Verfassungsschutz reagiert auf AfD-Eilantrag„Junge Alternative“ bleibt vorerst nur rechtsextremer Verdachtsfall

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25. Februar 2023, Hessen, Melsungen: Delegierte halten beim Landesparteitag AfD Hessen ihren Stimmzettel.

Die Jugendorganisation der AfD wurde Ende April vom Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft. Dagegen klagt die Partei. (Symbolbild)

Ende April stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ ein. Dagegen klagen AfD und JA. Bis zum Abschluss des Eilverfahrens zieht das BfV die Bewertung zurück. Eine Kehrtwende im nachrichtendienstlichen Umgang mit dem AfD-Nachwuchs stelle das aber nicht dar.

Die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) wird vom Verfassungsschutz zunächst nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ bezeichnet. Damit reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln auf ein Eilverfahren und eine Klage der AfD und der JA gegen die Einstufung.

Die JA gilt damit weiter als rechtsextremer Verdachtsfall, wie auch die gesamte AfD. Eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Das BfV äußert sich aufgrund des laufenden Verfahrens und aus Respekt vor dem Gericht nicht öffentlich.“

Reaktion auf Klage sagte nichts über nachrichtendienstliche Bewertung der JA aus

Aus Sicherheitskreisen verlautete, der Verfassungsschutz mache keineswegs eine Kehrtwende, sondern äußere sich öffentlich nicht zur Sache, solange das Eilverfahren laufe. Im Übrigen könne der Inlandsnachrichtendienst auch bei einem Verdachtsfall nachrichtendienstliche Mittel anwenden.

Über die nachrichtendienstliche Bewertung der JA durch die Verfassungsschützer sagt das nichts aus. Aber das BfV ist im Umgang mit den Gerichten vorsichtiger geworden seit einer schmerzhaften Niederlage 2021. Damals hatte die Behörde die AfD intern als Verdachtsfall eingestuft und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags informiert. Zahlreiche Medien, auch das RND, berichteten, das Bundesamt selbst schwieg. Das Verwaltungsgericht Köln aber sah ein gegebenes Stillhalteversprechen verletzt und untersagte im Bundestagswahljahr dem BfV daraufhin, die AfD bis zur Entscheidung über den Eilantrag als Verdachtsfall einzustufen.

BfV-Präsident Haldenwang: Kein Zweifel an verfassungsfeindlichen Bestrebungen

Im April hatte der Bundesverfassungsschutz den AfD-Nachwuchs Junge Alternative vom Verdachtsfall hochgestuft zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“. Nach AfD-Angaben nimmt die Behörde dies nun vorläufig wieder zurück.

Erst Ende April 2023 hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten, zuvor wurde die Organisation als sogenannter Verdachtsfall geführt. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ – genannt.

„Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang damals. „Diese Organisationen zielten auf die Aus­grenzung vermeintlich ‚Fremder‘ und versuchten diese Positionen gesellschaftlich anschluss­fähig zu machen. Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressenti­ments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltens­weisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.“

AfD: Hochstufung durch Verfassungsschutz seien ein „Eingriff in den demokratischen Wettbewerb“

Im Anfang der Woche von AfD und JA beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Eilantrag gegen diese Hochstufung wird dem Verfassungsschutz unter anderem ein „Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen“ vorgeworfen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die AfD in einem sogenannten Umfragehoch befinde.

Eine andere Klage der AfD gegen die bestätigte Einstufung der Gesamtpartei zum Verdachtsfall liegt zudem vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt am Dienstag seinen Jahresbericht für 2022 vor. Darin wird die JA ohnehin noch als Verdachtsfall geführt. (RND)

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