Frauke Brosius-Gersdorf sieht im Verbot von Leihmutterschaft einen Eingriff in Grundrechte – Armin Laschet reagiert mit harschen Worten.
„Noch nichts Plumperes gelesen“Laschet attackiert Brosius-Gersdorf in Leihmutter-Debatte

CDU-Politiker Armin Laschet hat harsche Kritik an der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf geäußert. (Archivbild)
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In der Debatte um eine Legalisierung von Leihmutterschaften hat die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf klare gesetzliche Regelungen gefordert, um Frauen vor Ausbeutung zu schützen. Der Staat müsse „unbedingt Vorkehrungen“ dafür treffen, dass sich Frauen nicht „aus wirtschaftlicher Not zu einem solchen Schritt bereit erklären“, sagte die Juristin am Mittwoch im ZDF‑„Morgenmagazin“. Sie fügte jedoch hinzu: „Aber wenn sie diese Entscheidung gut informiert, selbstbestimmt und autonom tun, dann darf der Staat ihnen ihre Freiheit nicht einschränken.“
Die ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sieht im aktuellen Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende einen Eingriff in die Grundrechte „der Menschen, die auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen“. Und für solche Grundrechtseingriffe benötige der Staat „einen Rechtfertigungsgrund“, so Brosius-Gersdorf. Gegenwind bekommt die Juristin derweil aus den Reihen der CDU.
Leihmutterschaft: „Schutz vor sich selbst, das gibt es nicht“
Wenn eine Frau „selbstbestimmt, autonom, freiwillig, gut informiert“ entscheide, dass sie sich als Leihmutter zur Verfügung stellen wolle, dann dürfe der Staat das nicht verbieten, betonte die Verfassungsrechtlerin. „Denn so was wie einen Schutz vor sich selbst, das gibt es nicht.“

Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. (Archivbild)
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Bei einer gesetzlichen Regelung müsse der Gesetzgeber „sehr sorgsam abwägen“ zwischen der sogenannten altruistischen, also unbezahlten Leihmutterschaft, und einer kommerziellen, bei der Geld fließt. So sollte bei altruistischen Leihmutterschaften dafür gesorgt werden, dass Frauen „nicht durch einen hohen Gewinn dazu gebracht werden, eine Leihmutterschaft einzugehen“, betonte die Potsdamer Rechtsprofessorin.
Jens Spahn löst Debatte über Leihmutterschaft aus
Andererseits sollte vermieden werden, dass die Leihmütter, „die die größten Belastungen tragen“, bei der Entlohnung das Nachsehen haben, „während andere, Kliniken, Vermittlungsagenturen, daran verdienen“. In diesem Zusammenhang müssten weitere wichtige Fragen geklärt werden, etwa dass die Leihmutter für eine kurze Zeit nach der Geburt noch das Recht haben könnte, sich selbst für das Kind zu entscheiden.
Auslöser der Debatte war die Entscheidung des bisherigen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) und seines Mannes, mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern zu werden, obwohl dieses Verfahren in Deutschland verboten ist. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird. Als Konsequenz aus der Debatte trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück.
„Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“
Zuvor hatte Brosius-Gersdorf sich bereits im Gespräch mit der „Zeit“ zur Leihmutterschaft geäußert – und sich auch dort für eine Legalisierung ausgesprochen. Dass bei einer Vergütung die Zahl der Frauen steige, die zu einer Leihmutterschaft bereit wären, sei zwar klar, argumentierte die Juristin. „Doch das bedeutet nicht, dass die Entscheidung, sich als Leihmutter bereitzustellen, dann nicht freiwillig und autonom erfolgen kann.“

