Schwere VerletzungenKölner Gericht spricht Schmerzensgeld für Pferdetritt zu

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Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit dem Tritt eines Pferdes. (Symbolbild)

Köln – Eine Reiterin erhält Schmerzensgeld und Schadensersatz, nachdem sie auf einer Koppel von einem fremden Pferd getreten worden war. Die Frau hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen und war sechs Wochen krankgeschrieben. Das Kölner Landgericht hatte über den Fall zu entscheiden, nachdem die Besitzerin des tretenden Pferdes offenbar jegliche Schuld von sich gewiesen hatte.

Landgericht Köln: Reiterin erlitt schwere Verletzungen

Die Reiterin hatte ihr Pferd auf der Koppel stehen und wollte dieses von der Weide holen. Sie betrat dazu die Wiese und legte ihrem Tier Zaumzeug an. Auf der Koppel stand ein weiteres Pferd. „Sie achtete darauf, dass das andere Pferd zirka drei Pferdelängen entfernt war“, heißt es seitens des Landgerichts. Doch dann sei das Tier unbemerkt näher gekommen und habe ausgetreten.

Laut Urteil erlitt die Reiterin durch den Tritt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Rippenserienfraktur und innere Verletzungen, sie musste im Krankenhaus behandelt werden. Daher verlangte die Frau von der Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro und Schadensersatz von insgesamt 2.165 Euro. Dem folgte das Landgericht (Aktenzeichen: 15 O 10/22) aber nicht ganz.

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Landgericht Köln spricht Schmerzensgeld zu

Die Reiterin erhält insgesamt 5850 Euro, davon 4000 Euro Schmerzensgeld. „Die Kammer war davon überzeugt, dass die Klägerin von dem Pferd der Beklagten getreten worden ist“, so das Landgericht. Der Theorie, die Reiterin könnte von ihrem eigenen Pferd getreten worden sein, folgte das Gericht nicht. Die Verletzungen hätten nämlich zu dem von der Klägerin behaupteten Pferdetritt gepasst.

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So habe die Reiterin links vom Kopf ihres Pferdes gestanden und in dieser Position gar nicht von ihrem eigenen Pferd getreten werden können, so das Gericht. Die Klägerin hatte ihre Angaben laut Gericht sehr detailreich und anschaulich gemacht und erst ab dem Tritt Erinnerungslücken eingeräumt. Das Gericht schloss aus, dass die Klägerin bei ihren Angaben gelogen habe.

Kölner Gericht hielt Klägerin für glaubwürdig

Die Angaben der Verletzten stimmten bei ihrer Aussage vor dem Landgericht auch mit dem bereits früher geschilderten Unfallhergang überein, was ihre Glaubwürdigkeit untermauert habe. Die Klägerin treffe auch kein Mitverschulden, „weil sie etwa zu wenig Abstand zu dem Pferd der Beklagten eingehalten habe oder nicht gemerkt habe, dass sich das andere Pferd ihr genähert habe.“

Die Reiterin wurde auch die teure Versorgung ihres Pferdes in der Zeit ihrer Genesung erstattet, hierfür erhielt sie die eingeklagten 1.450 Euro. Ihre beiden Katzen und ihren Hund habe die Klägerin aber bei einer Bekannten in Pflege gegeben und dieser lediglich 150 Euro gezahlt. Daher erhielt sie auch nicht die geforderten 440 Euro. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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