Urteil in KölnMehr als drei Jahre Haft für Ex-Ford-Manager
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Köln – Als Ingenieur kletterte er bei Ford die Karriereleiter nach oben, kassierte ein außertarifliches Gehalt von 100.000 Euro pro Jahr, wurde schließlich 2005 zum Projektleiter ernannt – in einer „Abteilung Krimineller, die über Jahrzehnte ein System entwickelt hatten, um sich mannigfaltige Vorteile versprechen und geben zu lassen“, sagte der Richter im Urteil gegen Ex-Manager Dieter S. (52, Name geändert). Darin wurde der Ingenieur zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. S. habe bei dem „etablierten System der Korruption und Bestechung“ enorm partizipiert, allein durch Bargeldzuwendungen sein Jahresgehalt verdoppelt und damit sich und seiner Familie einen Lebensstandard ermöglicht, den er sonst „nie und nimmer erreicht hätte“, heißt es in der Urteilsbegründung.
FC-Dauerkarten nur ein Extra von vielen
Da waren das Schwimmbad (54 550 Euro) und die Sauna (8990 Euro), die sich S. ebenso von den Ford-Zulieferfirmen finanzieren ließ wie Fliesen- (18 961 Euro), Sanitär- und Heizungsarbeiten (74 219 Euro). Nicht zu vergessen die FC-Dauerkarten für sich und seinen Sohn, die pro Saison mit 1300 Euro zu Buche schlugen und der Ford Mondeo (33 343 Euro) – um nur einige Beispiele zu nennen. Letztlich blieb nach der neuntägigen Beweisaufnahme von ursprünglich 206 angeklagten Fällen nur ein Bruchteil zur Verurteilung übrig: 14 Fälle gewerbsmäßiger Untreue und 49 Fälle besonders schwerer Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung.
S. hatte im Prozess zugegeben, regelmäßig Angaben der Lieferanten kontrolliert, gegengezeichnet und zur Zahlung angewiesen zu haben, obwohl überhaupt keine Arbeitsleistung vorlag. Dafür hatten die Zulieferer Scheinrechnungen geschrieben und das erhaltene Geld in schwarze Kassen fließen lassen; daraus wurden dann die vielfältigen Wünsche des Ford-Managers bezahlt.
Allein mit diesem System der erfundenen Positionen für nicht existierende Aufträge habe S. bei Ford einen Schaden von 1,8 Millionen Euro angerichtet, sagte der Richter. „Er hat sich die Schwächen des Systems exakt zunutze gemacht“, denn die kriminellen Manipulationen seien nur „mit einem enormen Aufwand ersichtlich gewesen“.
Hinzu kamen Bestechungsleistungen in Höhe von 400 000 Euro. Um bei zukünftigen Aufträgen immer wieder berücksichtigt zu werden, hatten die Zulieferfirmen die Bestechungsgelder fließen lassen. „Auf diese Weise wurde der Wettbewerb komplett ausgeschaltet“, merkte der Richter an. Allerdings sei es dem Angeklagten auch leicht gemacht worden: „Kontrollinstanzen haben bei Ford über lange Zeit hinweg versagt.“
Zugute hielt die Kammer dem Angeklagten auch sein umfangreiches, reuiges Geständnis: „Er hat reinen Tisch gemacht und einen sichtlich geläuterten Eindruck auf uns gemacht“, hieß es weiter. Nicht zuletzt die „erhebliche Schadenswiedergutmachung“ habe ebenfalls zu der milden Bestrafung geführt. Der Ingenieur hatte Ford 300 000 Euro zurückgezahlt. Deshalb sei das Gericht zwei Monate unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe geblieben.