Tritte gegen den Kopf18-Jähriger nach Angriff am Kölner Hauptbahnhof festgenommen

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Zu einem brutalen Angriff kam es in der Nacht zu Samstag am Kölner Hauptbahnhof.

Zu einem brutalen Angriff kam es in der Nacht zu Samstag am Kölner Hauptbahnhof.

Köln – Brutaler Angriff im Kölner Hauptbahnhof. Eine Gruppe von jungen Männern hat in der Nacht zu Samstag (25. Juni) eine Gruppe von Männern attackiert. Dabei wurde eine Person (28) verletzt und musste in ein Krankenhaus.

Samstagmorgen gegen 03:30 Uhr trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei mehrere Personen in der A-Passage und nahmen alle Beteiligten aufgrund der vorangegangenen Auseinandersetzung mit zur Dienststelle.

Tritte gegen den Kopf: 28-Jähriger verliert kurzzeitig Bewusstsein

Die Beamtinnen und Beamten ermittelten, dass es zu einem schwerwiegenden Angriff mit Schlägen und Tritten, ausgehend von der Personengruppe von fünf jungen Männern (14,16,17,18), gekommen sein soll.

Da einer der vier Geschädigten mehrfach gezielt am Kopf getroffen wurde und deswegen kurzzeitig das Bewusstsein verlor, alarmierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Rettungsdienst. Der Mann wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, konnte dies aber nach Untersuchung wieder verlassen.

18-jähriger Hauptverdächtiger: Alkoholtest zeigt 2 Promille

Obwohl drei der Tatverdächtigen zunächst fliehen konnten, stellten sie Einsatzkräfte der Bundespolizei kurz danach. Eine durchgeführte Videoauswertung zeigte die gemeinschaftliche Körperverletzung sowie die lebensbedrohlichen Tritte gegen den Kopf des 28-jährigen Opfers aus Bad Neustadt an der Saale.

Der 18-jährige Haupttatverdächtige stimmte einem freiwilligen Atemalkoholtest zu, der einen Wert von etwa 2 Promille anzeigte. Zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten nahmen die Einsatzkräfte den aggressiven jungen Mann in Gewahrsam.

Die anderen vier Minderjährigen aus Kerpen und Telgte wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen von Erziehungsberechtigten abgeholt oder durften nach Rücksprache die Dienststelle selbstständig verlassen. Sie alle erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. (red)

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