Ein kontroverser Beitrag auf „Telegram“ brachte eine Kölnerin auf die Anklagebank.
Mordanschlag auf Politiker gebilligt?Kölnerin wegen „Telegram“-Beitrag angeklagt

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger beim Prozess im Kölner Amtsgericht.
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Wegen der Billigung von Straftaten musste sich am Freitag im Amtsgericht eine Kölner Aktivistin verantworten, die in der Vergangenheit mit „Spaziergang“-Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen aufgefallen war. Die Staatsanwaltschaft warf der 50-Jährigen vor, Mord an Politikern der Bundesregierung auf ihrer Seite im sozialen Netzwerk „Telegram“ befürwortet zu haben.
Köln: Früherer Russland-Präsident Medwedew als Auslöser
Laut Anklageschrift habe die Aktivistin auf ihrer Seite per Sprachnachricht geäußert, dass die deutsche Regierung weg müsse und „das Problem“ gelöst wäre, wenn „alle möglichen Mittel“ in Regierungsgebäude hineinfliegen würden. Damit habe sie öffentlich zugänglich die Tötung von Politikern gebilligt, und zwar „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
Die Äußerung fiel im März im Rahmen einer Diskussion um eine gleichlautende Drohung des früheren russischen Präsidenten Dmitri Medwedew – nachdem der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den Kreml-Chef Wladimir Putin erlassen und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) von einer möglichen Festnahme Putins auf deutschem Boden gesprochen hatte.
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Kölner Ankläger: Äußerung könnte innere Sicherheit gefährden
Der Verteidiger warf dem Staatsanwalt vor, den Sinn des Wortbeitrags auf „Telegram“ verfälscht zu haben. Zwei Nachrichten mit einem Abstand von einer Stunde seien in der Anklageschrift zu einer verschmolzen, außerdem Wörter ausgelassen worden. Es habe sich lediglich um eine neutrale Replik gehandelt. Am Ende habe seine Mandantin gefragt: „Oder?“ Zudem habe sie dabei gelacht.
Der Staatsanwalt erwiderte, er habe sich in seiner Anklageschrift auf die straftatrelevanten Tatsachen konzentriert. Bei dem Sachverhalt handele es sich nicht um eine Bagatelle. Menschen mit staatsfeindlichen Gedanken könnten zu Straftaten verleitet werden. Der Wortbeitrag der Angeklagten berge zumindest das Potenzial, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Kölner Richterin verurteilt Angeklagte zu Geldstrafe
Die Angeklagte erklärte, keinen Aufruf zum Mord begangen zu haben. Mit „Mitteln“, die in Gebäude fliegen sollten, habe sie „Rechtsmittel“ gemeint. „Ich werde politisch verfolgt“, so die 50-Jährige, nur weil sie seit mehr als drei Jahren Demos für Freiheit, Selbstbestimmung und Frieden veranstalte. Angezeigt hatte den Fall eine Gegenaktivistin, die den Netz-Kanal der 50-Jährigen beobachtet hatte.
Die Richterin setzte letztlich eine Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze zu je 15 Euro) fest. Die Erklärungsversuche der Angeklagten seien nicht glaubhaft gewesen. „Ich gehe in Berufung, dieses Urteil ist ein Witz“, äußerte die Beschuldigte. Vorher hatte sie gesagt, dass nicht sie, sondern Politiker wie Olaf Scholz, Jens Spahn, Karl Lauterbach und Ursula von der Leyen auf die Anklagebank gehörten.