Vor dem Kölner LandgerichtDrittes Geständnis im Prozess um Betrug mit Corona-Soforthilfen angekündigt

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Im Landgericht Köln wurde der Prozess am Dienstag weitergeführt. (Symbolfoto)

Ein Kölner Gastronom soll Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro beantragt haben. Nun äußert sich eine Mitwirkende dazu.

Im Prozess gegen einen Gastronomen und zwei ehemalige Restaurant-Kollegen, in dem es um einen Millionenbetrug mit Corona-Soforthilfen geht, steht das dritte Geständnis an. Am Dienstag kündigte der Verteidiger einer ausgebildeten Rechtsanwaltsgehilfin, die als Buchhalterin an dem Betrug mitgewirkt haben soll, für Mittwoch an, sie werde sich „im Weiteren geständig einlassen“. Sie schäme sich „zutiefst“.

Kölner Gastronom und Ex-Restaurantleiter bereits Geständnis abgelegt

Der Gastronom, der jahrelang ein Burger-Restaurant im Belgischen Viertel geführt hat, soll mithilfe eines Rechtsanwalts, gegen den ein separates Verfahren läuft, und der beiden Mitangeklagten mit falschen Angaben Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro beantragt haben. Circa 1,3 Millionen Euro sollen geflossen sein.

Die ehemalige Buchhalterin hat laut Staatsanwaltschaft den Kontakt zu dem Rechtsanwalt hergestellt, der die Anträge geprüft habe. Ferner werden dem Gastronomen unter anderem Insolvenzverschleppung und Steuerbetrug vorgeworfen. Er hat bereits gestanden, ebenso der Ex-Restaurantleiter, mit dem er die Gastronomiefirma führte, die den Burger-Laden betrieb.

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Hauptbeschuldigter eröffnete Burger-Laden in Köln

Am Dienstag ging es vor allem um den Werdegang der Angeklagten und ihr Verhältnis zueinander. Schillernd ist die Figur des 45-jährigen Hauptbeschuldigten. Nach einem abgebrochenem Jura-Studium in Wien habe er in Anwaltskanzleien mitgearbeitet, danach Unternehmen mitgegründet, trug einer seiner Verteidiger vor.

Sechs Jahre sei er Mitgesellschafter einer Firma für Energy Drinks gewesen, bis die Partner ihn ausgebootet hätten. In der Schweiz habe er einen Master-Abschluss erworben, unterdessen weitere Unternehmen mit aus der Taufe gehoben. Nachdem seine Eltern in Köln eine Immobilie erworben hätten, habe er sie sanieren lassen und dort den Burger-Laden eröffnet.

„Psychospiele“ und Drohungen – die Aussagen der Betroffenen

Sein Lebensstil sei mal mehr, mal weniger großzügig gewesen, sagte der Angeklagte. „Vor der Inhaftierung war er aufwendiger, als er anfangs war.“ 2019 ließ er einen Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen mit der Begründung, er habe nur einen Minijob, deshalb sei die Tagessatzhöhe von 30 Euro unangemessen; sie wurde auf zehn Euro verringert.

Er leide an etlichen Krankheiten, von Tinnitus bis hin zu Asthma, gab der Angeklagte an. „Gewisse Verhaltensmuster“ entsprächen dem Asperger-Syndrom, einer abgeschwächten Form des Autismus. Trotzdem schrieb er sich ein „normales, gutes soziales Verhalten zu“. Davon, dass er den Ex-Restaurantleiter mit Drohungen unter Druck gesetzt haben soll, wollte er nichts wissen. Zwar habe es Auseinandersetzungen zwischen ihnen gegeben, doch „ich empfand es als gegenseitiges Psychospiel“.

„Für mich war es kein Spiel, ganz im Gegenteil“, sagte der Betroffene. Zu den Druckmitteln habe die Drohung gehört, jemand werde ihm „die Fresse polieren“ und „die Hände abhacken“. Einmal habe er mit unmissverständlicher Botschaft Bilder von der Haustür seiner Mutter zugesandt bekommen.

Auch die Rechtsanwaltsgehilfin sprach von Drohungen des Hauptangeklagten. Sie sei psychisch stark belastet und kämpfe mit einem Alkoholproblem, daher habe er leichtes Spiel mit ihr gehabt: „Er hat gemerkt, dass mein Leben mir selber nicht so viel wert ist.“

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