Politiker wegen Bestechlichkeit vor Gericht

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Düsseldorf - Der langjährige CDU-Landtagsabgeordnete undehemalige Fraktionschef im Ratinger Stadtrat, Wilhelm Droste senior,muss sich seit Montag wegen Bestechlichkeit vor dem DüsseldorferLandgericht verantworten. Der 73-Jährige hat sich laut Anklage fürbestimmte Bauprojekte in Ratingen eingesetzt. Im Gegenzug seien demPolitiker dafür Bauleistungen an seiner Konditorei samt Café undeinem Wohnhaus in sechsstelliger Höhe gewährt worden. So sei etwa fürdas Café reichlich Marmor herangeschafft und am Wohnhaus eine Garagein ein Badezimmer verwandelt worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben für die Bauvorhaben"Provisionen" von insgesamt mehr als 900 000 Mark (rund 460 000 Euro)bereitgestanden, davon 300 000 Mark (rund 153 000 Euro) für denpolitischen Einsatz Drostes, der als "starker Mann" in der RatingerCDU galt. Der Angeklagte gehörte von 1970 bis 1985 dem DüsseldorferLandtag an und war in seiner Heimatstadt auch stellvertretenderBürgermeister.

In 13 einzelnen Zuwendungen sei die Bestechungssumme geflossen.Als Bezirksausschuss-Vorsitzender habe Droste üblicherweise dieBeschlussvorlagen vorbereitet, denen die politischen Gremien in derStadt in der Regel gefolgt seien. In vier Abstimmungen habe er selbstfür die Bauprojekte gestimmt. Mehrfach habe sich der Politikerdarüber hinaus für die zwei Bauprojekte eines Investors eingesetztund etwa in Schreiben an den Stadtdirektor versucht, einen drohendenBaustopp bei der Erschließung zu verhindern.

Beim Prozessauftakt beantragte Drostes Verteidiger RüdigerDeckers, das Verfahren gegen Droste einzustellen. Sein Mandant seiunschuldig. Die Verteidigung berief sich auf die jüngsteRechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der Politiker in derRegel nicht als Amtsträger gelten und von den allgemeinenBestechungsparagrafen ausgenommen seien.

Für eine Verurteilung nach dem 1994 eingeführten Straftatbestandder Abgeordneten-Bestechung, für die bis zu fünf Jahre Haft drohen,gelten engere Vorschriften. Verteidiger Deckers sagte, Droste habesich "gleichsam als Lobbyist" für bestimmte Vorhaben einsetzendürfen. Auch die "Pflege der politischen Landschaft" sei nichtstrafbar.

Die Staatsanwaltschaft habe nicht dargestellt, wann es zu der füreine Verurteilung notwendigen "Unrechtsvereinbarung" gekommen seinsoll. Drostes Einsatz für die Bebauungspläne habe 1992 begonnen.Selbst wenn es zuvor Absprachen gegeben hätte, wären diese inzwischenverjährt.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Droste von seinen Ämternzurückgetreten. Das Gericht hat für das Verfahren 23 Verhandlungstageangesetzt. Bis Freitag will die Strafkammer über das weitere Vorgehenund den Antrag der Verteidigung entscheiden. (dpa)

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