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Rechtliche PrüfungStadt Köln hält Bürgerbegehren Fahrrad-Entscheid für unzulässig

Lesezeit 3 Minuten
Radfahrer auf dem Kölner Hohenzollernring

Radfahrer auf dem Kölner Hohenzollernring

Die Formulierung der Fragestellung erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen an die NRW-Gemeindeordnung, sagt die Verwaltung. Der ADFC hält das für einen Skandal.

Die Initiatoren haben für das Bürgerbegehren Fahrrad-Entscheid Köln zwar eine ausreichende Anzahl an Unterschriften gesammelt, sind aber nach Ansicht der Stadt Köln an der Formulierung der Fragestellung gescheitert. Das Bürgerbegehren „erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen aus Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW an die Fragestellung“, teilte die Stadt mit.

ADFC Köln hält Entscheidung der Stadt Köln für einen Skandal

Mit einem Bürgerbegehren können die Bürger beantragen, dass sie an Stelle des Stadtrates und somit der Politik über eine Angelegenheit entscheiden. Dazu müssen sie in Textform eine zu entscheidende Frage formulieren, die sich mit Ja oder Nein beantworten lässt, und eine Begründung liefern.

Dem Fahrrad-Entscheid Köln liegt folgende Formulierung zugrunde: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Köln folgende Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau des beschlossenen Radverkehrshauptnetzes bis 2030 umsetzt? 1. Jährlich werden auf 40 Kilometer Straßen des Gelben Netzes (Kfz-Hauptverkehrsstraßen) Radwege gebaut oder umgebaut. Die Radwege sollen in beide Richtungen mindestens 2,5 Meter breit sein, vom Kfz-Verkehr baulich getrennt sein und an Kreuzungen nicht von freilaufenden Kfz-Rechtsabbiegerspuren gekreuzt werden. 2. Jährlich werden 30 Kilometer Straßen des Grünen Netzes (Straßen mit geringerer Kfz-Belastung) zu Fahrradstraßen. 3. Die Stadt begründet jährlich in einem Bericht ihr Vorgehen bei der Umsetzung.“

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„Das Bürgerbegehren muss aus sich heraus widerspruchsfrei und so verständlich sein, dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen, wofür oder wogegen sie ihre Stimme abgeben. Diese Vorgabe erfüllt das Bürgerbegehren Fahrrad-Entscheid Köln nicht“, argumentiert die Stadt. Es reiche nicht aus, dass die Bürgerinnen und Bürger die Zustimmung zu einem allgemeinen Leitthema, in diesem Fall der Beschleunigung der Umsetzung des Radverkehrshauptnetzes in der Stadt Köln, kundtun können. Welche Straßen zum Radverkehrshauptnetz gehören, sei dem Begehren selbst nicht zu entnehmen und welche Straßen umgebaut werden sollen, bleibe offen.

Ein Bürgerbegehren dürfe zudem nur eine Sachfrage zur Abstimmung stellen. „Unzulässig ist es daher, die Themen des Aus- und Umbaus von Radwegen und der Einrichtung von Fahrradstraßen gemeinsam zur Abstimmung zu stellen“, sagt die Stadt. Es handele sich um zwei unterschiedliche verkehrsplanerische Instrumente, für deren Umsetzung unterschiedliche „tatsächliche wie verkehrsrechtliche Maßstäbe“ gelten.

Initiatoren überreichten 33.000 Unterschrift an OB Henriette Reker

„Die Ablehnung des Fahrrad-Entscheid Köln durch die Stadtverwaltung ist aus unserer Sicht ein Skandal“, sagt Christoph Schmidt, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Köln. Die Forderungen seien im Vorfeld vom Team des Fahrrad-Entscheids gemeinsam mit der zuständigen Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln abgestimmt und sowohl inhaltlich als auch formal mehrfach an die rechtlichen Anforderungen angepasst worden. „Eine nachträgliche Unzulässigkeitserklärung ist ein Affront gegenüber der engagierten Zivilgesellschaft“, sagt Schmidt.

Die Initiatoren hatten Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Mai dieses Jahres 32.726 Unterschriften überreicht, 28.276 Unterschriften davon waren laut der Stadt Köln gültig, da nur die Unterschriften von wahlberechtigten Kölnerinnen und Kölnern zählen. Damit wurde die Anzahl der für ein Bürgerbegehren benötigten 24.616 Unterschriften übertroffen.

Kölner Politiker sollen rechtliche Zulässigkeit trotzdem anerkennen

Dass die Stadt Köln das Bürgerbegehren für unzulässig hält, bringt weitere Nachteile mit sich. Lehnt der Stadtrat ein zulässiges Bürgerbegehren ab, gibt es nämlich automatisch einen Bürgerentscheid. Ist das Bürgerbegehren hingegen unzulässig, entfällt diese Regelung. Die Initiatoren des Fahrrad-Entscheids haben die Ratsmitglieder deshalb aufgefordert, bei der Ratssitzung am 3. Juli die rechtliche Zulässigkeit anzuerkennen und sich bei der inhaltlichen Abstimmung zu enthalten.

So würde ihrer Ansicht nach der Weg für einen Bürgerentscheid frei – und die wahlberechtigten Kölnerinnen und Kölner könnten selbst abstimmen. Alternativ könnte der Stadtrat auch von sich aus die Umsetzung der Forderung beschließen. „Ein Bürgerentscheid stärkt die Demokratie in bewegten Zeiten und ist ein Meilenstein für klimafreundliche Mobilität. Jetzt muss der Rat zeigen, ob er den Willen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt“, sagt Initiatorin Alison Haywood.