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Im zweiten AnlaufBundestag wählt drei neue Verfassungsrichter

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Auf diesen Stühlen verhandeln die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht. (Symbolfoto).

Auf diesen Stühlen verhandeln die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht. (Symbolfoto).

Nach der im Juli gescheiterten Wahl hat der Bundestag im zweiten Anlauf drei neue Verfassungsrichter gewählt. Für die Koalition heißt das: keine erneute Krise.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verließ die Ost-Ministerpräsidenten-Konferenz in Thüringen früh, um auch ja rechtzeitig in Berlin zu sein. SPD und Union drängten ihre Abgeordneten zur Anwesenheit, die Abstimmungsdauer wurde mit zwei Stunden großzügig bemessen. Es sollte bei der zweiten Runde der Richterwahl nicht erneut zu einem Drama kommen.

Und dann lief es tatsächlich glatt: Im zweiten Anlauf gelang im Bundestag die Wahl dreier neuer Verfassungsrichter und -richterinnen. Eine weitere Regierungskrise nach dem Streit um die von der Union blockierte Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf wurde damit abgewendet.

Alle Kandidaten deutlich über Zweidrittelmehrheit

Neue Richter am höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe werden nun also Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger, die Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold und Bundesarbeitsrichter Günter Spinner. Emmenegger und Kaufhold waren von der SPD nominiert worden, Spinner von der Union. Nötig war eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Dadurch war die Koalition auch auf Zustimmung aus mehreren Oppositionsfraktionen angewiesen.

Die Grünen hatten ihre Zustimmung signalisiert. Die AfD, auf deren Stimmen die Koalition gerne verzichten wollte, ließ noch am Wahltag Lastwagen durch das Regierungsviertel fahren, auf denen mit einem großen Plakat vor dem Wahl angeblich linksextremer Richter gewarnt wurde. Die Linksfraktion hatte ihren Abgeordneten das Abstimmungsverhalten freigestellt.

Erster Anlauf im Juli krachend gescheitert

Die Union war allerdings der Aufforderung der Linken, mit ihnen das Gespräch zu suchen, nicht nachgekommen, weil sie sich an einen Unvereinbarkeitsbeschluss gebunden fühlt, der die Zusammenarbeit mit Linken und der in Teilen rechtsextremen AfD ausschließt. Im Richterwahlausschuss des Bundestags hatten alle drei Kandidaten eine Mehrheit bekommen. Die Wahl im Bundestag erfolgte wie im Gesetz vorgesehen ohne Debatte.

Im Juli war die Wahl aller drei Verfassungsrichter kurzfristig abgesagt worden, nachdem sich der Widerstand in der CDU gegen die ursprünglich nominierte Brosius-Gersdorf so zugespitzt hatte, dass Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) eine Mehrheit für diese Kandidatin nicht mehr garantieren konnte – obwohl auch hier der Wahlausschuss bereits zugestimmt hatte.

Der Koalitionspartner SPD hatte daraufhin die Verlässlichkeit der Union infrage gestellt. Gegen Brosius-Gersdorf hatten sich vor allem Rechtspopulisten und Kirchenvertreter wegen deren liberaler Haltung zum Abtreibungsrecht positioniert. Auch vor dem Hintergrund massiver Anfeindungen zog sie ihre Kandidaturbereitschaft zurück. SPD und Union einigten sich auf Emmenegger als Ersatzkandidatin.