NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spricht im Interview über die Umsetzung der ABC-Klassen, Lehrermangel und die Folgen, die eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für die Bildungslandschaft in Deutschland haben könnte.
NRW-Schulministerin„AfD riskiert, dass Abschlüsse aus Sachsen-Anhalt nicht mehr anerkannt werden“

Interview mit Dorothee Feller im NRW-Schulministerium.
Copyright: Alexander Schwaiger
Frau Feller, im Herbst stehen wichtige Landtagswahlen an, die die politische Landschaft in Deutschland massiv verändern könnten. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt allein regieren, hätte sie besonders viel Spielraum in der Bildungspolitik. Welche Folgen hätte das?
Dann hätten wir ein massives Problem. Wenn die AfD umsetzt, was in ihrem Programm steht, riskiert sie, dass Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler außerhalb von Sachsen-Anhalt nicht mehr anerkannt werden. Damit würde sie unzählige Berufswege verbauen. Abiturienten aus Sachsen-Anhalt könnten zum Beispiel nicht mehr in NRW studieren. Auch für Schülerinnen und Schüler, deren Familien in ein anderes Bundesland ziehen, wäre der Wechsel schwieriger. Sollte Sachsen-Anhalt die Lehrinhalte tatsächlich so über den Haufen werfen wie im Wahlprogramm der AfD angekündigt, wäre das ein Bruch mit den KMK-Vereinbarungen (Anm. d. Red.: Kultusministerkonferenz) mit entsprechenden Konsequenzen auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern.
Worum geht es dabei konkret?
Das Abitur muss in allen Ländern gleichwertig sein. Das ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Abiturienten aus allen Bundesländern sich auf Studiengänge mit Zugangsbeschränkung – Medizin zum Beispiel – in ganz Deutschland bewerben können. Dazu gab es bereits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben Kernlehrpläne, über deren Inhalte alle Bundesländer abstimmen. Das heißt: Es ist klar vorgegeben, in welchem Fach welche Kompetenzen vermittelt und welche Standards erreicht werden sollen. Löst sich ein Bundesland von den Kernlehrplänen, wissen wir nicht mehr, ob die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit denen anderer Länder vergleichbar sind.
Die AfD will laut ihrem Programm die Schulpflicht aufheben und Hausunterricht erlauben, den Geschichtslehrplan umkrempeln, das Neutralitätsgebot verschärfen, nur ein Viertel der Schüler in Sachsen-Anhalt soll Abitur machen. Inwiefern kann der Bund dagegenhalten?
Thüringen will eine Bundesratsinitiative starten, um die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht zu unterstreichen. Das unterstütze ich ausdrücklich. Die Schulpflicht ist ja etwas Positives, sie gibt jedem Kind das Recht auf Bildung. Außerdem ist Schule mehr als reine Wissensvermittlung – sie lebt vom Miteinander, von Diskussionen, sie ist Demokratiebildung. Das Neutralitätsgebot gilt für alle Beamte, auch Lehrkräfte, doch es verlangt nicht, auf Haltung zu verzichten. Im Gegenteil: Alle Beamten haben einen Eid auf die Verfassung geschworen und müssen sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. Sollten Maßnahmen der AfD gegen die Verfassung verstoßen, kann man natürlich dagegen vorgehen. Wir beobachten die Entwicklung auch in der Bildungsministerkonferenz.
Die Bildungsministerkonferenz gilt als notorisch beschlussunfähig. Könnte ein AfD-Minister sie weiter lähmen?
Nein. Was Blockadehaltungen angeht, sind wir vorbereitet. Die BMK (Runde der Bildungsminister und -senatoren innerhalb der Kultusministerkonferenz, Anm. d. Red.) beschließt einstimmig, doch vor zwei Jahren haben wir in der KMK Änderungen beschlossen, um sie resilienter zu machen: Kommt es zu einer Blockadehaltung eines Bundeslandes, folgt ein Vermittlungsverfahren mit mehr Gesprächen. Hilft das nicht, können wir am Ende auch mit Gegenstimmen eine Entscheidung treffen.
Das klingt deutlich langwieriger.
Schon, aber über diesen Weg halten wir grundsätzlich an der Einstimmigkeit fest, schaffen aber eine Möglichkeit, eine Blockade zu umgehen.
„Wir können nicht ohne Weiteres eine Kita-Pflicht einführen“
Wechseln wir von Sachsen-Anhalt nach NRW: Was sollte ein Kind bei der Einschulung können?
