Die Stadt geht davon aus, dass das Bauvorhaben in Deutz 2029 fertig ist. Die dafür notwendige Kulturerbeprüfung befindet sich auf der Zielgeraden.
ZwischenergebnisGeplantes Hochhaus an der Zoobrücke ist wohl „domkompatibel“

Eine Visualisierung für das neue Hochhaus vom Kalkberg aus gesehen. Die Sichtachse zum Dom darf nicht verbaut werden.
Copyright: Flossbach von Storch/Stadt Köln
Die Planungen für das 103-Meter-Hochhaus des Kölner Vermögensverwalters Flossbach von Storch werden konkret. Der Firmensitz an der Zoobrücke soll 26 Stockwerke für Büros, ein viergeschossiges Sockel-Gebäude sowie einen öffentlich zugänglichen Innenhof haben. Auf dem südlichen Teil des Grundstückes soll ein sechsgeschossiges Gebäude entstehen, das mit verschiedenen gastronomischen Angeboten und einem Fitnessstudio ausgestattet ist. Im östlichen Bereich ist ein Parkhaus vorgesehen. Erstmals dürfen in der Zeitung Bilder des Entwurfs gezeigt werden.

So soll das am Deutzer Messeglände geplante Hochhaus aussehen.
Copyright: Baumschlager Eberle Architekten, Berlin
Die Stadt geht davon aus, dass das Bauvorhaben Ende 2029 fertig gestellt ist. Am vergangenen Donnerstag beschloss der Stadtentwicklungsausschuss den Bebauungsplan. Das mehr als 400 Mitarbeiter beschäftigende Unternehmen soll das Gebiet zwischen der Zoobrücken-Rampe, der Deutz-Mülheimer Straße, dem Pfälzischen Ring und dem Messe-Kreisel gewerblich nutzen dürfen. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob das Hochhaus den Welterbestatus des Kölner Doms gefährdet. Wie die Stadt mitteilt, gehen Gutachter und beteiligte Gremien aktuell nicht davon aus. Das endgültige Ergebnis steht allerdings erst im Juli fest.
Berliner Architekten erhalten Zuschlag
Entschieden ist schon, wie das Gebäude aussehen soll. Im Oktober 2024 erhielt der Entwurf von Baumschlager Eberle Architekten den einstimmigen Zuschlag der Jury. Das Hochhaus soll im nördlichen Bereich des Grundstückes stehen und 103 Meter hoch werden. Höher hätte das geplante Gebäude nicht sein dürfen, denn die Stadt hatte sich zwischenzeitlich mit dem Bauherr verständigt, statt 122 nur noch eine maximale Höhe von 103 Metern, also rund 15 Prozent weniger, zuzulassen. Zu groß waren die Bedenken, den Blick vom Schloss Bensberg zum Dom erheblich einzuschränken.
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Der Innenhof des geplanten Hochhauses soll öffentlich zugänglich sein.
Copyright: Baumschlager Eberle Architekten, Berlin
Nach fünfjähriger Beratung hatte die Stadt Anfang Februar verfügt, wo in Köln hohe Bauwerke entstehen dürfen. In der Innenstadt, der Pufferzone rund um den Dom und auch in kleinteiligen Siedlungsbereichen darf nicht hoch gebaut werden. Abseits dieser Schutzbereiche sind Hochhäuser grundsätzlich erlaubt, wobei an die jeweilige Umgebung bestimmte Anforderungen, wie freizuhaltende Sichtachsen, geknüpft sein können. Eine davon reicht bis zum Schloss Bensberg und führt über das Grundstück des geplanten Firmensitzes an der Messe.
„Geringfügige“ visuelle Effekte auf den Dom
Ende Januar hatte die Stadt Köln die Aachener Stadtplaner von Reicher Haase Assoziierte mit der Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung beauftragt. Beteiligt waren auch die Obersten Denkmalbehörde Nordrhein-Westfalens, das Stadtplanungsamt, der Stadtkonservator und der Dombaumeister. Am 29. April präsentierte die Firma einen Zwischenstand: Es sei nicht anzunehmen, dass eine Höhe von 103 Metern den Welterbestatus des Kölner Doms aufs Spiel setze. „Geringfügig negative Auswirkungen“ gebe es dennoch.
Welche Kriterien zu beachten sind, um ein Gebäude als kulturerbeverträglich einzustufen, gibt die Unesco vor. Konkret darf das Flossbach-von-Storch-Hochhaus keine charakteristischen Eigenschaften des Doms im Kölner Stadtbild verdecken. So muss zum Beispiel durch jede Sichtachse erkennbar sein, dass es sich um eine „fünfschiffige Basilika mit vorspringendem Querschiff“ handelt.

Auf dem Parkplatz an der Deutz-Mülheimer Straße 30 soll das Hochhaus gebaut werden.
Copyright: Alexander Schwaiger
Wie sich aus den bisher veröffentlichten Erkenntnissen ergibt, wirkt sich der neue Firmensitz des Vermögensverwalters „geringfügig negativ“ darauf aus, wenn man beispielsweise vom östlichen Abschnitt der Zoobrücke auf den Dom schaut. Dies liegt laut der Prüfer voraussichtlich daran, dass das Hochhaus aus diesem Blickwinkel ablenkt.
Eine „neue Dominante im Stadtraum“
Auch was die herausragende Position der Kathedrale angeht, seien „geringfügig bis moderat negative Auswirkungen“ zu erwarten: „Der geplante Neubau wird den bisherigen visuellen Hochpunkt des Doms deutlich überragen und als neue Dominante im Stadtraum wahrnehmbar sein“, heißt es in der Zusammenfassung von Reicher Haase Assoziierte. „Wie die Summe der Auswirkungen abschließend zu bewerten ist, kann erst mit dem Ergebnis der Studie beurteilt werden“, reagiert die Stadt auf den Zwischenstand. Die zu Grunde liegende Visualisierung stelle noch nicht den finalen, überarbeiteten Stand des Siegerentwurfes dar.
In dem „höchst unwahrscheinlichen Fall“, dass die Prüfer schlussendlich doch zu einem negativen Ergebnis kommen, „müsste sicherlich noch einmal über die maximale Höhenentwicklung diskutiert werden“, räumt die Stadt aber ein. Flossbach von Storch wollte den aktuellen Stand des Bauprojekts nicht kommentieren.