Der „Steuerzahlergedenktag“ gibt an, bis wann die Bundesbürger und Bundesbürgerinnen alleine für die öffentliche Kasse gearbeitet haben.
Bis heute für den Staat gearbeitet?Umstrittener „Steuerzahlergedenktag“ ist kein Grund zum Feiern

Der „Steuerzahlergedenktag“ ist nicht unbedingt ein Grund zum Feiern. Er gibt an, bis wann die Bundesbürger und Bundesbürgerinnen für die öffentliche Kasse gearbeitet haben.
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Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer zahlt nach Berechnungen des Bunds der Steuerzahler mehr als die Hälfte von jedem verdienten Euro über Steuern und Abgaben an den Staat. Der Lobbyverein hat den 12. Juli deshalb zum „Steuerzahlergedenktag“ ernannt: Bis zu diesem Datum hätten die Bundesbürger allein für die öffentlichen Kassen gearbeitet. Die Berechnung ist bei Ökonomen jedoch höchst umstritten.
Am 12. Juli ist „Steuerzahlergedenktag“
„Der Bund der Steuerzahler inszeniert sich gerne als steuer- und finanzpolitisches Gewissen der Nation“, sagte der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach. Er repräsentiere dabei vor allem die Interessen der Besserverdienenden. Außerdem beziehe der Steuerzahlerbund Sozialabgaben in seine Rechnung mit ein, die keine Steuern seien. „Den Beiträgen stehen individuelle Leistungsansprüche gegenüber“, sagte Bach. Das gelte besonders für Rentenbeiträge.
Ebenfalls nicht gewürdigt werde, dass der Staat mit den Steuern öffentliche Leistungen und sozialen Ausgleich finanziere, die für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft wesentlich seien. Insoweit bekämen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Steuern wieder zurück – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Frage nach Effizienz der öffentlichen Leistungen
Tatsächlich stelle sich die Frage nach Niveau und Effizienz der öffentlichen Leistungen und der sozialen Sicherung. Dazu aber leiste der „Steuerzahlergedenktag“ keinen konstruktiven Beitrag.
Der Steuerzahlergedenktag basiert laut Bund der Steuerzahler auf Schätzungen durchschnittlicher Einkommensbelastungsquoten von Privathaushalten. Die zugrundeliegenden Daten stammen aus dem Jahr 2021 und wurden hochgerechnet. „Die Einbeziehung von Sozialabgaben bei der Analyse von Einkommensbelastungen ist im Übrigen wissenschaftlich und international üblich“, erklärte der Verein. Auch die OECD arbeite so. (dpa)