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Nein zu BürgerwunschStadt lehnt Bewohnerparken in Raderthal ab

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An einer sehr schmalen Straße stehen abgestellte Autos.

An der Swisttalstraße sind Parkplätze rar. Anwohner wünschen sich daher Bewohnerparken.

Anwohner der Swisttalstraße fordern Bewohnerparken. Die Stadt lehnt das ab  und findet einen Fußweg von 1500 Metern Länge zwischen Parkplatz und Wohnung zumutbar.

Die Parksituation in der Swisttalstraße sorgt bei Anwohnern seit Längerem für Unmut. In einer Bürgereingabe, die den Lokalpolitikern in ihrer jüngsten Sitzung Ende Juni, vorlag, schildern sie, dass abends und an Wochenenden regelmäßig keine Parkplätze mehr verfügbar seien. Das sei besonders für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen problematisch und eine zusätzliche Belastung. Zudem führe die Situation zu vermehrtem Parksuchverkehr und beeinträchtige die Wohnqualität.

Die Unterzeichner verweisen darauf, dass die Swisttalstraße eine Wohn- und Anliegerstraße sei. Dennoch würden dort zahlreiche Fahrzeuge ohne erkennbaren Bezug zur Straße abgestellt, kritisieren die Anwohner. Außerdem werde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h immer wieder überschritten, bemängeln sie. Die Bürger wünschen sich daher Anwohnerparken und eine stärkere Kontrolle der Anliegerregelung.

Stadt Köln findet Bewohnerparken nicht gerechtfertigt

Die Stadt lehnt dies jedoch ab. Bewohnerparken könne nicht für einzelne Straßenzüge eingeführt werden, da dies die Probleme lediglich in benachbarte Straßen verlagere, erklärt sie in ihrer Stellungnahme. Zudem sei Parkraummangel nicht allein auf auswärtige Verkehrsteilnehmer zurückzuführen, sondern nicht zuletzt auch auf die steigende Zahl zugelassener Fahrzeuge und immer größere Autos.

Für die Swisttalstraße lägen derzeit keine Erkenntnisse vor, die Bewohnerparken rechtfertigten, so die Verwaltung. Auf Nachfrage dieser Zeitung stellte sie klar, dass für die Straße bislang keine Parkraumuntersuchung durchgeführt wurde. Die Stellungnahme zur Bürgereingabe beruhe vielmehr auf einer fachlichen Einschätzung.

Mehr als ein Kilometer Fußweg  zum Parkplatz sei zumutbar

Als weiteres Argument führt die Stadt an, in Großstädten wie Köln sei ein Fußweg von bis zu 1,5 Kilometern zwischen Parkplatz und Wohnung zumutbar. Diese Einschätzung leitet sie aus einer Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ab, wie sie auf Nachfrage erklärt. Dort heißt es, Bereiche mit Bewohnerparken sollten eine Ausdehnung von 1500 Metern nicht überschreiten. Mit Blick auf die Anliegerstraße verweist die Verwaltung darauf, dass bereits die Absicht genügt, mit Anwohnern oder Grundstückseigentümern in Kontakt zu treten, um die Straße legal zu nutzen. Verstöße seien deshalb kaum nachweisbar.

„Die Kontrolle und Ahndung entsprechender Verstöße ist nur schwer möglich und selten zielführend. Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass ein belastbarer Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug tatsächlich zum berechtigten Anliegerverkehr gehört, kaum erbracht werden kann“, erklärt die Stadt. Der Nutzen entsprechender Beschilderungen liege vor allem in ihrer abschreckenden Wirkung und darin, dass viele Navigations-Apps solche Straßen meiden.

Die Verwaltung verweist außerdem auf den Masterplan Parken. Dieser sieht vor, im gesamten Stadtgebiet Parkraumuntersuchungen durchzuführen, um Bereiche mit tatsächlichem Parkdruck zu identifizieren und gegebenenfalls Bewohnerparken einzuführen. Auch Raderthal soll untersucht werden. Einen Zeitplan dafür kann die Stadt allerdings bis jetzt nicht nennen. Ganz ohne Kritik blieb die Stellungnahme der Verwaltung jedoch nicht.

Karl Wolters von der FDP/KSG-Fraktion gab seine Zweifel an den 1500 Metern zu Protokoll. Diese Zumutbarkeitsgrenze finde sich nicht in der Straßenverkehrsordnung. In der nordrhein-westfälischen Stellplatzverordnung sei dagegen von 300 Metern die Rede, erklärt er. Die CDU äußerte Zweifel am Verweis auf den Masterplan Parken. Fraktionschef Christoph Schykowski erklärte: „Bisher wurde dieser Masterplan final nicht erstellt, den politischen Gremien zur Beratung und / oder Entscheidung vorgelegt und ist somit nicht beschlossen.“ Die Stadt widerspricht dieser Einschätzung. Auf Nachfrage erklärte sie, dass die im Masterplan enthaltenen fachlichen Vorgaben und Zielsetzungen bereits jetzt grundsätzlich gelten – unabhängig davon, ob sie schon in einem abschließenden Gesamtdokument zusammengefasst wurden.