Dem Beschluss der Politik folgt die Umsetzung: Die Stadt Köln reduziert das Tempo auf einem Abschnitt der Luxemburger Straße.
Nach LärmgutachtenTempo 30 auf Luxemburger Straße kommt noch in diesem Monat

Auf der Luxemburger Straße ist es nach einem Lärmgutachten zu laut.
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Ab Montag, 25. August, gilt auf der Luxemburger Straße zwischen Barbarossaplatz und Militärringstraße Tempo 30. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, werden entsprechende Schildermasten bereits installiert. Vorausgegangen war ein Beschluss im Verkehrsausschuss, nachdem ein Lärmgutachten ergeben hatte, dass die gesetzlichen Grenzwerte am Tag und in der Nacht deutlich überschritten werden.
Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer bedingt auch eine Anpassung der Ampelschaltungen an den Kreuzungen Eifelwall und Moselstraße. In diesem Abschnitt sind neben dem Straßenverkehr auch KVB-Bahnen unterwegs. Diese sollen dort auch nur Tempo 30 fahren, in den anderen Abschnitten jedoch mit 50 Stundenkilometern.
Luxemburger Straße: Tempo 30 nach Lärmgutachten
„Im Sinne des Gesundheitsschutzes der hier lebenden Menschen und auch im Hinblick auf unsere Ziele der Verkehrssicherheit sehe ich es als vernünftigen Schritt an, dass wir nun die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt der Luxemburger Straße reduzieren dürfen“, sagte Verkehrsdezernent Ascan Egerer am Dienstag. Die Verwaltung werde die Entwicklung des Verkehrsflusses eng im Auge behalten. Darüber hinaus werde man zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Lärmschutz weiter zu erhöhen.
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Wegen Untätigkeit hatten zuvor sechs Anwohnerinnen und Anwohner Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Im Juni vergangenen Jahres blamierte sich dann die Stadt, als sie die Höchstgeschwindigkeit kurzerhand von Tempo 50 auf 30 heruntergesetzt hatte – in der Annahme, es sei zu laut. Die Bezirksregierung stoppte jedoch Verkehrsdezernent Ascan Egerer, da es dafür ein entsprechendes Lärmgutachten braucht.
Dies liegt nun vor und bestätigt, dass die gemessene Lärmbelastung in dem betreffenden Abschnitt für die Anwohnerinnen und Anwohner „erheblich gesundheitsgefährdend“ ist, wie es in der Mitteilung heißt. Die Stadt weist darauf hin, dass eine streckenbezogene Temporeduzierung wie auf der Luxemburger Straße, im begründeten Ausnahmefall zulässig ist.