Der ehemalige Unions-Fraktionschef Jens Spahn im Bundestag. (Archivbild)
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Der Gesetzgeber dürfe in diese Entscheidung nicht eingreifen, so die Verfassungsrechtlerin. Das dürfe er in anderen Bereichen ebenso nicht: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, auf Rauchen und Trinken, auf Hochrisikosport, argumentierte Brosius-Gersdorf. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren.“
Brosius-Gersdorf kritisiert die Union – Armin Laschet antwortet
2025 war Brosius-Gersdorf von der SPD für eine freie Richterposition am Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Vor der Wahl kündigten Abgeordnete der Unionsfraktion allerdings an, ihr die Unterstützung verweigern zu wollen. Grund dafür war unter anderem ihre Haltung in der Abtreibungsfrage. Der Rücktritt von ihrer Kandidatur löste eine bundesweite Diskussion aus.
CDU-Politiker Armin Laschet untermauerte nun seine Ablehnung gegenüber den Positionen der Juristin. Parteiübergreifend gebe es „differenzierte Stellungnahmen zur Miet-Mutterschaft“, schrieb Laschet zunächst auf der Plattform X und fügte mit Blick auf das „Zeit“-Interview mit Brosius-Gersdorf hinzu: „Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen.“
Armin Laschet über Brosius-Gersdorf: „Plumpes Gerede“
Es sei „ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht“, hieß es weiter von Laschet, der bei seiner Kritik jedoch nicht konkreter wurde. Mit seiner Attacke bezog sich Laschet auf eine Antwort der Juristin, die der Union darin attestiert hatte, Frauen mit dem Verbot der Leihmutterschaft und der Eizellspende „ihr Recht auf Selbstbestimmung“ abzusprechen. Die Union wolle einen „paternalistischen Staat“, so Brosius-Gersdorf.
Laschet legte unterdessen am Mittwoch noch einmal gegen die Verfassungsrechtlerin nach – und verwies auf einen Beitrag des Grünen-Politikers Janosch Dahmen, der – so Laschets Ansicht – die „Komplexität der kommerziellen Miet-Mutterschaft“ mit seinen Worten „differenziert beschrieben“ habe.
Bei Dahmen werde die „schwierige ethische Abwägung“ erkennbar, die quer durch alle Parteien stattfinde, führte Laschet aus. Dies sei „sachgerechter als plumpes Gerede von ‚Paternalismus‘“, fügte Laschet mit Blick auf Brosius-Gersdorf hinzu.
Zweifel bei den Grünen: „Formale Freiheit ist oft nicht reale Freiheit“
Dahmen analysiert in seinem Beitrag auf der Plattform X die medizinischen, rechtlichen und ethischen Probleme kommerzieller Leihmutterschaft, vorrangig mit Blick auf die USA.
Dort gebe es oftmals komplexe Vertragskonstrukte, die „sämtliche medizinische Behandlungen, Arztwahl, Tests, Verhalten im Alltag, Schwangerschaftsabbruch, Mehrlingsreduktion, Sorgerechte und die Übergabe des Kindes“ regeln, so der Grünen-Politiker. Zwei Frauen – Eizellspenderin und Leihmutter – seien dabei medizinischen Risiken wie Präeklampsie, Plazentastörungen oder Frühgeburten ausgesetzt.
Kritik an Laschets Wortwahl in den sozialen Netzwerken
Dahmen kritisiert zudem die Machtasymmetrie durch finanzielle Abhängigkeit: „Medizinische Maßnahmen lassen sich formal nicht erzwingen. Wirtschaftlicher und juristischer Druck kann aber an die Stelle unmittelbaren Zwangs treten. Formale Freiheit ist damit oft nicht reale Freiheit.“
Staatlicher Schutz sei daher notwendig, um zu verhindern, dass „Schwangerschaft und Geburt kommerzialisiert“ und körperliche Risiken ungleich verteilt werden – besonders dort, „wo Geld, Macht und Abhängigkeit so ineinandergreifen, dass die Freiheit der einen auf den medizinischen Risiken einer oder mehrerer Anderer beruht“, so der Grünen-Politiker.
Laschet sorgte unterdessen mit seiner Wortwahl für Aufsehen in den sozialen Netzwerken – der Tonfall seiner Attacke auf Brosius-Gersdorf wurde vielfach kritisiert. Laschet habe mit seinen Worten selbst die von ihm geforderte „differenzierte Stellungnahme“ vermissen lassen, befanden einige Nutzerinnen und Nutzer. (mit afp/kna)
