Ein Vater und sein Sohn aus Mazedonien sollen einen 93-jährigen Kölner ermordet haben. Der Beschuldigte und seine Familie sollten schon vor zehn Jahren abgeschoben werden.
Senior in Neubrück getötetMordverdächtiger ist vorbestraft – und trotzdem geduldet

Mittlerweile wurden drei Tatverdächtige wegen des Mordes an einem 93-jährigen Kölner festgenommen.
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Gut einen Monat nach dem Folter-Mord an einem 93-jährigen Rentner im Kölner Stadtteil Neubrück sitzen weiterhin drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Darunter ein in Köln abgelehnter Asylbewerber sowie dessen Sohn aus erster Ehe, der bis zu seiner Festnahme ohne festen Wohnsitz gewesen sein soll. Die Familie des 59-jährigen Nikola K. (Name geändert) aus dem nordmazedonischen Skopje wird nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ seit fast einem Jahrzehnt wohl auch aufgrund falscher Informationen in Köln geduldet.
Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Ausländerämter in Köln und Münster, der nordrhein-westfälische Härtefallausschuss für abgelehnte Asylbewerber sowie der Kölner Rom e.V., der vor etwa zehn Jahren eine Ausnahmegenehmigung für die Familie beantragte, die Deutschland hätte verlassen müssen. Dabei wurde Nikola K. unter anderem als unbescholtener Bürger dargestellt. Der Mann habe keine Straftaten begangen, behauptete ein Rom-Mitarbeitender beim damaligen Härtefall-Antrag. Dies ist Unterlagen zu entnehmen, die unsere Zeitung einsehen konnte. Auch die beteiligten Ausländerbehörden wussten demnach nichts von strafrechtlichen Vergehen.
Ermittlungen und Verurteilungen
Tatsächlich aber war der abgelehnte Asylbewerber schon längst kein Unbekannter mehr bei der nordrhein-westfälischen Polizei und Justiz. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gab es zum Zeitpunkt der Härtefall-Beantragung bereits vier Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Betruges gegen K., von denen zwei der Diebstähle bereits zu einer Verurteilung mit Strafgeldsätzen geführt hatten.
Die Geschichte beginnt bereits vor 33 Jahren, als die Ausländerbehörden den Asylantrag von Nikola K. ablehnten. Dies ist Unterlagen zu entnehmen, die unsere Zeitung einsehen konnte. Die Klagen gegen den Ausweisungs-Entscheid wurden durch die Verwaltungsgerichte bis 2017 abgewiesen, die Entscheidung war damit rechtskräftig. Doch in der Wirklichkeit des Migrationsrechts ist ein Ende selten endgültig. Der Kölner Rom e.V., der sich für Roma-Familien einsetzt, wandte sich sowohl an den Petitionsausschuss des Landtages als auch an die Härtefallkommission beim nordrhein-westfälischen Fluchtministerium.
Gehörlose Kinder seien in ihren Heimatländern von Lehrern geschlagen worden
Unterlagen des Kölner Ausländeramtes zufolge brachte ein Sozialberater des Vereins neue Argumente für den Verbleib von Nikola K. sowie dessen damaliger Frau und den drei Kindern aus zweiter Ehe vor. Die Betroffenen seien von Geburt an taub. Die Familie habe bei einer Rückkehr nach Mazedonien keine Lebensgrundlage. Sie könne dort ihren Unterhalt nicht sichern, hätte vermutlich keine Wohnung. Es gäbe auch wenig Aussicht auf entsprechende Hörgeräte, die die Familienmitglieder dringend benötigten, schrieb der Rom-Mitarbeiter am 26. Juni 2017 der Härtefallkommission. Ganz zu schweigen von einer „womöglich längerfristig notwendigen Unterstützung zum Spracherwerb und der dauerhaften Sicherung der Sprachfähigkeit mit der entsprechenden psychosozialen Förderung, wie sie in der Förderschule in Köln geleistet werden kann“.
Zudem bestünden große Zweifel daran, dass die Kinder im mazedonischen Schulsystem ausreichend gefördert werden könnten. Die beiden älteren Kinder seien vor ihrer Einreise nach Deutschland zwei Jahre in ihrem Heimatland beschult worden. Aufgrund ihrer Behinderung hätten sie im Unterricht aber nichts verstanden, und wenn sie deshalb „unruhig wurden“, seien sie von den Lehrern „mehrfach wöchentlich“ geschlagen worden. Auf der Gehörlosenschule, die sie dann besuchen sollten, seien sie die einzigen muslimischen Kinder gewesen. „Daher lag die Vermutung nahe, dass sie dort auch ausgestoßen würden, und sie weigerten sich, dorthin zu gehen“, so der Sozialberater. Deshalb sei es unverhältnismäßig, die Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber durchzuführen.
Kölner Ausländeramt zweifelte an Integrationswillen der Familie
Das Kölner Ausländeramt zweifelte jedoch an den Angaben. Eine tiefgreifende Integration der Familie „in die hiesigen Verhältnisse ist nicht erkennbar“, heißt es in der damaligen Stellungnahme. „Die Kinder besuchen zwar die Schule, haben aber extrem hohe Fehlzeiten, auch unentschuldigte Fehlzeiten. Der Lebensunterhalt wird seit Einreise durch den Bezug öffentlicher Leistungen sichergestellt.“ Hinsichtlich der angesprochenen Versorgung mit Hörgeräten sei anzumerken, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits am 27. April.2017 bekundet worden sei, „dass eine entsprechende Nachbehandlung/Nachversorgung in Mazedonien gewährleistet ist“.
