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„Frontalangriff auf Bürgerrechte“NRW-FDP legt Beschwerde gegen Verfassungsschutzgesetz ein

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Der FDP in NRW gehen die Befugnisse des Verfassungsschutzes zu weit. Sie befürchtet, dass unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittler geraten könnten.

Der FDP in NRW gehen die Befugnisse des Verfassungsschutzes zu weit. Sie befürchtet, dass unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittler geraten könnten. 

Was ist wichtiger: Freiheitsrechte der Bürger oder der Schutz vor Terrorgefahren? Die FDP will jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden lassen.

Die Gefahr von Terroranschlägen in NRW hat durch die angespannte internationale Lage nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich zugenommen. Der Verfassungsschutz von NRW setzt jetzt darauf, durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Internet frühzeitig Hinweise darauf zu erlangen, wenn Islamisten Attentate planen. Das erlaubt das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz, das im vergangenen Jahr vom Landtag verabschiedet wurde. Die FDP im Düsseldorfer Landtag hat jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde erhoben. „CDU und Grüne haben Freiheit und Sicherheit aus der Balance gebracht“, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne in Düsseldorf. Das neue Verfassungsschutzgesetz sei „ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte“ aller Menschen in NRW.

Drei Kern-Kritikpunkte

Der Rechtsstaat müsse entschlossen gegen Extremisten, Terroristen und ausländische Spione vorgehen – aber er dürfe dabei nicht „seine eigenen freiheitlichen Grundlagen schleifen“, erklärte Höne. Neue technische Möglichkeiten seien „aber kein Freifahrtschein für grenzenlose Überwachung“. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz erfolge ohne ausreichende Kontrolle und ohne wirksame Schutzmechanismen. „Mit diesem Gesetz könnten Unternehmen wie Palantir die Akten des Verfassungsschutzes zum KI-Training einsetzen“, kritisierte der FDP-Fraktionschef. Konkret wendet sich die FDP auch gegen drei weitere Kernpunkte des neuen Gesetzes.

Videoüberwachung. Die Novelle erlaubt dem Verfassungsschutz einen Echtzeit-Zugriff auf alle Videokameras im öffentlichen Raum. „Jede Videokamera, die eigentlich Ladendiebstahl verhindern soll, kann zukünftig auch vom Verfassungsschutz genutzt werden“, beklagte Höne. Jeder Bürger müsse damit rechnen, Ziel des Verfassungsschutzes zu werden. Das schaffe „ein Klima des Generalverdachts“, das mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar sei.

Unzureichender Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Im liberalen Verfassungsstaat müsse es die Möglichkeit geben, sich vertraulich mit Angehörigen bestimmter Berufe wie Rechtsanwälten, Geistlichen, Abgeordneten und Journalisten auszutauschen. Dies sei nun nicht mehr gewährleistet.

Überwachung von Kontaktpersonen. Der Verfassungsschutz darf nicht nur Personen gezielt überwachen, die in einer verfassungsfeindlichen Bestrebung engagiert sind, sondern auch deren Kontaktpersonen. „In einer freiheitlichen Gesellschaft muss die Überwachung unbescholtener Bürger aber die absolute Ausnahme bleiben. Der Kreis möglicher Kontaktpersonen ist nahezu uferlos“, kritisierte Höne.

Entscheidung wohl erst nach Landtagswahl

Bei der FDP geht man nicht davon aus, dass Karlsruhe vor der Landtagswahl im April 2027 eine Entscheidung trifft. NRW-Innenminister Herbert Reul wies die Vorwürfe zurück. „Wir erleben gerade die gefährlichste Sicherheitslage seit Jahrzehnten“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Da könne man nicht so tun, „als würden wir hier aus Jux und Dollerei Befugnisse ausweiten“.

Wenn die FDP jedes große Sicherheitsthema „reflexartig“ nach Karlsruhe schiebe, drücke sie sich vor der Verantwortung, Sicherheit und Freiheit selbst auszutarieren.  Wer den Behörden aus Misstrauen die Hände binde, schütze nicht die Freiheit, sondern sorge dafür, „dass Extremisten und Feinde der Demokratie mehr Spielraum“ hätten.