In einem Missbrauchsprozess gegen einen 63-Jährigen hat der Angeklagte nun zugegeben, das Opfer geschwängert zu haben.
Prozess am Kölner Landgericht13-Jährige nach Missbrauch schwanger – 63-Jähriger räumt Vaterschaft ein

Der Fall von schwerem sexuellem Missbrauch wird vor dem Kölner Landgericht auf der Luxemburger Straße verhandelt.
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Der Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen einen 63-jährigen Mann, dem unter anderem vorgeworfen wird, die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin sexuell schwer missbraucht zu haben, ist am Mittwoch einen wichtigen Schritt vorangekommen: Der Vorsitzende Richter verlas eine an das Standesamt gerichtete Urkunde des Angeklagten, in der dieser anerkennt, der Vater des Kindes zu sein, das die Tochter im Oktober 2020 zur Welt gebracht hatte.
Die Staatsanwaltschaft legt dem ehemaligen Polizeibeamten, der später als Wirtschafts- und Politikberater tätig war, zur Last, zu einem „nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt um den 17. Februar 2020“ herum mit dem damals 13-jährigen Mädchen „ungeschützten Geschlechtsverkehr“ gehabt zu haben. In der Folge sei es schwanger geworden; „einen Monat vor dem errechneten Entbindungstermin“ habe es das Kind zur Welt gebracht, als dessen Vater sich der Angeklagte nun offiziell bekennt.
Angeklagter soll weitere strafbare Handlungen „sexueller Natur“ begangen haben
Etwa seit 2016 habe der Mann mit dem Mädchen und dessen Mutter „teilweise in häuslicher Gemeinschaft gelebt“, heißt es in der Anklage. Die Wohnung befand sich in Rath-Heumar. Zum Vorwurf des Beischlafs kommt die Anschuldigung hinzu, der Mann habe das Kind irgendwann in der Zeit bis November 2020 veranlasst, sich nackt auf ein Bett zu legen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Davon habe er mit seinem Smartphone eine „Bilderserie“ angefertigt.
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Eine weitere Neuigkeit wurde am zweiten Verhandlungstag bekannt: Die Verteidigung erklärte, binnen zwei Wochen werde ein Schreiben mit einer Einlassung eintreffen; darin werde Stellung genommen zu Vorwürfen in einem anderen Verfahren, das den Angeklagten betrifft, und eingeräumt, dass es zu strafbaren Handlungen „sexueller Natur“ gekommen sei. Dem Vernehmen nach geht dieses Verfahren darauf zurück, dass das Mädchen in Frankreich, wo es sich seinerzeit mit der Mutter und deren Lebensgefährten aufhielt, „nachvernommen“ wurde; mehrere mutmaßliche Straftaten in Frankreich und Deutschland sollen in Rede stehen.
Der Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wird am 17. Oktober fortgesetzt.