Die Zukunft der Häuser in der Osloer Straße ist zurzeit unklar. Bezirkspolitiker würden die Position der Mieter gerne gestärkt sehen.
Eigentümerwechsel in KölnHäuser Osloer Straße in Chorweiler – mehr Schutz für Mieter?

Bezirksvertreter möchten eine Erhaltungssatzung für die Osloer Straße ins Gespräch bringen.
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Der heruntergekommene Zustand der Mietshäuser in der Osloer Straße beschäftigt die Politik schon lange – auch in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler fand sich das Thema erneut auf der Tagesordnung. Dieses Mal in Form eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen von SPD und Grünen, sowie der Einzelvertreter von Die Linke und BSW. In diesem baten sie die Kölner Verwaltung, zu prüfen, ob eine soziale Erhaltungssatzung rechtlich zulässig sein könnte, um für einen Mieterschutz der Bewohner zu sorgen – oder auch, ob andere Mittel für diesen Zweck geeignet seien.
Milieuschutzsatzung gegen Verdrängung gefordert
Soziale Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzungen sind städtebauliche Instrumente, um die gewachsene Zusammensetzung der Bewohner eines Gebiets vor Verdrängungsprozessen zu schützen, etwa durch Genehmigungspflichten für Sanierungen. Dass dies für die Osloer Straße nötig sein könnte, sahen die Antragsteller in Verlautbarungen der neuen Eigentümer-Gesellschaft der Häuser begründet, die gegenüber den Mietparteien umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen angekündigt hatte. Dies sei „vom Grundsatz her“ begrüßenswert, denn „der Ist-Zustand ist inakzeptabel und nicht menschenwürdig“, so die Antragsteller. Im gleichen Atemzug hatten die Eigentümer aber auch Mietanpassungen in Aussicht gestellt, die einige der dort Wohnenden finanziell überfordern könnten.
Den Antragstellern war klar, dass ihr Vorschlag potenziell weit gehen könnte. „Das ist kein Antrag, um mal eben eine soziale Erhaltungssatzung zu erlassen“, betonte Marc Kersten (Grüne). „Es geht uns erst einmal um eine Datenerhebung, mit der die Indikatoren für Aufwertungs- und Verdrängungspotenziale erfasst werden sollen.“ Am Ende könnten auch andere Instrumente in den Blick genommen werden.
In der Zwischenzeit hätten die Mieterinnen und Mieter erneut Post der Hauseigentümer bekommen, in der diese einige der Zusagen für Sanierungen wieder zurückgenommen hätten. „Die neuen Eigentümer ändern ihre Meinung bezüglich Sanierung und Modernisierung offenbar recht häufig“, kommentierte Kersten trocken. „Viele Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, haben wir nicht“, fügte Lilo Heinrich (Die Linke) an, darum „sollten wir aber prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Menschen zu helfen.“
Die CDU-Fraktion reagierte mit Zurückhaltung auf den Antrag. Informationen zu sammeln sowie das Grundanliegen des Antrags seien „grundsätzlich nicht verkehrt“, sagte Can Kurda (CDU). Eine Erhaltungssatzung jedoch könne Folgen nach sich ziehen, „die noch gar nicht abzusehen sind“. In Chorweiler gebe es zurzeit nicht nur staatliche, sondern auch viele private Investitionen. „Es tut sich hier was, darum sollten wir vielleicht nicht dafür sorgen, dass uns Investoren von der Stange gehen.“ Letztlich wurde der Antrag mit den Stimmen der Antragsteller beschlossen, bei Enthaltungen der CDU- und der AfD-Fraktion sowie der Gegenstimme des FDP-Vertreters Lucas Hahn.
