Ein neuer Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums bremst den Ausbau von Rettungswachen. Wegen der ungeklärten Finanzierung müssen geplante Projekte vorerst zurückgestellt werden.
Sorge um PatientenversorgungNeuer NRW-Erlass stoppt Ausbaupläne für Rettungswachen

Das Foto zeigt die Feuer- und Rettungswache inm Bergisch Gladbach.
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Das NRW-Gesundheitsministerium verlangt, noch nicht umgesetzte Ausbauplanungen bei Rettungswachen bis auf Weiteres zurückzustellen. Das geht aus einem Erlass vom 30. September hervor, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Die SPD-Gesundheitsexpertin Lisa Kapteinat warnt vor einem Investitionsstau: „Investitionen in Rettungswachen sollen wegen der unsicheren Refinanzierung bis auf Weiteres zurückgestellt werden. „Besonders im ländlichen Raum sind die Wege schon heute lang“, kritisierte Kapeinat. Im Notfall zähle aber jede Minute. „Wenn notwendige Standorte, Neubauten oder Rettungswachen auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden, trifft das die Menschen direkt und kann die Versorgungssicherheit gefährden“, so die Vize-Fraktionschefin.
Wie unmittelbar der Finanzierungsstreit die Menschen treffen kann, zeigte sich in Essen. Dort hatte die Ankündigung, Patienten könnten für bestimmte Rettungsfahrten selbst zahlen müssen, massive Proteste ausgelöst. Die Sorge war groß, dass Menschen aus Angst vor einer Rechnung im Notfall zögern könnten, die 112 zu wählen. Ein Notruf dürfe nicht zur Kostenfrage werden. Deshalb musste eine Übergangslösung gefunden werden.
Im Juni 2026 einigten sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und die Krankenkassen auf einen Kompromiss für die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten. Die Kassen übernehmen 2026 weiterhin die Hälfte der Kosten bestimmter Fehlfahrten – allerdings nur, solange diese höchstens 15 Prozent aller Einsätze ausmachen. Patienten sollen keine Gebührenbescheide erhalten, wenn sie in einem Notfall die 112 wählen, anschließend aber nicht ins Krankenhaus transportiert werden. Zugleich müssen die Kommunen mögliche Einsparungen prüfen und ihre Organisation sowie die Kostenstrukturen im Rettungsdienst überprüfen lassen. Die Einigung entschärft damit vorerst den Konflikt um mögliche Rechnungen für Patienten, löst aber die grundsätzliche Finanzierungsfrage nicht.
Faktischer Baustopp
Genau diese Unsicherheit führt nun auch beim Ausbau der Rettungsinfrastruktur zu einem faktischen Baustopp. Der Erlass richtet sich an die fünf Bezirksregierungen, die ihn an die Träger des Rettungsdienstes und der Rettungswachen weitergeben sollen. Das Ministerium begründet die Rückstellung mit der bevorstehenden Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene. Sie soll die Finanzierung des Rettungsdienstes grundlegend verändern. Bis geklärt ist, welche Leistungen die Krankenkassen künftig bezahlen, sollen die noch nicht umgesetzten Ausbaupläne überprüft werden.
Nicht alle Vorhaben sind betroffen: Bauprojekte, die bereits die fünfte Leistungsphase nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erreicht haben, können weitergeführt werden. Auch bei früheren Planungsständen sind Ausnahmen möglich, wenn ein unabänderlicher Bedarf nachgewiesen wird. Wie viele Projekte zurückgestellt werden, ist bislang offen. Eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion soll klären, wie viele Neubauten, Erweiterungen und Ersatzbauten betroffen sind und welche Investitionssummen dahinterstehen.
Die neuen Planungsregeln, auf die sich das Ministerium dabei bezieht, gelten bereits seit 2025. Sie unterscheiden zwischen lebensbedrohlichen Notfällen, bei denen weiterhin Planungsziele von acht Minuten in städtischen und zwölf Minuten in ländlichen Gebieten gelten, und weniger dringlichen Fällen. Bei diesen gibt es keine entsprechende kurze Eintreffvorgabe mehr. Die Acht- und Zwölf-Minuten-Ziele sollen in 90 Prozent der relevanten dringlichen Einsätze erreicht werden.
Bei weniger dringlichen Beschwerden – etwa leichteren Verletzungen oder Erkrankungen ohne unmittelbare Lebensgefahr – kann es deshalb länger dauern, bis Hilfe eintrifft. Auch hier kann ein Rettungswagen erforderlich sein. Eine feste maximale Wartezeit nennt das Land für diese Fälle nicht. Die Planungsregeln bedeuten allerdings nicht, dass Rettungswagen auf dem Land grundsätzlich später kommen sollen. Entscheidend ist die Dringlichkeit des jeweiligen Einsatzes.
Mit dem Erlass vom 30. September zieht das Ministerium nun Konsequenzen für die Infrastruktur: Die Kommunen sollen ihre noch nicht umgesetzten Ausbaupläne anhand der geltenden Regeln überprüfen und den Ausbau bis auf Weiteres zurückstellen. Wenn für weniger dringliche Fälle keine kurze Eintreffzeit mehr planerisch abgesichert werden muss, kann sich der errechnete Bedarf an zusätzlichen Rettungswachen verändern. Ob und wo tatsächlich weniger Wachen benötigt werden, muss die Überprüfung der einzelnen Bedarfspläne erst zeigen.
Streit über Fehlfahrten
Hintergrund bleibt der Streit um die sogenannten Fehlfahrten: Rettungswagen rücken aus, ohne dass es anschließend zu einem Transport ins Krankenhaus kommt. Die Krankenkassen wollen diese Einsätze nicht unbegrenzt mitfinanzieren. Nach Darstellung der SPD fehlen weiterhin belastbare Zahlen dazu, wie häufig solche Fahrten vorkommen und welche finanziellen Folgen sie für die Kommunen haben.
„Seit Monaten werden Zahlen erhoben – und trotzdem kann die Landesregierung bis heute noch keine belastbaren Angaben zum Umfang und den finanziellen Folgen der Fehlfahrten vorlegen“, kritisiert Kapteinat. Sie fordert: „Eine Reform der Notfallversorgung muss die Versorgung verbessern – sie darf nicht schon vor ihrem Inkrafttreten wichtige Investitionen ausbremsen.“
