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Trotz „nachweisbarer Integration“Bosnische Pflegekraft soll aus Köln abgeschoben werden

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Eine Frau geht mit dem Rücken zur Kamera durch einen Wald.

Mirza Maric (Name geändert) möchte aus Angst vor ihrem Ex-Mann nicht erkannt werden.

Sie floh vor ihrem Ex-Mann nach Deutschland und arbeitete als Pflegekraft in Köln. Nach Verlust der Arbeitserlaubnis droht ihr die Abschiebung.

Sprechen möchte sie gerne, aber fotografiert werden auf keinen Fall. Mirza Maric (Name von der Redaktion geändert) hat Angst, konkret vor ihrem Mann, dessen Augen sie überall vermutet, auch wenn er tausend Kilometer entfernt lebt, und ganz allgemein, weil ihre Lage so unsicher ist. Seit drei Jahren droht der 56-jährigen Bosnierin die Abschiebung in ihr „sicheres Herkunftsland“. Sie wird hierzulande nur geduldet, immer wieder ein paar Monate länger. Trotzdem fand sie eine kleine Wohnung und einen Job, und zwar als Pflegefachkraft in einem Seniorenheim.

Den hat sie gerade allerdings wieder verloren, denn das Ausländeramt hat ihr die Arbeitserlaubnis entzoge, der Caritas-Verband musste sie entlassen. Seitdem empfängt sie Sozialhilfe und passt somit unfreiwillig ins Feindbild der Migranten, die dem deutschen Staat auf der Tasche liegen. Zuletzt hatte der vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ aufgedeckte Fall eines vielfach straffällig gewordenen Bosniers bundesweit Schlagzeilen gemacht, der seit 19 Jahren in Köln geduldet wird.

Maric ist ausgebildete Pflegefachkraft

Mirza Marics Fall ist gänzlich anders gelagert. Die 56-Jährige ist zum zweiten Mal hier. 1992 flüchtete Maric mit ihrer Schwester vor dem Bosnienkrieg und lernte in Köln einen Landsmann kennen. Die beiden kehrten nach Kriegsende in ihr Heimatland zurück, heirateten, bekamen einen Sohn – und Probleme: Der Mann war alkoholkrank sowie gewalttätig und malträtierte Ex-Frau und Kind, auch noch nach der Scheidung. Sie lebten in Angst, packten ihre Sachen und flüchteten zu Marics Schwester, die in Deutschland geblieben war, im rechts-rheinischen Köln.

Maric hatte eine zehnmonatige Ausbildung zur Pflegefachkraft in der Tasche und versuchte, ein Arbeitsvisum zu beantragen. Voraussetzung dafür war, dass sie einen Arbeitsvertrag vorlegen konnte. Da sie aber über 45 Jahre alt war, hätte der belegen müssen, dass sie ein hohes Gehalt bezieht. Das lag außerhalb ihrer Möglichkeiten. Und so behalfen sich Mutter und Sohn mit Touristenvisa, die nach drei Monaten abliefen. Danach wurde ihr Aufenthalt illegal und so gerieten sie in die Verfahrensmühlen der Ausländerbehörden. Überfordert mit Formularen, Fristen und Stellungnahmen nahm Maric sich einen Anwalt, der seitdem gegen die drohende Abschiebung vorgeht.

Arbeitgeber betont ihre berufliche Perspektive und nachweisbare Integration

Über das Programm „Chance plus“ des Caritas-Verbandes, das sich gezielt darum bemüht, geflüchtete Menschen in Arbeit zu vermitteln, konnte sie allerdings als Pflegerin in einem Seniorenheim anfangen und erhielt zunächst auch eine Arbeitserlaubnis. „Das war wohl ein Fehler“, erzählt Maric. Die Behörden bemerkten ihn nun und entzogen ihr die Erlaubnis, während ihr Abschiebeverfahren immer noch in der Schwebe ist. Im Laufe des Monats März soll das BAMF noch einmal endgültig dazu Stellung beziehen.

Nun harrt Maric der Dinge, beschäftigungslos – und ihr ehemaliger Arbeitgeber ärgert sich. In einer ausführlichen Stellungnahme an das Ausländeramt hat sich der Caritas-Verband für Maric eingesetzt und ihre „hervorragende Arbeitsleistung und Motivation“ unterstrichen, ihre berufliche Perspektive und nachweisbare Integration. Der Verband weist darin auf sein großes Interesse an der Arbeitskraft hin: „Im deutschen Pflegesektor herrscht ein massiver Fachkräftemangel, der sich in offenen Stellen, geringer Bewerberzahl und hohem Arbeitsdruck niederschlägt“, betont der Verband.

Ausländeramt habe keine Möglichkeit, anders zu eintscheiden

Das Ausländeramt hat allerdings laut eigener Auskunft keine Möglichkeit, anders zu entscheiden: „Das Aufenthaltsgesetz legt fest, dass einer geduldeten Person aus einem sicheren Herkunftsstaat – wie in dem Fall Bosnien und Herzegowina – die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden darf“, schreibt ein Sprecher der Stadt. „Die Ausländerbehörde hat hier kein Ermessen, sie ist vielmehr zur Anwendung des Gesetzes verpflichtet.“

Tim Westerholt, Leiter der Geschäftsfeldes Integration der Caritas Köln, hält eine Lösung auf höherer Ebene für notwendig, auch, um den Herausforderungen in der alternden Gesellschaft gerecht zu werden: „Wir wünschen uns dringend vom Gesetzgeber eine Öffnung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes im Pflegebereich für Menschen aus sicheren Herkunftsländern“, sagt er. Die aktuellen Bestimmungen würden ganze Personengruppen, mit den erforderlichen Qualifikationen und dem ausdrücklichen Willen, als Fachkraft tätig zu werden, vom Arbeitsmarkt ausschließen oder ihnen den Zugang zu Arbeit zumindest erheblich erschweren. Diese Situation beträfe viele Menschen.

Auch die Willkommensinitiativen sehen die Arbeitsverbote und Abschiebungen der bestens integrierten Menschen kritisch: „Ich verstehe ja, dass man geflüchtete Menschen abschiebt, die hier kriminell werden“, sagt Gert Meyer-Jüres von der Lindenthaler Willkommensinitiative Willi, „aber einer bestens integrierten Pflegefachkraft, die dringend gebraucht wird, die Arbeitserlaubnis zu entziehen, sodass sie dann dem Staat auf der Tasche liegt, ist doch aus Steuerzahlersicht absolut unvernünftig“. Meyer-Jüres kämpft für Marics Arbeitserlaubnis und Bleiberecht. „Je nachdem wie das BAMF entscheidet, wende ich mich an die Härtefallkommission“, sagt er. Denn solche Fälle seien eine nicht hinnehmbare Härte für die Migranten aber auch ihre Arbeitgeber.