?

Das Domumfeld, das linksrheinischen Rheinufer in der Innenstadt, Schildergasse, Hohe Straße und einige weitere Straßen im Zentrum sind Abstellverbotszonen. Dort können Kunden sich nicht ausloggen, die Vermietung kann nur außerhalb dieser Zonen beendet werden.

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Abgestellte Roller dürfen Bürgersteige, Radwege und Straßen nicht blockieren, sonst droht den Nutzern ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. „Auf Gehwegen sollte zur Vermeidung von Behinderungen eine Restbreite von 1,50 Metern freigehalten werden“, appelliert die Stadt.

Gibt es eine Promillegrenze?

Nutzer bis 20 Jahre dürfen gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Scooter bewegen. Bei Fahrern ab 21 Jahren gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen, wer noch mehr getrunken hat, begeht eine Straftat. Nutzer die „alkoholbedingte Ausfallerscheinungen“ haben, also etwa Schlangenlinien fahren, können auch schon ab 0,3 Promille belangt werden, mahnt die Stadtverwaltung.

Wie ist der Stand bei der Bergung von E-Scootern aus dem Rhein?

Die Bergung der offenbar mehreren Hundert E-Roller allein im Bereich der Hohenzollernbrücke wurde „auf unbestimmte Zeit verschoben“, teilt die PSM mit. Die Verleiher haben dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt noch kein schlüssiges Konzept dafür vorgelegt. Deshalb hat die Behörde bis jetzt noch keine Genehmigung erteilt. Eigentlich sollte die Bergung Ende des vorigen Monats geschehen, nachdem bekannt wurde, dass immer wieder Unbekannte in Zerstörungswut Scooter in den Fluss werfen.

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