Der Angeklagte soll zusammen mit Komplizen einen Mann ausgeraubt und in einem weiteren Vorfall einen Mann attackiert haben.
Kölner Landgericht41-Jähriger wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe gegen den 41-Jährigen.
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Besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 41-jährigen Mann vor, dem seit Montag vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht wird. In der Nacht zum 18. August des vergangenen Jahres soll er nach einem gemeinsam gefassten Tatplan mit einer Frau und einem weiteren Mann dessen Cousin unter einem Vorwand in die Sonderburger Straße in Mülheim gelockt haben.
In der Anklage ist zu lesen, der Mittäter habe seinem Verwandten Angst eingejagt, indem er vor dessen Augen eine Schusswaffe durchgeladen habe. Nun sei der Angeklagte hinzugekommen. Der Komplize habe versucht, seinem Cousin die Umhängetasche zu entreißen, jedoch ohne Erfolg.
Opfer habe sich tot gestellt, um Schlimmeres zu verhüten
Kurz darauf sei die Frau aufgetaucht, maskiert mit einem Tuch und ausgerüstet mit einer Eisenstange. Damit habe sie den überrumpelten Mann niedergeschlagen. Der habe sich tot gestellt, um Schlimmeres zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Trio die Tasche an sich genommen hat, in der 800 Euro gesteckt haben sollen.
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Ferner wird dem 41-Jährigen zur Last gelegt, Anfang Juli 2024 mit mehreren Mittätern einen Mann in einer Wohnung attackiert zu habe. Der Angeklagte und ein anderer aus der Gruppe hätte auf den Geschädigten eingeschlagen, einer von ihnen mit einer Taschenlampe. Das Opfer erlitt unter anderem eine Platzwunde am Kopf.
Verteidigung bestreitet Vorwürfe
„Wir bestreiten die Vorwürfe“, sagte der Verteidiger. „Im Wesentlichen hat es sich anders abgespielt.“ Sein Mandant sei seit Jahren kokainabhängig. Vor dem ersten Vorfall habe er unter Drogen gestanden und tagelang nicht geschlafen. Unter Suchtdruck sei er ständig auf der Suche nach Kokain gewesen. Der in der Anklage als Mittäter genannte Mann habe seinen Cousin als möglichen Lieferanten ausgemacht und ein Treffen arrangiert. Kokain im Wert von 700 Euro habe verkauft werden sollen.
Weil der Cousin aber keins mitgebracht und eine Anzahlung von 200 oder 250 Euro verlangt habe, sei es zum Streit gekommen, zunächst verbal. Dann sei die Frau mit einem „Gegenstand“ in der Hand „aus dem Gebüsch gesprungen“. Der Angeklagte habe sofort das Weite gesucht, habe er doch unter Bewährung gestanden und nicht deren Widerruf riskieren wollen. Vom weiteren Geschehen wisse er nichts. Zum zweiten Vorwurf sagte der Verteidiger, in jener Wohnung sei es zu einem „Handgemenge“ gekommen, das seinen Mandanten „sehr überrascht“ habe. Keinesfalls habe er mit einer Taschenlampe zugeschlagen.
Der Angeklagte, der sich nicht zu den Vorwürfen äußerte, ist mehrfach vorbestraft, zum Beispiel wegen Raubüberfällen auf Spielhallen, der Einfuhr von Betäubungsmitteln, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Im ersten Anlauf sollte ihm gemeinsam mit dem Mann und der Frau, die in der Sonderburger Straße dabei waren, der Prozess gemacht werden, doch er erschien nicht. Auch nicht die Frau, die seitdem abgetaucht sein soll. Der Mittäter ist zu sieben Monaten Haft verurteilt worden, doch nur wegen Diebstahls; von den Vorwürfen des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung wurde er freigesprochen. Für den aktuellen Prozess sind vier Verhandlungstage vorgesehen.