Digitales Lernen in NRWDas soll sich bei der Bewertung von Leistungen ändern

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Digitales Lernen Symbolbild

Schüler müssen sich darauf einstellen, dass Leistungen, die sie zu Hause erbringen, in Zukunft anders bewertet werden. (Symbolbild) 

  • Bislang wurden Leistungen von Schülern, die von zu Hause erbracht wurden, nicht bewertet.
  • Das will die NRW-Landesregierung jetzt ändern.
  • In Zukunft sollen die Leistungen genauso streng bewertet werden wie die im Präsenzunterricht.

Düsseldorf – Die schwarz-gelbe Landesregierung will für das Lernen auf Distanz an den Schulen einen rechtlichen Rahmen schaffen. Das kündigte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer am Donnerstag in Düsseldorf an. Die Pläne werden konkrete Auswirkungen auf die Benotung der Schüler haben. Sie müssen sich künftig darauf einstellen, dass Leistungen, die sie zu Hause erbringen, genauso streng bewertet werden wie die im Präsenzunterricht. „Bislang wurden nur gute Leistungen in die Bewertung des Sozialverhaltens mit aufgenommen“, sagte die FDP-Politikerin. Das werde sich künftig ändern.

Die Nichtbewertung von schlechten oder nicht erbrachten Leistungen gründet sich bislang darauf, dass nicht alle Schüler am Lernen auf Distanz teilnehmen konnten. Vielen Familien fehlen die digitalen Endgeräte, die die Teilnahme am Fernunterricht überhaupt erst möglich machen. Die Landesregierung stellt den Schulträgern jetzt 178 Millionen Euro zur Verfügung, um für die sozial benachteiligten Schüler Laptops oder Tablets kaufen zu können. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Geräte bis spätestens Ende des Jahres vorhanden sein müssen. In NRW haben rund 356 000 Schüler Anspruch auf die staatliche Unterstützung. Auch allen Lehrern in NRW bezahlt das Land die Digitalausstattung. Dafür stehen 103 Millionen Euro bereit. Die Kosten für Endgeräte, die den Lehrern nach den Schulschließungen am 16. März gekauft wurden, könnten erstattet werden, hieß es.

Keine Empfehlung für Gerätetyp ausgesprochen

Den Schülern sollen die Geräte im Fall eines Corona-Ausbruchs von den Schulen ausgeliehen werden. Es liege aber im Ermessen der Schulen, zu entscheiden, ob Laptops und Tablets auch ohne die Verhängung eines Lockdown nach dem Unterricht mit nach Hause genommen werden könnten. Die Anschaffungskosten werden mit rund 500 Euro pro Gerät veranschlagt.

Eine Empfehlung, welcher Gerätetyp bestellt werden soll, will das Land nicht aussprechen. Jede Schule solle selber entscheiden, welche Modelle am besten geeignet seien, hieß es. Vielerorts sei ja schon eine digitale Infrastruktur vorhanden, auf der man aufbauen könne.

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Neben dem Digitalausbau setzt das Land vor allem im Grundschulbereich auch auf herkömmliche Unterrichtsmittel. So sei es weiterhin eine Option, am Anfang der Woche Arbeitsblätter zu verteilen, die am Ende der Woche wieder eingesammelt werden könnten, sagte Gebauer. Lehrer, die sich mit den neuen Unterrichtsformaten bislang noch nicht anfreunden konnten, sollen die Chance auf Fortbildung erhalten. Eine verpflichtende Weiterbildung zur Digitalisierung des Unterrichts ist bislang lediglich für Schulleiter geplant.

Die Frage, mit welchen Maßnahmen Corona-Ausbrüche an den Schulen nach den Ferien eingedämmt werden können, ist derzeit noch nicht geklärt. In der Landesregierung würden dazu Gespräche geführt, sagte Gebauer. Dabei steht offenbar auch die Option von Massentests im Raum. Ende Juni hatte Gebauer noch von Tests an ausgewählten Schulen gesprochen, die wissenschaftlich begleitet werden sollten. Zuletzt waren Forderungen aufgekommen, schon vor dem Ferienende Tests einzuführen, um mögliche Infektionen von Urlaubsrückkehrern festzustellen.

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