Abo

„Jeder Cent hilft, aber …“Nach der Energiepauschale drängen Kölner Studierende auf weitere Hilfen

Lesezeit 3 Minuten
Studierende in einer Vorlesung von hinten.

Vor Semesterbeginn erhielten viele Studierende endlich ihre Energiepauschale. (Symbolbild)

1,4 Millionen Studierende erhalten einmalig 200 Euro. Eine nachhaltige Entlastung sei dies jedoch nicht, kritisieren Kölner AStA-Sprecher.

Am Anfang stießen Studierende bei der Beantragung noch auf Probleme: lange Wartezeiten auf der überlasteten Website, wichtige Funktionen klappten nicht, die Hotline war schwer zu erreichen. Das plagte auch Kölner Studis, als die Auszahlungen am Mittwoch vergangener Woche (15. März) begannen. Mittlerweile laufen die Auszahlungen zur Energiepauschale reibungslos, bestätigt das Bildungsministerium auf Anfrage: „Die anfänglichen Probleme wurden behoben und die Antragstellung ist unproblematisch möglich.“

Spoho-Asta: Kritik bleibt bestehen

Dennoch bleibt die Kritik bestehen, die Studierende bundesweit schon seit Beginn der Debatte im September 2022 geäußert haben. Auch die AStA-Vorsitzende der Kölner Uni, Johanna Weidmann, zweifelt daran, ob es sich tatsächlich um eine Entlastung handelt: „Nach wie vor möchten wir betonen, dass diese Auszahlung viel zu spät kam und nicht nachhaltig entlastet. Natürlich hilft jeder Cent, aber: Viele Studierende haben kein Einkommen und die Nachzahlungen von vor allem Heizkosten liegen häufig über 200 Euro.“ Eine nachhaltige Entlastung wäre eine Anpassung an die realen Mehrkosten und eine entsprechende Bafög-Reform.

Auch Luca Beckmann, AStA-Vorsitzender der Sporthochschule (Spoho), kritisiert: „Die Pauschale ist ein Lichtblick am Horizont, dass es in der Politik einen Paradigmenwechsel geben könnte, der die wirtschaftliche Bedrängnis der Studierendenschaft inmitten dieser Krise endlich anerkennt. Die 200 Euro werden den strukturellen Mehrkosten jedoch nicht gerecht.“

Alles zum Thema Junges Köln

Einmalzahlung: Ministerium empfiehlt komplizierten Antragsweg

Weiterer Kritikpunkt ist der bürokratische Aufwand, um an die 200 Euro zu kommen. Nachdem monatelang unklar war, wie die Auszahlung überhaupt funktionieren soll, wurde ein Verfahren über ein Bund-ID-Konto vorgestellt. Das muss mit einem Online-Ausweis (Personalausweis oder Elster-Zertifikat) verknüpft werden. „Viele Studierende schätzen die Hürden sehr hoch ein. Wir haben viele E-Mails mit Fragen erhalten, da eine sehr große Unsicherheit unter den Studierenden zu spüren war“, sagt Weidmann.

Davon berichteten auch die Studierenden, deren erster Versuch, den Antrag zu stellen, scheiterte. Die Studierenden wollten zunächst über den vom Bildungsministerium empfohlenen Weg gehen: Bund-ID mit Online-Ausweis. Der endete aber in der Sackgasse. Letztendlich klappte der Antrag über einen anderen, weitaus unkomplizierteren Weg.

Dafür registrierten sie ihre Bund-ID mit einer einfachen E-Mail-Adresse. Mit einer PIN, die die Unis separat verschickten, war der Antrag innerhalb weniger Minuten gestellt. „So waren Elster und Personalausweis gar nicht nötig“, stellt der Spoho-AStA abschließend fest. Warum wurde die einfache Option nicht sofort empfohlen? Das zuständige Bildungsministerium antwortet: „Wer die Bund-ID mit Online-Ausweis anlegt, kann damit weitere Online-Behördengänge erledigen, die einen sicheren Identitätsnachweis benötigen.“

Etwa 40 Prozent haben die Einmalzahlung schon bekommen

In NRW haben bereits 441.360 Studierende die Einmalzahlung erhalten (Stand: 28. März). Das teilte ein Sprecher des Digitalministeriums Sachsen-Anhalts mit, das die Antrags-Website betreut. Damit haben etwa 59 Prozent der Berechtigten aus Hochschulen und Berufsfachschulen ihren Antragt bewilligt bekommt. Die bundesweite Quote liegt bei 48 Prozent. Zahlen zu den Kölner Hochschulen liegen nicht vor.

Noch bis zum 30. September 2023 haben Studierende Zeit, die Energiepauschale zu beantragen. Das betrifft auch die, die bis zu zwei Semester im Ausland studieren und noch in Deutschland gemeldet sind. Auch Erasmus-Studierende können die 200 Euro erhalten. Ausländische Studierende, die am 1. Dezember 2022 in Deutschland gemeldet und an einer deutschen Uni eingeschrieben waren, haben einen Anspruch.

KStA abonnieren