Es sollte beispielsweise vollständige Sätze bilden, eine Schere und einen Stift halten und selbstständig auf die Toilette gehen können. Und es sollte in der Lage sein, ohne schlimmes Heimweh den Tag in der Schule zu verbringen.

Interview mit Ministerin Dorothee Feller im Schulministerium.
Copyright: Alexander Schwaiger
Gerade bei der Sprachkompetenz erfüllen viele Kinder diese Voraussetzungen nicht. Ein Drittel der Erstklässler zeigt mangelhafte Deutschkenntnisse. Wie kommt das?
Da kommen viele Faktoren zusammen. Es ist kein reines Migrationsthema; 40 Prozent der Eltern lesen ihren Kindern nicht mehr vor, weshalb viele Kinder über einen deutlich geringeren Wortschatz verfügen. Dazu kommt ein neues Phänomen: Innerhalb der letzten zehn Jahre ist der Anteil an Grundschulkindern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung um 86 Prozent gestiegen. Zu den Ursachen gibt es noch kein Forschungsgutachten, nur Vermutungen. Eine ist, dass die Gehirne vieler Kinder die schnelle Bildfolge auf Handys und Tablet noch nicht verarbeiten können.
Was die Sprachkompetenz angeht, sollen die ABC-Klassen bald Abhilfe leisten. Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen sollen verpflichtende Vorschulkurse besuchen. Warum will das Schulministerium diese Förderung unbedingt über die Schulen durchführen und nicht direkt in den Kitas?
Weil wir nicht ohne Weiteres eine Kita-Pflicht einführen können. Da greift man schnell in Artikel sechs des Grundgesetzes ein: das Erziehungsrecht der Eltern. Das Schulrecht ist dagegen in Artikel sieben verankert. Über die Schulpflicht kann man die Förderung deutlich leichter regeln. Der zweite Grund: Über die Schulaufsichten können wir Verbindlichkeit herstellen, auch mit Blick auf die Inhalte der ABC-Klassen. Das wäre durch die sehr breite Trägerstruktur der Kitas schwieriger.
Lassen wir den rechtlichen Aspekt kurz außen vor. Wünschen Sie sich eine Kita-Pflicht?
Wünschen bringt mir nichts. Seit 15 Jahren schneiden die Schülerinnen und Schüler in NRW in Leistungsstudien schlecht ab und über 30 Prozent weisen in den Schuleingangsuntersuchungen deutliche Auffälligkeiten im Bereich Sprache auf. Wir brauchen jetzt den Mut, mit Maßnahmen gegenzusteuern und dürfen dabei keine rechtlichen Risiken eingehen.
Bisher war die frühkindliche Bildung Aufgabe der Kitas. Verbände sprechen von einer Abwertung der Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher durch die ABC-Klassen. Wieso gehen Sie davon aus, dass die Sprachförderung in der Kita nicht reicht?
Darum geht es nicht. Die ABC-Klassen sind keine Kritik an der Arbeit, die in Kitas geleistet wird. Fakt ist: Sieben Prozent der Kinder in NRW besuchen gar keine Kita. In manchen Kommunen ist dieser Wert deutlich höher. Wenn mir Grundschullehrkräfte berichten, dass Erstklässler mit ganz unterschiedlichen Kompetenzen eingeschult werden, zeigt sich: Wir brauchen die ABC-Klassen, um Kinder gezielt auf die Einschulung vorzubereiten. Dabei müssen die Sprachbildung in der Kita und die ABC-Klassen wie zwei Puzzleteile ineinandergreifen.
Trotzdem gibt es viel Kritik an dem Hin- und Herfahren. Einzelne Kinder werden zweimal die Woche aus dem Kita-Alltag gerissen, Experten fürchten eine Stigmatisierung dieser Kinder. Nehmen Sie diese Kritik an?
Natürlich. Deshalb spreche ich sie auch in Gesprächsrunden mit Grundschulleitungen überall im Land an. Da kann jeder seine Kritik vortragen und ich nehme sie ernst. Aber ich glaube nicht, dass die ABC-Klassen Kinder stigmatisieren. In dem Alter ist es etwas Positives, schon in die Schule zu dürfen. Den Kindern droht eher ein Stigma, wenn sie in der ersten Klasse sitzen und nicht verstehen, was ihre Lehrerin ihnen sagt. Wir rechnen pro ABC-Klasse mit acht Kindern, damit sie möglichst individuell gefördert werden. Wenn acht Kinder aus einer Kita in eine ABC-Klasse müssen, dann liegt es auf der Hand, dass die Lehrkraft in die Kita fährt und nicht andersherum. Das Gesetz ermöglicht allen Trägern pragmatische Lösungen.