Es werde „derzeit keine Möglichkeit gesehen, der Familie den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu gewähren. Der Abschluss des Verfahrens der Härtefall-Kommission wird zunächst abgewartet“, so das Kölner Fazit. Sollte dieses negativ ausfallen und keine freiwillige Ausreise stattfinden, die möglich sei, „da alle Familienmitglieder über mazedonische Pässe verfügen“, würden „aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet“. Und das Ausländeramt in Münster, das vor zehn Jahren noch zuständig war für den Familienvater, ergänzte: „Eine wirtschaftliche Integration der Familie ist nicht gelungen, es werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Herr K. hat bisher nicht erkennbar den Versuch gezeigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.“
Petitionsausschuss und Härtefallkommission forderten Duldung
Den Petitionsausschuss des NRW-Landtags indes beeindruckte das nicht. Mehr noch: Man bedauere sogar, dass die Ausländerbehörden in Köln und Münster „trotz intensiver Erörterung des Falls nicht von sich aus bereit waren, eine weitere Duldung für die Familie auszusprechen“, heißt es in einer damaligen Mitteilung. Und die Härtefallkommission wurde gebeten, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen anzuregen – was schließlich auch geschah.
„Die Straftaten des Mannes waren der Härtefallkommission damals nicht bekannt“, sagte die heutige Vorsitzende jetzt auf Anfrage unserer Zeitung. In dem 2005 in NRW eingerichteten Gremium sitzen zehn Mitglieder, die beispielsweise auf Vorschlag der katholischen und evangelischen Kirche, der Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl, der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW sowie des NRW-Flüchtlingsrats berufen werden. Dazu kommen ein Arzt sowie Führungspersonal aus nordrhein-westfälischen Ausländerämtern und aus der Integrationsabteilung des NRW-Fluchtministeriums.
Straftaten waren den NRW-Gremien nicht bekannt
Die Kommission recherchiere im Hinblick auf strafrechtliche Verfehlungen nicht selbst, so die Vorsitzende. Die Geschäftsstelle bitte zu jedem Härtefallantrag die zuständige Ausländerbehörde um eine Stellungnahme, bevor der Vorgang zur Beratung vorgelegt wird. „Diese ist aufgerufen, uns mitzuteilen, was aus ausländerrechtlicher Sicht im Einzelfall zu beachten ist – wobei Straftaten im Zuge der Beratung und Abwägung der Härtefallkommission selbstverständlich mitberücksichtigt werden.“
Dass Nikola K. polizeilich in Erscheinung getreten sein soll, sei den Akten zufolge der Geschäftsstelle sowie der Kommission vor zehn Jahren nicht bekannt gewesen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern könne das Gremium in NRW den Verbleib von abgelehnten Asylbewerbern aber nicht anordnen. „Wir haben insofern kein Weisungsrecht, die letzte Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Ersuchens der Härtefallkommission treffen in NRW immer die örtlichen Ausländerbehörden.“
Kölner schweigt zum Mordvorwurf
Obwohl diese zuvor anderer Meinung waren, folgten die Behörden jedoch der Empfehlung der Härtefallkommission. Während der Aufenthalt der Familie bis heute immer wieder verlängert wurde, wuchs die Liste der im Bundeszentralregister verzeichneten Straftaten des mittlerweile auch nach Köln gezogenen K. zwischen 2015 und 2023 auf 15 Einträge. Meist geht es um Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Bezüglich des Mordvorwurf habe sich der Mann bisher nicht geäußert, teilte die Staatsanwaltschaft Köln mit. Ein weiterer Festgenommener, von dem am Tatort DNA-Spuren gefunden wurden und der den Mord gestanden hat, hat K. und dessen Sohn aus erster Ehe als Komplizen genannt. Es gebe noch „weitere Indizien für die Tatbeteiligung“ von Vater und Sohn, ließ Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage wissen: „Welche das sind, kann ich aber mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und zu deren Schutz nicht mitteilen.“
Mitbeschuldigter Sohn wurde bereits mehrfach abgeschoben
Der beschuldigte Sohn, der nach einer internationalen Fahndung wegen des aktuellen Mordverdachts in Salzburg festgenommen wurde, bestreitet die Tat. In der Vergangenheit sei er massiv wegen Eigentums-, Sexual-, Gewalt- und Verkehrsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten, heißt es in einem Behördenpapier. Sein Auszug aus dem Bundeszentralregister indes weise noch keine diesbezüglichen Verurteilungen auf. Der zuletzt in Münster gemeldete Mann ist Unterlagen zufolge bereits mehrfach aus Deutschland abgeschoben worden und im April 2024 erneut illegal eingereist.
Und was sagt der Kölner Rom e.V. heute zu den nicht erwähnten Straftaten von Nikolas K., wollte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ wissen. Wie kläre der Verein vor Härtefall-Anträgen, ob die Betroffenen in der Vergangenheit schon einmal verurteilt wurden? Bereue man, einen fehlerhaften Antrag gestellt zu haben? „Die Anträge an die Härtefallkommission NRW wurden damals (2016/2017) nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der jeweils geltenden Regularien für die Antragstellung gestellt“, teilte eine Sprecherin des Vereins dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit. Und was wäre, wenn sich auch der Mordverdacht noch bestätigen sollte? Unabhängig vom damaligen Fall seien „nachgewiesene Gewalttaten stets zu verurteilen und die Opfer sollten allgemein und im Besonderen Unterstützung und Mitgefühl erfahren“, so die Sprecherin.
