Das Osloer Amtsgericht verhandelt am Montag über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby. Das berichtet unter anderem die norwegische Tageszeitung „VG“. Die Verteidigung des 29-Jährigen fordert demnach die Aufhebung der elektronischen Überwachung auf dem königlichen Anwesen Skaugum, während die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung um vier Wochen beantragt. Die Anklagebehörde begründet ihre Forderung mit einer bestehenden Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten.
Verteidigung setzt auf geheime Zeugenaussage
Nachdem der älteste Sohn von Königin Mette-Marit vorangegangene Verlängerungen akzeptiert hatte, wendet sich sein Rechtsbeistand nun erstmals gegen die Fortführung der Maßnahme. Sein Verteidiger Alexander Greaker erklärte gegenüber „VG“, es gebe „keine rechtliche Grundlage für eine erneute Haftverlängerung“. Zur Stützung des Antrags kündigte die Verteidigung die Aussage zweier nicht namentlich genannter Entlastungszeugen an.

Die Verteidigung von Marius Borg Høiby fordert die Aufhebung der elektronischen Überwachung auf dem königlichen Anwesen Skaugum. (Archivbild)
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Gegenüber dem Sender NRK lehnte Greaker Angaben zur Identität sowie zum Inhalt der Vernehmung ab. Die Verteidigung beantragte zudem, die Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Neben den Zeugen will sich auch der Beschuldigte selbst zu den persönlichen Auswirkungen der Auflagen äußern.
Strenge Auflagen nach erstinstanzlicher Verurteilung
Høiby befindet sich seit Februar 2026 in Untersuchungshaft, die er seit dem 13. Juli unter Auflagen auf dem Anwesen seiner Familie verbringt. Die elektronische Fußfessel beschränkt seinen Aufenthalt auf den Wohnbereich und die Terrasse, während Ausnahmen für Ausbildung, medizinische Termine oder Familienbesuche einer gesonderten Genehmigung bedürfen.
Zudem ist er zu Gesprächen mit der polizeilichen Spezialeinheit Risk sowie zu kurzfristigen Drogentests verpflichtet. Das Verfahren steht im Kontext einer Verurteilung vom 15. Juni 2026, bei der das Amtsgericht eine vierjährige Freiheitsstrafe verhängte, unter anderem wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, Körperverletzung und Misshandlung.
Gegen das Urteil läuft ein Berufungsverfahren, dessen Verhandlung am 9. Februar 2027 vor dem Borgarting-Gericht beginnen soll. (jag)