Für die ABC-Klassen sollen bis zum Schuljahr 2028/2029 mehr als 1.000 Lehrkräfte eingestellt werden. Gleichzeitig sind durch den Lehrkräftemangel bereits 5.000 Stellen in NRW unbesetzt. Wie soll das funktionieren?
Durch unsere Prognosen wissen wir, dass sich die Lücke bei den grundständig ausgebildeten Grundschullehrkräften Anfang der 30er Jahre schließen wird. Hinzu kommen Seiteneinsteiger, die die Situation weiter verbessern werden. Es stimmt, wir haben einen Lehrermangel. Aber der ist nicht an allen Schulformen und landesweit gleich verteilt. Gerade an Grundschulen haben wir mittlerweile wieder viele Anwärter im Referendariat. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir diese Stellen mit Grundschullehrkräften, aber auch mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzen können. Und auch diese können in den ABC-Klassen eingesetzt werden. Sie leisten ja heute bereits eine wichtige Arbeit in der Schuleingangsphase.

Interview mit Ministerin Dorothee Feller im Schulministerium.
Copyright: Alexander Schwaiger
„Es wird jedenfalls nicht dazu kommen, dass die Lehrerbesoldung insgesamt in Bewegung gerät“
Der Lehrerberuf scheint nicht mehr so interessant zu sein wie früher. Ist das Referendariat zu schwer?
Wir haben bei der Lehrerausbildung ganz aktuell Veränderungen vorgenommen, um den Vorbereitungsdienst attraktiver zu machen. So gehen jetzt Leistungen, die im Laufe des gesamten Referendariats vergeben wurden, stärker in die Examensnote ein. Auch bei den Unterrichtsbesuchen gibt es Änderungen: Die ersten Besuche werden künftig landesweit einheitlich nicht mehr benotet. Insgesamt werden die Besuche besser in Beratungsgespräche eingebettet. Sie sollen keine optimierten Unterrichtssituationen abbilden, sondern alltagsnah und authentisch sein.
Schwarz-Grün gibt 900 Millionen Euro für die pauschale Anhebung der Eingangsbesoldung von Grundschullehrern von A 12 auf A13 aus. Dadurch sehen erfahrene Pädagogen das Abstandgebot verletzt. Müssen nicht konsequenterweise sämtliche Besoldungsstufen angepasst werden?
Selbstverständlich müssen wir bei der Besoldung das Abstandsgebot beachten. Wir werden daher wie angekündigt prüfen, welche Folgeanpassungen rechtlich notwendig sind. Am Ende wird der Gesetzgeber hierüber entscheiden müssen.
Was heißt das? Sind davon alle Lehrergehälter betroffen?
Nein, natürlich nicht. Wir prüfen derzeit, ob durch die A-13-Entscheidung eine Schieflage bei anderen Ämtern entstanden ist. Das kann zum Beispiel bei Inhabern einer herausgehobenen Funktion der Fall sein. Wie viele Fälle das genau betrifft, kann ich derzeit nicht sagen. Es wird jedenfalls nicht dazu kommen, dass das gesamte Besoldungsgefüge im Lehrkräftebereich in Bewegung gerät.
Sie sind seit 2022 Schulministerin – wollen Sie auch nach der Landtagswahl im April 2027 in der Politik bleiben?
Ja, ich bewerbe mich um ein Landtagsmandat in meiner Heimatstadt Münster sowie den schönen Kommunen Nottuln und Havixbeck. Dort will ich im Wahlkreis Münster West III / Coesfeld III antreten. Die Aufstellungsversammlung findet Ende Juni statt.
Sollte es nach der Landtagswahl zu einer Zusammenarbeit von CDU und SPD kommen, könnte das Schulministerium an die SPD fallen. Falls Jochen Ott Schulminister würde: Könnten Sie sich einen anderen Posten im Kabinett vorstellen?
Freut mich, dass das Schulministerium wieder so beliebt ist, ich habe tolle Mitarbeiter und es ist ein wichtiges Ressort. Das liegt aber nicht in meiner Hand, das zu entscheiden. Jetzt machen wir erstmal Wahlkampf und dann warten wir mal die Wahlen ab.
