Eine bekannte Aktivistin musste sich nun vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Es ging um Hausfriedensbruch.
„Tauziehen“ mit DomschweizerAktivisten zündeten Bengalos und stürmten den Kölner Dom – Beteiligte vor Gericht

Aktivisten stürmten den Kölner Dom und versammelten sich am Altar.
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Eine Gruppe von Aktivisten hatte 2024 im Kölner Dom für solches Chaos gesorgt, dass die Polizei anrückte. Eine der Demonstrantinnen musste sich daher am Dienstag wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht verantworten. Und den Gerichtsaal C im Nebengebäude des Justizzentrums betrat keine Unbekannte.
Angeklagt war Caroline Schmidt, die einst als „Klimakleberin“ der Gruppierung „Letzte Generation“ bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte – denn sie war die erste Aktivistin, die ein Richter wegen einer Straßenblockade zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte.
Köln: Demonstranten stürmen den Kölner Dom
Im März 2024 hatte eine größere Gruppe von Aktivisten das Innere der Kathedrale gestürmt, um gegen die deutsche Flüchtlingspolitik zu demonstrieren. Banner wurden ausgerollt, auf denen etwa der Slogan „Europa grenzenlos“ zu lesen war. Die Aufforderung der anwesenden Domschweizer, die Aktion einzustellen und den Dom zu verlassen, hätten sie ignoriert, sagte der Staatsanwalt. Daher hätten die Demonstranten einen Hausfriedensbruch begangen. Demnach wird bestraft, wer in Gebäude widerrechtlich eindringt oder sich auf die Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt.
Im Zeugenstand berichtete der damals beteiligte Domschweizer, von Besuchern des Doms auf die Aktivisten aufmerksam gemacht worden zu sein. Er habe sich mit diesen ein regelrechtes „Tauziehen“ geliefert. Videoaufnahmen zeigen, wie er an einem Banner zog, um es den Demonstranten zu entreißen – die Gegenseite hielt dagegen. „Ich wollte die da wegbekommen und das symbolische Bild vor dem Dreikönigsschrein verhindern; darum ging es ihnen ja offenbar“, berichtete der Zeuge weiter. Auch hätten die Aktivisten Flyer mit ihrem politischen Ansinnen in die Luft geworfen.

Die Aktivistin Caroline Schmidt beim Prozess im Kölner Amtsgericht
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Grundsätzlich, das sagte der Domschweizer beim Prozess im Amtsgericht auch, hätten sich die Aktivisten jedoch friedlich verhalten. „Sie haben auch nichts kaputtgemacht“, so der Zeuge. Ob denn auch alle Aktivisten mitbekommen hätten, dass sie den Dom verlassen sollten, fragte der Richter. „Sowas sage ich immer sehr deutlich. Ich will nicht ‚schreien‘ sagen, aber es war bestimmt sehr lautstark.“ Seine Kollegen und er hätten dann zunächst den Zugang zum Dom für weitere Besucher gesperrt. Die Kathedrale sei letztlich auch mithilfe der alarmierten Polizeikräfte geräumt worden.
Köln: Aktivisten klettern auf Domgerüst und zünden Bengalos
Nicht nur das Dom-Innere hatten die Aktivisten in Beschlag genommen. Eine weitere Fraktion hatte zeitgleich ein Baugerüst des Gotteshauses erklommen und dort ein riesiges Banner mit der Aufschrift „Köln abschiebefrei machen“ befestigt. Dazu zündeten sie Bengalos. Auch diese gefilmte Aktion wurde von der Gruppe „No Borders Cologne“ auf der Internet-Plattform Instagram veröffentlicht. Über sich schreibt die Initiative: „Wir setzen uns lokal für eine Welt ein, in der alle Menschen frei entscheiden können, wo sie leben möchten – unabhängig von Herkunft, Pass oder Aufenthaltsstatus.“
Als weiterer Zeuge sagte der Sicherheitskoordinator des Kölner Doms im Amtsgericht aus. Domprobst Guido Assmann habe ihn grundsätzlich ermächtigt, den für das Delikt des Hausfriedensbruchs nötigen Strafantrag zu stellen. Im aktuellen Fall habe er auch noch einmal persönlich Rücksprache gehalten, „weil es ein größeres Thema war“. Die Frage des Staatsanwalts, ob generell solche politischen Aktionen zur Anzeige gebracht würden, bejahte der Sicherheitskoordinator: „Wir wollen keine politischen oder weltanschaulichen Kundgebungen im Dom, weil wir in erster Linie Kirche sind.“
Köln: Acht Aktivisten akzeptierten eine Geldauflage
Im Vorfeld wurden bereits acht Strafverfahren gegen beteiligte Aktivisten eingestellt – gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage. Dem Verfahren stellen wollte sich Caroline Schmidt. Die 45-Jährige sagte, nicht jede Handlung ihrer Mitstreiter mitbekommen zu haben. Sie habe den Domschweizer so verstanden, die Demonstration noch kurz fortführen zu dürfen. Ohnehin sei man nicht in den Dom eingedrungen. Man habe ihn als sehr passenden Ort für die Demo empfunden – denn die katholische Kirche stehe für Nächstenliebe und Unterstützung von Schutzsuchenden.
Der Richter gestand den Demonstranten zu, für eine richtige Sache einzustehen. „Doch wenn ihnen der Hausherr sagt, sie müssen raus, dann müssen sie raus“, fasste der Richter zusammen – das habe auch die Angeklagte so verstehen müssen. Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 300 Euro (20 Tagessätze zu je 15 Euro) fest. Die frühere Klimaaktivistin hat damit einen weiteren Eintrag im Bundeszentralregister. Noch kann Caroline Schmidt jedoch Berufung einlegen. Das hatte sie vor drei Jahren auch bei einem aufsehenerregenden Verfahren wegen Nötigung in Berlin getan – und damit in zweiter Instanz ihre damalige Haftstrafe von acht Monaten doch noch abwenden können.
