Mitangeklagter erkranktKölner Drach-Verhandlung erneut abgebrochen – gibt es bald zwei Prozesse?

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Der Prozess um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach wurde zuletzt mehrfach abgebrochen.

Der Prozess um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach wurde zuletzt mehrfach abgebrochen.

Aufgrund der Erkrankung des Mitangeklagten droht vor dem Landgericht eine Zweiteilung des Prozesses um Reemtsma-Entführer Thomas Drach.

Wieder musste am Freitag im Kölner Landgericht ein Verhandlungstag in der Strafsache Thomas Drach abgebrochen werden. Denn wieder klagte der Mitangeklagte Eugen W. über so große Schmerzen, dass Ärzte ihm eine Verhandlungsunfähigkeit attestierten. Sollte sich der Zustand des Niederländers nicht verbessern, dürfte eine Teilung des Mammut-Verfahrens immer näher rücken.

Drachs Mitangeklagter wird in Klinik untersucht

Der Mandant habe nur etwa drei Stunden geschlafen und in den Morgenstunden bereits eine Tablette Ibuprofen 600 gegen seine Kopfschmerzen eingenommen, hatte Verteidiger Wolfgang Heer erklärt. Im Laufe der Verhandlung hätten sich die Schmerzen verschlimmert. Auch sei er hoch lichtempfindlich. Auf Wunsch des 54-Jährigen wurde der Gerichtssaal daraufhin etwas abgedunkelt.

Kommende Woche wird der 54-Jährige von der JVA Ossendorf in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verlegt und in der internistischen Abteilung untergebracht. Hier soll Eugen W. durchgecheckt werden und eine Schmerztherapie könnte auf den Weg gebracht werden. W. leidet nach eigenen Angaben auch unter einem Tinnitus und Schulterbeschwerden.

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Köln: Abtrennung des Verfahrens als Möglichkeit

Eine Abtrennung des Prozesses gegen den Niederländer brächte für den Richter Vor- und Nachteile zugleich. Zum einen könnte gegen Thomas Drach zügig und auch über viele Stunden pro Tag weiter verhandelt werden. Da Drach, der meist per Helikopter zum Gericht gebracht wird, enorme Ressourcen an Polizei-, SEK- und Justizpersonal beansprucht, wäre ein schneller Abschluss des Prozesses erstrebenswert.

Andererseits liefen dann bei derselben Schwurgerichtskammer zwei in der Sache gleiche Parallelverfahren, in denen dann auch zwei Urteile geschrieben werden müssten. Das würde einen enormen Kraftakt für die Richter bedeuten. Das schlechteste Szenario wäre, wenn Eugen W. für längere Zeit ausfiele. Dann würde sein Prozess zunächst platzen, alle Zeugen müssten neu vernommen werden.

Rechtsanwalt verzichtet nach Abmahnung auf Pöbeleien

Verhandelt wurde an diesem Freitag auch, aber wenig zielführend. Verteidiger Heer befragte einen ehemaligen Gefangenen der JVA Köln, dem gegenüber Thomas Drach mehrere der ihm vorgeworfenen Taten zugegeben haben soll. Drach bestreitet das. Heer echauffierte sich vor allem darüber, dass der Zeuge ihn nicht anschauen wollte. Er müsse dessen Mimik verfolgen können.

Zeugenbeistand Dirk Schlei schlug vor, dass Heer sich umsetzt, um den Mandanten, der sich im Zeugenschutzprogramm befindet, frontal anschauen zu können. Heer lehnte ab. Dann stellte er meist sachfremde Fragen, die der Richter nahezu alle beanstandete. Auf Pöbeleien verzichtete Heer aber diesmal, nachdem Richter Bern ihn zuletzt abgemahnt hatte. Der Prozess wird im Mai fortgesetzt.

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