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Reform der WehrpflichtCaritas befürwortet Einführung eines neuen freiwilligen Wehrdienstes

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Die Reform, die Freiwilligendienste stärken soll, wird im August im Kabinett entschieden, sieht jedoch Kritiken von CDU und CSU entgegen.

Die Reform, die Freiwilligendienste stärken soll, wird im August im Kabinett entschieden, sieht jedoch Kritiken von CDU und CSU entgegen.

Der Deutsche Caritasverband unterstützt den freiwilligen Wehrdienst in Deutschland, betont jedoch gleichwertige Anerkennung anderer Freiwilligendienste.

Der Deutsche Caritasverband unterstützt die Einführung des geplanten Wehrdienstes in Deutschland. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des neuen Gesetzes begrüßt der Verband, dass die Bundesregierung auf Freiwilligkeit setzt und damit die Verteidigungsfähigkeit des Landes nachhaltig stärken will. Gleichzeitig betont die Caritas, dass neben einem freiwilligen Wehrdienst auch andere Freiwilligendienste gleichwertig anerkannt werden müssen. Zivilgesellschaftliches Engagement dürfe nicht als nachrangige Alternative zum Wehrdienst betrachtet werden.

„Die Stärkung der Freiwilligendienste ist dringend geboten, da die bestehenden Strukturen durch anhaltende haushaltspolitische Einschränkungen unter Druck geraten sind“, heißt es in dem Schreiben. Die Freiwilligendienste seien für eine umfassend verstandene Verteidigungsfähigkeit der Demokratie unverzichtbar.

Junge Menschen in den Blick nehmen

Die Reform zur Stärkung des Wehrdienstes eröffnet die Möglichkeit, das Verhältnis von Freiwilligendiensten, dem neuen freiwilligen Wehrdienst sowie Einsätzen im Zivil- und Katastrophenschutz grundlegend neu zu gestalten. Dabei sei es entscheidend, den Fokus auf die jungen Menschen zu richten, die diese Dienste leisten sollen.

Zu einer attraktiveren Gestaltung von Freiwilligendiensten gehöre auch eine bessere Vergütung der jungen Menschen. Hier dürfe es nicht einseitig zu einer höheren Besoldung von Wehrdienstleistenden kommen. Dazu brauche es gesetzliche Anpassungen zum Taschengeld für Freiwilligendienstler.

Entscheidung im Kabinett Ende August

Die Beteiligung von Verbänden und Bundesländern ist die zweite Phase im Gesetzgebungsprozess und beginnt, nachdem ein Referentenentwurf veröffentlicht wurde. Im Anschluss folgen der Beschluss im Bundeskabinett, eine Stellungnahme des Bundesrats, Lesungen im Bundestag und die Verabschiedung des Gesetzes durch die Abgeordneten. Im Anschluss kann ein Gesetz in Kraft treten.

Der Beschluss im Kabinett ist für den 27. August geplant; zuletzt hatte es jedoch Kritik von CDU und CSU an dem Entwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) gegeben. Es fehle etwa an Zeitvorgaben, bis wann welche Zahl an Soldaten und Soldatinnen erreicht sein solle. (kna)