„Geistige Brandstifterei“Bürgermeister ruft zu Protesten gegen Rechtsrock auf

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Themar Rechtsrock 2018

Polizeibeamte im Juni 2018 vor dem Gelände des Rechtsrock-Festivals in Themar

Themar – Wenige Tage vor dem geplanten Beginn eines Rechtsrock-Konzerts in Themar (Kreis Hildburghausen) hat Bürgermeister Hubert Böse (parteilos) die Menschen zur Teilnahme an Gegenprotesten aufgerufen. Die Botschaften, die mit solchen Konzerten gesendet würden, seien „geistige Brandstifterei“, sagte Böse am Montag in Themar auf einer Einwohnerversammlung.

„Das, was hier passiert, das, was hier transportiert wird, das ist purer Hass, das ist menschenverachtend.“ Derartige Aufrufe gipfelten in Morden wie jenem am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Es sei wichtig, dass die Einwohner solche Aufrufe nicht unwidersprochen ließen. „Zeigen Sie Ihr Gesicht, stehen Sie mit uns auf uns zeigen Sie den Leuten, dass sie in Themar nicht willkommen sind“, forderte Böse.

In den vergangenen Jahren hatten sich nur wenige Menschen aus der 2800-Einwohner-Stadt an den Protesten gegen die Rechtsrock-Konzerte beteiligt. Stattdessen waren vor allem Demonstranten von außerhalb in die Stadt gekommen. Für Freitag und Samstag haben Rechtsextreme ein weiteres Konzert in Themar angemeldet.

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Alkoholverbot bei Neonazi-Festival

Kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Meiningen wichtige Auflagen der zuständigen Versammlungsbehörde für das Konzert für rechtmäßig erklärt – anders als in den vergangenen Jahren, als behördliche Auflagen regelmäßig von Gericht gekippt worden waren. Nach Einschätzung des Gerichtes ist es beispielsweise rechtmäßig, dass auf dem Festival am Samstag kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Ein Alkoholverbot wurde kürzlich bei einer ähnlichen Veranstaltung im sächsischem Ostritz durchgesetzt.

Auch mit ihrem Versuch, die geplanten Gegenproteste per gerichtlicher Anordnung weiter vom Veranstaltungsort der Rechtsextremen weg zu verschieben, sind die Neonazis nach Angaben des Verwaltungsgerichts Meiningen gescheitert.

Zudem erklärte das Gericht einen Sicherheitskorridor für rechtmäßig, mit dem die Polizei die Rechtsextremen und die Gegendemonstranten voneinander trennen will.

Musik darf nicht unterbrochen werden

Einige der verhängten Auflagen kippte das Verwaltungsgericht Meiningen aber. So sollte der Veranstalter unter anderem dafür sorgen, dass Musik oder Redebeiträge sofort technisch unterbrochen werden können, sobald etwa verbotene Lieder gespielt würden. Diese Einschränkung akzeptiert das Gericht nicht.

Das Argument laut Gerichts-Mitteilung: Wenn der Anmelder der Versammlung trotz gebotener Unterbrechung fortsetze, „können die Versammlungsbehörde oder die Polizei die Auflösung der Versammlung in Betracht ziehen.“

In Thüringen und Sachsen finden immer wieder Rechtsrock-Konzerte statt, die als Versammlungen angemeldet werden und damit nur schwer verhindert werden können. Bundesweit Schlagzeilen machten vor allem die Festivals im sächsischen Ostritz und im südthüringischen Themar, zu denen in der Vergangenheit bereits jeweils mehrere Tausend Besucher kamen. (RND/dpa)

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