Wer mit einem gefährlichen Gegenstand in einer Waffenverbotszone erwischt wird, riskiert ein hohes Bußgeld.
Zülpicher Viertel und Kölner RingePolizei beschlagnahmt im Vorjahr mehr Waffen als 2022

Ein Schild informiert über die Waffenverbotszone auf der Zülpicher Straße.
Copyright: Alexander Roll
Die Polizei hat in den beiden Kölner Waffenverbotszonen im Zülpicher Viertel und auf den Ringen im Vorjahr mehr Waffen sichergestellt als 2022. Das geht aus der soeben veröffentlichten Einsatzstatistik der Behörde für das vergangene Jahr hervor. Demnach zogen die Beamten insgesamt 153 Waffen ein, zumeist Messer – 20 mehr als im Jahr davor.
Eingerichtet wurden die Zonen im Dezember 2021. Dort ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen zu bestimmten Zeiten untersagt, die Polizei darf Personen ohne näheren Anlass kontrollieren. Verboten sind zum Beispiel Schusswaffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschocker oder Messer mit Klingen länger als vier Zentimeter. Wer mit einem solchen Gegenstand erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit (Owi) und einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro rechnen. Wer die Waffe einsetzt oder grundsätzlich keine Erlaubnis für den Besitz dieser Waffe vorweisen kann, begeht in der Regel eine Straftat.
Köln: Mehr Bußgelder, aber weniger Strafanzeigen in Waffenverbotszonen
Insgesamt 109 Owi-Anzeigen schrieb die Polizei im Vorjahr, das sind zwei Anzeigen weniger als 2022. Dagegen sank die Zahl der Strafanzeigen von 55 auf 30.
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Um eine feste Waffenverbotszone einzurichten, müssen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an fest definierten Straftaten in einem bestimmten Zeitraum. Neben den beiden dauerhaften Waffenverbotszonen in Köln erklärt die Bundespolizei auch den Hauptbahnhof in unregelmäßigen Abständen für jeweils ein Wochenende zu einer Waffenverbotszone und kontrolliert währenddessen verstärkt. Im Bahnhof gelten dann dieselben Regeln wie auf der Zülpicher Straße und auf den Ringen.
Um das rechtlich umsetzen zu können, erlässt die Bundespolizei vorab eine sogenannte Allgemeinverfügung. Sinn ergebe ein solches Verbot nur, wenn die Einhaltung auch kontrolliert werde, betonte eine Behördensprecherin. An einzelnen Wochenenden könne die Bundespolizei das personell gut leisten, wie die Sprecherin sagte, aber nicht an 365 Tagen und rund um die Uhr.