Mit seiner Familie bekommt der Bosnier monatlich etwa 7300 Euro vom städtischen Sozialamt. NRW-Fluchtministerium: Abschiebungen nach Bosnien-Herzegowina sind normalerweise problemlos.
Krimineller BosnierImmer noch in Köln, obwohl er 2003 abgeschoben werden sollte

Szene einer Abschiebung an einem deutschen Flughafen
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Der Geburtsort, Bihac im äußersten Nordwesten von Bosnien, ist ebenso notiert wie die Staatsangehörigkeit: „Bosnien und Herzegowina“. So steht es jedenfalls im Personalblatt von Marko M. (Name geändert), der mit seiner neunköpfigen Familie in Köln lebt. Doch zum Geburtsland des 41-jährigen abgelehnten Asylbewerbers heißt es dann im Behördenpapier „ungeklärt“.
Der Geburtsort ist bekannt, das Land aber nicht? Bürokratie-Irrsinn in deutschen Ausländerämtern, den kaum noch jemand versteht. Der Ausdruck einer Ratlosigkeit, die einem Abschiebesystem innewohnt, das seinen Namen nicht verdient.
Der Fall des Marko B. zeigt, wie hilflos die Behörden agieren, wenn Schwächen des Systems Raum für Missbrauch lassen. Bei dem mehrfach vorbestraften Kleinkriminellen kommen gleich mehrere Dinge zusammen, die das Versagen der Behörden begründen. Ohne Ausweispapiere ist er nach Deutschland eingereist. Als er abgeschoben werden sollte, ist er jahrelang spurlos verschwunden. Und nachdem er wieder aufgetaucht ist, wird er trotz gültiger Abschiebeverfügung geduldet. Die Kölner Ausländerbehörde hat noch nicht einmal die für eine Rückführung nötigen Ersatzpapiere aus seinem als sicher eingestuften Heimatland besorgt - seit etwa 17 Jahren.
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Sieben Flüchtlingsfamilien mit zehn Angehörigen in Köln untergebracht
Ein Umstand, der für die Stadt und somit für den Steuerzahler zu einer kostspieligen Angelegenheit geworden ist. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ liegt ein Bescheid des Sozialamts für den Oktober 2023 vor. Demnach erhält Familie M. monatlich gut 7300 Euro. Das sind pro Jahr 87.600 Euro netto. Mit diesem Einkommen zählt Marko M. mit seiner Familie zu den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung im Lande. Warum sollte da jemand freiwillig ausreisen?
Aktuell erhalten in Köln sieben Familien mit je zehn Angehörigen ähnlich hohe Asylbewerberleistungen durch das Sozialamt, berichtet eine Sprecherin der Stadt Köln. Insgesamt summiere sich die staatliche Unterstützung für Asylbewerber in der Rheinmetropole pro Jahr auf 65,46 Millionen Euro.
NRW zahlt 825 Millionen Euro für Asylbewerber
„Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt die pauschalierte Landeszuweisung“, berichtet die Sprecherin. Wer kommt, könne nicht beeinflusst werden. In Nordrhein-Westfalen begleichen die Kommunen grundsätzlich alle Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nachdem ihnen die Migranten vom Land zugewiesen wurden. Zum Stichtag 31. Dezember 2024, aktuellere Zahlen liegen nicht vor, bezogen in NRW 88.555 Personen derartige Leistungen. In der Statistik zu dem Gesetz werden die Ausgaben für das Jahr 2024 landesweit auf knapp 825 Millionen Euro beziffert.
Das Geld kommt zum großen Teil vom Land. Die jährliche Pauschale in Höhe von 7500 Euro im Jahr, die der Bund für jeden Asylantragsteller überweist, reicht bei weitem nicht aus. Deshalb stockt NRW deutlich auf. Für 2024 wurden dafür im Landeshaushalt mehr als 570 Millionen Euro veranschlagt, 2025 waren es schon mehr als 640 Millionen. Speziell für die Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher wurden noch einmal rund 350 Millionen Euro überwiesen.
