Marius Borg Høiby muss vorerst weiterhin im Hausarrest auf dem königlichen Anwesen Skaugum verharren. Nachdem Anfang der Woche eine Freilassung des 29-jährigen Sohnes von Königin Mette-Marit im Raum gestanden hatte, kippte das zuständige norwegische Berufungsgericht die Entscheidung kurzfristig. Darüber berichtet unter anderem das norwegische Magazin „VG“.
Die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel wurde daraufhin um vier Wochen verlängert. Høiby war im Juni unter anderem wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden, wogegen er in Teilen Rechtsmittel eingelegt hat.
Norwegische Popsängerin Erika Norwich besucht Høiby nach Gerichtsentscheidung
Kurz nach Bekanntwerden der gerichtlichen Entscheidung erhielt Høiby Besuch auf Skaugum. Nach Informationen der norwegischen Zeitschrift „Se og Hør“, der entsprechende Bildaufnahmen vorliegen, fuhr die 27-jährige Popsängerin Erika Norwich mit einem Auto vor dem Gut vor.
Norwich erreichte 2016 das Halbfinale der Castingshow „Idol“ und trat mehrfach beim norwegischen ESC-Vorentscheid an. 2024 erreichte sie dort den dritten Platz. Hintergründe der Begegnung sowie die Beziehung zwischen Norwich und Høiby sind bislang nicht öffentlich bekannt.
Treffen unter strengen Auflagen: Gericht sieht Rückfallrisiko und verlängert U-Haft
Das Treffen fand vor dem Hintergrund verschärfter Bedingungen statt. Die Richter begründeten die Verlängerung der Maßnahme mit einem anhaltenden Gefährdungspotenzial. „Der entscheidende Punkt ist das Risiko, dass Høiby – im Falle einer Freilassung – wieder in den Drogenmissbrauch zurückfällt. Sollte Høiby rückfällig werden, ist nach Ansicht des Berufungsgerichts die Gefahr einer Wiederholung der Tat sowohl gegenüber der sogenannten Frogner-Frau als auch gegenüber anderen Personen groß“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Zudem muss sich der Stiefsohn von König Haakon im Vollzug regelmäßigen Kontrollen auf Alkohol- und Betäubungsmittel unterziehen. Ein kürzlich durchgeführter Test schlug laut Berichten auf Alkohol an. Høiby bestritt den Konsum und erklärte, das Ergebnis sei „teils auf Mundwasser und teils auf fermentierten Apfelsaft zurückzuführen“. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. (jag)

