Kinder und ihre RechteWann und wo Eltern ihre Kinder allein lassen dürfen

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Wann dürfen Kinder alleine ins Kino? Einkaufen?

Wann dürfen Kinder alleine ins Kino? Einkaufen?

Köln – Schnell noch dem dreijährigen Sohn ein Butterbrot geschmiert, ein Glas Milch dazu auf den Tisch und dann vier Stunden in die Kneipe zum Kegeln – was vor 30 Jahren für einen Bekannten des Autors zum typischen Freitagabend gehörte, war wohl schon aus damaliger Sicht von seinen Eltern außerordentlich, sagen wir: unbekümmert. Glaubt man ihnen hingegen, „zu der Zeit völlig normal“.

Wie dem auch sei, und selbst wenn heute alle Beteiligten darüber lachen, fest steht: Die Eltern haben damit ihre Aufsichtspflicht verletzt. Aber: Ab welchem Alter darf ich mein Kind eigentlich allein lassen? Und kann ich mein Kind überall und zu jeder Uhrzeit mit hinnehmen – so lange ich dabei bin? Wir haben mit Rechtsanwalt Marcus Hegelein vom Kölner Anwaltverein gesprochen. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Zu Hause

Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Kind zu beaufsichtigen, so dass ihm und Dritten kein Schaden entsteht. Konkrete Vorgaben, wie lange Eltern ihre Kinder in welchem Alter allein lassen dürfen, gibt es aber nicht. Bedeutet: Die Entscheidung liegt in erster Linie im Ermessen der Eltern. Ob diese tatsächlich gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen, entscheiden die Gerichte immer im Einzelfall – und natürlich auch nur dann, wenn dem Kind tatsächlich etwas passiert, es irgendetwas angestellt oder kaputtgemacht hat.

Grundsätzlich aber gilt: Je jünger das Kind, desto strenger legen die Gerichte diese Aufsichtspflicht aus. Bis zum dritten Lebensjahr dürfen Eltern demnach ihre Kinder im Grunde überhaupt nicht allein lassen. Aber solange nichts passiert, interessiert sich in der Regel auch kein Gericht dafür. Ob es also etwa in Ordnung ist, kurz über die Straße einkaufen zu gehen, während das Baby im Gitterbett schläft, muss letztlich jeder mit sich selbst ausmachen. Lässt hingegen jemand sein dreijähriges Kind allein zu Hause, während er mit den Freunden stundenlang in die Kneipe geht, sieht das sicher anders aus. In einem solchen Fall drohen Eltern nicht erst strafrechtliche Konsequenzen, wenn etwas passiert. Es genügt schon, wenn Polizei, Jugend- oder Ordnungsamt mitbekommen, dass so etwas öfter vorkommt.

Sind die Kinder älter als drei Jahre, verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht in der Regel auch dann nicht, wenn sie für einen kurzen Moment Wohnung oder Haus verlassen – etwa den Müll rausbringen oder im Keller etwas holen. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass in dieser Zeit nichts passieren kann, das Kind etwa keine spitzen oder scharfen Gegenstände erreichen kann, keine Kerzen brennen oder Herdplatten ausgeschaltet sind.

Entspannter wird es aus juristischer Sicht ab dem siebten Lebensjahr des Kindes: Dann können Eltern es auch mal für eine kurze Zeit allein zu Hause oder draußen spielen lassen. Es reicht, wenn sie sich ab und zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist, zum Beispiel per Telefon oder durch einen gelegentlichen Blick aus dem Fenster.

Im Kino

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder ab sechs Jahren allein ins Kino – vorausgesetzt, der Film ist ab diesem Alter freigegeben und er endet vor 20 Uhr. Für 14 Jährige liegt diese Grenze bei 22 Uhr, für 16-Jährige bei 24 Uhr. Die sogenannte FSK-Empfehlung gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Eltern dabei sind. Der Kinobetreiber darf einen Neunjährigen also nicht in einen Film ab sechzehn lassen, auch wenn der in Begleitung eines Elternteils ist, der ihm das erlauben würde. Ausnahme: Filme, die ab zwölf Jahren freigegeben sind. Diese dürfen auch jüngere Kinder im Kino anschauen, wenn ihre Eltern dabei sind.

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Im Supermarkt

Für kleinere Einkaufstouren gilt dasselbe wie für den Schulweg: Sobald das Kind sechs Jahre alt ist, darf es auch allein unterwegs sein. So ist es etwa unproblematisch, wenn Eltern ihr Kind zum Bäcker oder Supermarkt schicken. Allerdings sind Kinder erst ab dem siebten Lebensjahr geschäftsfähig. Bedeutet: Dinge, die ihr sechsjähriges Kind gekauft hat, können Eltern theoretisch wieder zurückgeben.

Auf der Straße

Eine Uhrzeit, ab der sich Kinder und Jugendliche nicht mehr in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, gibt es in Deutschland nicht.

Schule

Grundsätzlich dürfen Eltern ihre Kinder von Beginn an, also dem sechsten Lebensjahr, allein zur Schule gehen lassen. Verkehrsexperten empfehlen aber, die Strecke immer vorher gemeinsam einzuüben.

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Restaurant

Bis zum Alter von 16 Jahren müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Erwachsenen dabei haben, wenn sie ins Restaurant möchten. Ausnahme: Sie möchten dort etwas essen und Nicht-Alkoholisches trinken. Das dürfen sie bis 23 Uhr auch allein.

Kneipe

In Begleitung eines Erwachsenen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in eine Kneipe. Allerdings nur bis 23 Uhr. Danach droht den Eltern ein Bußgeld, für den Fall, dass jemand das Ordnungsamt ruft.

Konzert

Sobald sie 14 Jahre alt sind, dürfen Kinder in der Regel allein ein Konzert besuchen. Jüngere müssen einen Erwachsenen dabei haben.

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