Die Zahl der Pflegeheime, die schließen oder Insolvenz anmelden müssen, steigt auch in NRW. Was auf Betroffene zukommt.
Insolvenzen nehmen zuWenn das Pflegeheim plötzlich schließen muss

Die finanziell angespannte Lage von Pflegeheimen verunsichert Bewohner und deren Angehörige ebenso wie das Personal.
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Wer die Entscheidung getroffen hat, für die letzten Lebensjahre Unterstützung im Pflegeheim zu finden, der will ganz sicher eines nicht hören: Dass diese letzte Station von Insolvenz bedroht ist und deshalb sowohl die Unterkunft als auch das Versorgungsangebot aufkündigen muss. Dass derlei Szenarien aber nicht ausgeschlossen sind, liegt an der angespannten Finanzlage von ambulanten wie stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Amtliche Zahlen des Landes zeigen, dass die wirtschaftliche Schieflage quer durch die Versorgungsformen zieht. Grundlage ist § 9 Absatz 4 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG): Leistungsanbieter müssen eine eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung unverzüglich melden. Für das Jahr 2025 registrierte die Landesregierung 23 entsprechende Anzeigen – bei insgesamt 7530 Pflegeeinrichtungen (Stand Februar 2026). Auch wenn die Zahl zunächst klein erscheint, zeigt sie, wie dünn der Rand geworden ist, auf dem viele Häuser wirtschaften. Als Gründe führen Experten häufig bürokratische Vorgaben sowie schleppende Refinanzierungen seitens der Pflegekassen und Sozialhilfeträger an.
Was heißt das für Pflegebedürftige und Angehörige? Die gute Nachricht: Nicht jede Anzeige führt automatisch zur Schließung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betont, dass es „in der überwiegenden Anzahl“ der gemeldeten Fälle nicht zu einem Ende des Betriebs komme – häufig würden Einrichtungen von anderen Betreiberinnen und Betreibern übernommen und weitergeführt.
Nicht immer steckt eine Insolvenz hinter der Schließung
Wo Insolvenzen tatsächlich in Schließungen münden, wird der Schaden für betroffene Bewohner aber sofort zur großen Belastung. Für 2025 nennt die Landesregierung zwei insolvenzbedingte Stilllegungen vollstationärer Kapazitäten: Im dritten Quartal schloss im Regierungsbezirk Arnsberg eine Einrichtung mit 33 Plätzen, im vierten Quartal folgte im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Schließung mit 82 Plätzen. Weitere insolvenzbedingte Schließungen wurden dem Land nicht angezeigt. In Summe bedeutet das mindestens 115 weggefallene vollstationäre Plätze allein durch diese beiden Fälle.
Noch gravierender wirkt jedoch ein zweites Phänomen, das erstmals in dieser Form in der Landesauskunft aufgeschlüsselt wird: Schließungen „aus anderen als insolvenzbedingten Gründen“, also ohne vorheriges Insolvenzverfahren. Im Jahr 2025 stellten landesweit 14 vollstationäre und 15 teilstationäre Einrichtungen sowie 34 ambulante Pflegedienste ihren Betrieb ein – verteilt über alle Regierungsbezirke. Hier ist der Regierungsbezirk Köln besonders auffällig: Sieben vollstationäre Schließungen mit insgesamt 260 wegfallenden Plätzen – mehr als in jedem anderen Bezirk. In Münster war es nur eine Einrichtung, allerdings mit 174 Plätzen. In Arnsberg gingen drei Einrichtungen mit 180 Plätzen verloren.
Addiert man die von der Landesregierung ausgewiesenen Platzverluste, ergibt sich eine ernüchternde Mindestbilanz für das Jahr 2025: 781 vollstationäre Plätze fielen durch Insolvenzen und nicht insolvenzbedingte Schließungen weg (115 plus 666). Im teilstationären Bereich nennt das Land 205 weggefallene Plätze infolge der Schließungen ohne Insolvenz. Für ambulante Dienste existieren solch genaue Platz-Zahlen naturgemäß nicht – doch jeder geschlossene Dienst verschärft die Lage in der Häuslichkeit, weil damit Versorgungszeiten, Touren und Entlastung für pflegende Angehörige verschwinden.
Wie sich diese Dynamik fortsetzt, deuten auch jüngere Quartalszahlen an: Im ersten Quartal des laufenden Jahres meldeten 15 Anbieter ihre Zahlungsunfähigkeit, heißt es in einem Papier des NRW-Gesundheitsministeriums. Besonders betroffen waren demnach der Regierungsbezirk Münster mit acht und der Raum Düsseldorf mit sechs Insolvenzen.
