Kommentar zum HaushaltsurteilDas Ampeldesaster geht auf die Kappe von Lindner, Habeck und Scholz

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Für die Ampelkoalition ist der Worst Case eingetreten: Der Nachtragshaushalt von 2021 verstößt gegen das Grundgesetz.

Es ist ein Desaster für die Ampelkoalition. Die Politik des Bündnisses aus SPD, Grünen und FDP basierte von Anfang an auf einem Verfassungsbruch. Das hat das Bundesverfassungsgericht in großer Klarheit am Mittwoch festgestellt. Das Verschieben nicht genutzter Corona-Hilfen im Umfang von 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen für den Klimaschutz war grundgesetzwidrig.

Alle Partner haben hierbei Dreck am Stecken: Es war der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD, der noch als Finanzminister der großen Koalition den Haushaltstrick ausarbeiten ließ. Es war Christian Lindner von der FDP, der als Bundesfinanzminister der Ampel den Plan in die Tat umgesetzt hat und ihn sogar noch als „Ausdruck von Gestaltungswillen“ rühmte. Und es ist der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck, der das auf diese Weise gesicherte Geld nun für Klimaschutzmaßnahmen ausgeben will beziehungsweise schon ausgegeben hat.

Ampel-Koalition: Anmaßender Umgang mit dem Grundgesetz

Man kann über die Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form vortrefflich streiten. Aber Fakt ist: Sie steht im Grundgesetz und gilt. Da darf es nicht sein, dass die Bundesregierung sich Tricks einfallen lässt, um sie irgendwie zu umgehen. Und es lag nicht nur für die oppositionelle Union, sondern auch für den unabhängigen Bundesrechnungshof und zahlreiche Haushalts- und Verfassungsexperten von Anfang an klar auf der Hand, dass der Nachtragsetat 2021 genau das war: Ein eher plumper Haushaltstrick, um die Schuldenbremse auszuhebeln.

Die Beteiligten wussten das ganz genau, hofften aber auf die Nachsicht der Verfassungsrichter. Es ist dem höchsten deutschen Gericht zu danken, dass es der Bundesregierung diesen anmaßenden Umgang mit dem Grundgesetz nicht durchgehen ließ, auch wenn das die Ampel nun vor massive Finanzprobleme stellt.

Die Karlsruher Richter haben sehr klar herausgearbeitet, warum das Tun der Ampel nicht rechtens war: Wenn eine Bundesregierung sich in einem Jahr mit Krediten auf Vorrat „vollpumpen“ kann, um das Geld anschließend in irgendeinem Sondervermögen zu parken und dann in den Folgejahren für andere Zwecke auszugeben, dann wird die Schuldenbremse ad absurdum geführt.

Nur noch peinlich für die Ampel ist, dass sie den Trick mit dem Klima- und Transformationsfonds auch noch stümperhaft ausgeführt hat. Sie musste sich jetzt vom Verfassungsgericht belehren lassen, dass es schon nach der Bundeshaushaltsordnung gar nicht zulässig ist, einen Nachtragshaushalt rückwirkend zu beschließen, wenn das betreffende Haushaltsjahr längst abgelaufen ist. Das war der Fall: Die Ampel hat den jetzt für nichtig erklärten Nachtragshaushalt 2021 erst im Februar 2022 beschlossen.

Investitionen in Klimaschutz dringend notwendig

Unstrittig ist, dass die geplanten Investitionen in den Klimaschutz dringend notwendig sind und die Koalition daher eine Lösung finden muss, die 60 Milliarden Euro zu ersetzen. Eine flexiblere Gestaltung der Schuldenbremse, um mehr Investitionen zu ermöglichen, wäre wünschenswert – ist aufgrund des Widerstands der Union gegen eine entsprechende Grundgesetzänderung aber leider unrealistisch. Ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse wäre eine Lösungsvariante, schließlich kostet die Unterstützung der Ukraine, die sich gegen den russischen Angriffskrieg wehrt, weiterhin Milliarden, was durchaus als Notlage im Sinne des Grundgesetzes betrachtet werden kann.

Die Aufnahme neuer Schulden ist aber immer nur die zweitbeste Variante, schließlich sind die Zinsen hoch und die Darlehen müssen von den kommenden Generationen zurückgezahlt werden. Am fairsten wären hingegen Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Großerben.

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