Verdacht auf MeineidStaatsanwaltschaft Köln weitet Ermittlungen gegen Woelki aus

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Kardinal Rainer Woelki wird im Foyer des Landgerichts von einem Justizbeamten zur Sicherheitsschleuse begleitet.

Woelki auf dem Weg zu seiner Vernehmung im März 2023

Nach einer Strafanzeige wegen falscher Aussagen unter Eid gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, bejaht die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht. Das Erzbistum bestreitet die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Woelki ausgeweitet. Dies gehe auf die Strafanzeige einer Privatperson zurück, die dem Kölner Erzbischof Meineid vorwerfe, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte Ende April über die Anzeige gegen Woelki berichtet.

Darin wird Woelki vorgeworfen, im Rahmen einer erstinstanzlich zu Woelkis Gunsten entschiedenen presserechtlichen Auseinandersetzung mit der „Bild“-Zeitung in einer mündlichen Aussage vor dem Kölner Landgericht im März unrichtige Aussagen gemacht zu haben. Inhaltlich geht es um die Frage, welche Kenntnisse Woelki über Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester hatte, als er diesen 2017 in ein leitendes Amt beförderte. Vor Gericht kam ein Verdachtsfall zur Sprache, von dem Woelki behauptete, bis heute nicht darüber informiert worden zu sein. Diese Aussage musste er beeiden. 

Die Strafanzeige bezieht sich auf ein persönliches Schreiben Woelkis an den Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan, Kardinal Luis Ladaria, aus dem Jahr 2018, das unter anderem den erwähnten Vorgang mit konkreten Vorwürfen eines Betroffenen eingehend schildert. Außerdem verweist der Brief auf einen umfangreichen Anhang, zu dem auch die beiden Dokumente gehörten, die Woelki laut seiner Aussage ebenfalls bis heute nicht kennen will.

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Die Staatsanwaltschaft habe nun den Anfangsverdacht einer falschen Aussage unter Eid bejaht und den neuen Aspekt mit einem schon laufenden Verfahren gegen Woelki verbunden, sagte Willuhn. Im November 2022 hatte die Behörde in zwei verschiedenen Fällen Ermittlungen gegen den Kölner Erzbischof wegen des Verdachts falscher eidesstattlicher Versicherungen eingeleitet.  

Das Erzbistum Köln erklärte in einer Stellungnahme, man habe die jüngste Mitteilung der Staatsanwaltschaft „zur Kenntnis genommen“. Woelki bleibe dabei, dass er Dokumente, um die es in dem Rechtsstreit mit der „Bild“-Zeitung geht, zum Zeitpunkt des Verfahrens nicht kannte. „Auch an Einzelheiten eines Briefs an den Vatikan, der auf die betreffenden Dokumente Bezug nimmt, kann er sich nicht erinnern“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Woelki unterstütze die Aufklärung und Aufarbeitung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft. 

Bereits nach Eingang der Anzeige hatte das Erzbistum geltend gemacht, das Schreiben nach Rom sei vom zuständigen Kirchengericht vorbereitet worden. Woelki habe es dann zwar abgezeichnet. „Er kann sich aber nicht erinnern, das Schreiben gelesen zu haben. Er geht daher davon aus, dass er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat.“

Ob dem Schreiben bei Vorlage die Anhänge überhaupt beigefügt gewesen seien, sei „heute nicht mehr nachvollziehbar“. Aber „selbst wenn, so hat der Erzbischof diese nicht gelesen, da er grundsätzlich davon ausgeht und auch ausgehen kann, dass die die Akten führende Stelle die Sachverhalte korrekt nach Aktenlage darstellt“. Eine erneute inhaltliche Überprüfung erfolge durch ihn nicht mehr.

Köln: Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht weiterer Falschaussagen nach

In den zwei bereits laufenden Verfahren geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht falscher Aussagen nach, zu denen Woelki eidesstattliche Versicherungen abgegeben hat. Ein Fall* betrifft die Frage nach Woelkis Kenntnisstand über Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz. Woelki betont auch hier die Stichhaltigkeit seiner Angaben.

* In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, beide Ermittlungsverfahren zu möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherungen beträfen den Fall Pilz. Tatsächlich geht es im zweiten Verfahren - wie auch im ersten Teil des Artikels dargestellt - um Woelkis Kenntnisse zu Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester, den er 2017 in ein herausgehobenes Amt beförderte.

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