Seit 17 Jahren keine Ausweis-Ersatzpapiere besorgt
In den Akten bezüglich Marko M., die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ einsehen konnte, heißt es dutzendfach, dass seine Duldung „wegen fehlender Reisedokumente“ immer wieder verlängert wurde. Die Frage, ob und warum die Ausländerbehörde seit 16 Jahren keine Ersatzpapiere aus Bosnien Herzegowina für Marko M. und seine Familie beschafft hat, ließ die Stadt zunächst unbeantwortet. Aus Datenschutzgründen, behauptete die Sprecherin zunächst. Mit Hinweis auf Auskunftspflichten hieß es dann auf eine erneute Anfrage unserer Zeitung, man habe tatsächlich kein derartiges Verfahren eingeleitet. Um Ersatzpapiere werde sich eben nur bemüht, „wenn davon auszugehen ist, dass eine Ausreiseverpflichtung auch durchgesetzt werden kann“, lautete die banale und nichtssagende Begründung. Dies indes sei„ nicht der Fall, wenn dem Vollzug einer Rückführung ein oder mehrere Duldungsgründe entgegenstehen“.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ jedenfalls wurde der Asylantrag des Mannes im Oktober 2003 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, weil er im Herkunftsland weder verfolgt noch bedroht wurde. Wenig später sollte er abgeschoben werden. Damals lagen auch die entsprechenden Unterlagen aus seinem Heimatland vor, ist einem Behördenpapier zu entnehmen. Der Bosnier jedoch verschwand spurlos. Als er 2007 wieder auftauchte, legte sein Anwalt Widerspruch gegen den Ausweisungsbescheid ein, der nach einem zweijährigen Rechtsstreit 2009 abgewiesen wurde.
Nicht abgeschoben, weil weitere Kinder geboren wurden
Aus den Akten sei „bis auf die Aushändigung von Belehrungen“ nicht erkennbar, weshalb seitdem „kein Passersatzpapierverfahren mehr eingeleitet wurde“, heißt es in behördlichen Unterlagen . Wohl „wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ sei „keine Rückführung mehr betrieben“ worden.
An seinem Heimatland jedenfalls kann es nicht gelegen haben. „Rückführungsmaßnahmen nach Bosnien und Herzegowina verlaufen in der Regel reibungslos“, bestätigte eine Sprecherin des NRW-Flüchtlingsministeriums auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. 2024 wurden 38 Personen dorthin zurückgeführt, ist einer Statistik der Landesregierung zu entnehmen. Und bis zum Stichtag 31. Oktober konnten demnach im vergangenen Jahr 47 Personen in das Balkanland abgeschoben werden. Lediglich eine einzige Rückführung scheiterte in beiden Jahren daran, dass kein gültiges Reisedokument vorlag.
Bandendiebstahl und Betrug
Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ist M. seit 2010 bei der Justiz aktenkundig. Sein Strafregister weist etliche Verurteilungen auf. Die Palette reicht von mehreren Eigentumsdelikten bis hin zu schwerem Bandendiebstahl, Urkundenfälschungen, Leistungserschleichung sowie Betrügereien. Meist wurde der Bosnier zu Geldstrafen verurteilt, was ihn augenscheinlich kaum beeindruckte.
Aktuell hat die Staatsanwaltschaft den Migranten erneut wegen Betrugs beim Kölner Amtsgericht angeklagt. Vor einem Jahr soll er mit einem Komplizen in drei Fällen in Drogeriemärkten einen Schwindel mit Gutscheinkarten inszeniert haben. Der Prozess wurde ins neue Jahr verschoben.
Auf die Frage, ob die kriminellen Aktivitäten des Sozialhilfeempfängers bei der Kölner Ausländerbehörde bekannt sind, antwortet die Stadt zunächst lapidar, aus datenschutzrechtlichen Gründen sei es nicht möglich, Fragen zu einem konkreten Einzelfall zu beantworten. Auf erneute Anfrage mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Auskunftspflichten indes wurde dann eingeräumt, dass in der Behörde bekannt sei, dass M. in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden ist.
Landtags-CDU: „Der Sozialstaat wird ohne Gegenleistung ausgeplündert“
Der CDU-Innenpolitiker im Landtag, Gregor Golland, ist fassungslos: „Offenbar fehlt hier der tatsächliche Wille der Stadtverwaltung Köln, einen Kriminellen und dessen Familie endlich nach Recht und Gesetz abzuschieben. Es ist dem anständigen Bürger und ehrlichen Steuerzahler nicht vermittelbar, wieso auch noch jedes Jahr fast 90.000 Euro an Sozialhilfe fließen.“ Auf diese Weise werde der Sozialstaat ohne Gegenleistung ausgeplündert.
„Das muss sofort beendet werden“, fordert der Fraktionsvize. „Ich erwarte, dass die Abschiebung durch die Stadt Köln endlich konsequent durchgesetzt wird. Alles andere ist Wasser auf die Mühlen von radikalen Parteien.“