Neueröffnungen übersteigen Schließungen deutlich
Die Landesregierung weist auf Anfrage zu Recht darauf hin, dass „der Anteil der tatsächlichen Schließungen als gering zu bezeichnen“ ist und eine faire Bewertung auch Neueröffnungen berücksichtigen muss. Den 16 Schließungen mit 781 betroffenen Fällen im Jahr 2025 stünden schließlich 25 Eröffnungen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 1800 Plätzen gegenüber. Zudem bemühe man sich darum, Risiken rechtzeitig zu erkennen. Das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen ermöglicht zudem eine öffentliche Förderung von Investitionskosten in der Pflege – neben Schleswig-Holstein wähnt man sich daher auf dem Treppchen der Fördersieger. Pro Pflegebedürftigem lag die Fördersumme im Jahr 2024 laut Gesundheitsministerium NRW bei rund 563 Euro und damit mit Abstand so hoch wie in keinem anderen Bundesland.
Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD gießt etwas Wasser in den Feierwein. Schließlich sei die Investitionskostenförderung in NRW in Höhe von 2,15 Euro pro Leistungsstunde seit ihrer Einsetzung vor 30 Jahren nicht mehr nennenswert erhöht worden. Zudem steige die Zahl der Pflegebedürftigen laut Statistischem Bundesamt in den kommenden 20 Jahren um 1,8 Millionen. Gerade angesichts dieser Zukunftsaussichten sei „jede Aufgabe von Pflegebetrieben eine zu viel“, so Klute auf Anfrage dieser Redaktion. Und in der Tat ist Kapazität in der Pflege schwer zu ersetzen: Eine geschlossene Station lässt sich nicht wie ein Ladenlokal mal eben neu eröffnen. Personal, Immobilie, Versorgungsverträge und Vertrauen müssen gleichzeitig vorhanden sein. Und selbst wenn am Ende ein neuer Träger einspringt, bleiben Wochen oder Monate der Unsicherheit: für Bewohnerinnen und Bewohner, für Personal – und für Kommunen, die plötzlich Ersatzplätze organisieren müssen.
Für die Zukunft sucht die Politik ihr Heil ohnehin in einer Stärkung der häuslichen Pflege. Schon heute liege der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die in der Familie versorgt würden, bei knapp 90 Prozent, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf Anfrage. Laumann sieht in der Stärkung und Entlastung pflegender Angehöriger deshalb einen Schlüssel, das System auch in Zukunft praktikabel zu erhalten: „Dazu gehören auch Lösungen, die Beruf und Pflege besser vereinbaren.“
Kluge Pflegepolitik stärke alles, was den Familien bei der Pflege helfe und sie entlaste, sagt auch Thorsten Klute auf Anfrage. „Angefangen von der Weiterentwicklung der Pflegeberatung zur Pflegebegleitung über eine Neuaufstellung der Finanzierung der Tagespflegen für bessere und differenzierte Angebote dort bis hin zur Unterstützung der ambulanten Pflege – gut ist, was Familien stärkt.“
Nicht ganz ins Wording passt da der Gesetzentwurf der jüngst ins Kanzleramt beorderten Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen demnach auf 70 Prozent der bisherigen Werte reduziert werden. Zudem sollen erwachsene Kinder in Zukunft bei der Pflege ihrer Eltern wieder stärker finanziell in die Verantwortung genommen werden. Klute kritisiert, Warken habe dadurch gerade bei Angehörigen „größtmögliche Verunsicherung“ geschaffen.
Was Betroffene tun sollten
Josefine Pönicke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist Angehörige darauf hin, dass Heimbewohner auch bei einer Kündigung bestimmte Rechte geltend machen können. „So muss der Heimbetreiber unter bestimmten Umständen den Umzug in eine andere Einrichtung organisieren und bezahlen.“ Je nach Schließungsgrund muss sich der Heimbetreiber an die gesetzliche Kündigungsfrist halten beziehungsweise eine alternative Einrichtung benennen. Bis zum konkreten Vertragsende ist der Heimbetreiber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Pflege zu erbringen.
Angehörige sollten die Kündigung rechtlich prüfen lassen. Hilfe gibt es – je nach landesrechtlichen Zuständigkeiten – bei der Aufsichtsbehörde des Pflegeheims, den Sozialverbänden, bei einem kommunalen Pflegestützpunkt, bei der Verbraucherzentrale oder bei einer Anwaltskanzlei. Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, sollte man dagegen vorgehen. Schließlich gibt es in manchen Fällen Schadensersatzansprüche. Parallel dazu sollte man sich zeitnah um eine Anschlussbetreuung kümmern. Denn auch wenn die Kündigung nicht rechtmäßig sein sollte, wollen die Betroffenen meist nicht mehr in der Einrichtung bleiben, in der man nicht willkommen zu sein scheint.
Und was ist mit zu viel gezahlten Heimkosten? „Es wird taggenau abgerechnet – zu viel bezahlte Kosten erhält man also zurück“, sagt Pönicke. „Gibt es allerdings eine Insolvenz, greift das Insolvenzrecht. Dann stellt sich die Frage, ob die Insolvenzmasse so groß ist, dass für die Gläubiger etwas abfällt.“ (mit RND)
