Corona-VerunsicherungWas passiert, wenn mein Kind einen positiven Schnelltest hatte?

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Ein Schüler macht vor der ersten Stunde einen Selbsttest.

Köln – Es ist schwer mitzukommen bei den sich ständig ändernden Corona-Regeln. Erst galt der Genesenen-Status sechs Monate, nun sind es drei, bis vor Kurzem mussten Infizierte und Kontaktpersonen noch 14 Tage in Quarantäne, nun sind es 10 Tage und dann unterscheiden sich die Corona-Regeln auch noch leicht in den einzelnen Bundesländern. Also: Dieser Artikel soll ein Überblick für die Menschen sein, die den Überblick längst verloren haben.

Ich fühle mich krank, was muss ich tun?

Zu den häufigsten Covid-Symptomen gehören Kopfschmerzen, Schnupfen, Müdigkeit, Husten und Fieber. Viele Infizierte klagen auch über Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen und Schüttelfrost. Bei diesen Symptomen sollte man unbedingt einen Corona-Test machen: Entweder einen Selbsttest zuhause oder einen Test beim Hausarzt oder in einem Schnelltestzentrum. Einige Schnelltestzentren testen allerdings nur symptomlose Personen, deshalb sollte man dringend vorher telefonisch Bescheid geben. Auch vor einem Arztbesuch sollte man sich bei Corona-Symptomen dringend vorher anmelden. Wer einen positiven Test hat, muss sich isolieren.

Ich habe vor fünf Tagen einen Freund getroffen, der jetzt Corona-positiv ist. Muss ich in Quarantäne?

Das kommt sehr stark auf den Impfstatus an. Grundsätzlich müssen nachweislich Infizierte und enge Kontaktpersonen in Quarantäne, es gibt jedoch Ausnahmen.

Als „enge Kontaktperson“ gelten Personen, die sich zehn Minuten im selben Raum mit einer infizierten Person aufgehalten haben oder hineingingen, kurz nachdem die Person gegangen ist. Wer draußen länger als zehn Minuten mit einer infizierten Person nahen Kontakt hatte, gilt ebenfalls als enge Kontaktperson. Naher Kontakt im Freien bedeutet: Weniger als 1,5 Meter Abstand und keine Maske. 

Dreifach Geimpfte, frisch zweifach Geimpfte und frisch Genesene müssen auch als enge Kontaktperson nicht in Quarantäne, sollten sich aber regelmäßig testen. Wird bei ihnen eine Infektion nachgewiesen, müssen sie natürlich trotzdem in Quarantäne. „Frisch Geimpft“ und „frisch Genesen“ sind Personen, die in den letzten drei Monaten immunisiert wurden. Menschen, die mit den engen Kontaktpersonen zusammenwohnen, müssen nicht in Quarantäne.

Also: Wenn man als geboosterte, frisch genesene oder frisch zweifach geimpfte Person vor fünf Tagen Kontakt zu einem infizierten Freund hatte, sollte man sich regelmäßig testen. In Quarantäne muss man aber nicht.

Ich bin Quarantäne, wann kann ich mich freitesten?

Bei Kontaktpersonen endet die Quarantäne 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit dieser Person ohne abschließenden Test. Infizierte sind nach dem Tag ihrer positiven PCR-Testung zehn Tage in Quarantäne. Wer möchte, kann sich jedoch nach sieben Tagen freitesten: Hierfür braucht man ein negatives Testergebnis eines zertifizierten Schnelltestzentrums oder ein negatives PCR-Ergebnis. Kinder und Jugendliche, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind aber regelmäßig in der Schule oder in der Kita getestet werden, können sich bereits nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Antigentest freitesten.

Mein Kind hat einen positiven Selbsttest aus der Schule, was muss ich tun?

Ist der Selbsttest positiv, muss das Kind unverzüglich von einem Elternteil abgeholt werden. In den neuen Quarantäne-Regelungen sind Schnelltest-Ergebnisse den PCR-Testergebnissen gleichgesetzt: Ein positiver Selbsttest muss nicht durch einen PCR-Test bestätigt werden, ein Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum reicht aus. 

In Kitas und Schulen müssen nur infizierte Kinder, Lehrerinnen und Erzieherinnen in Quarantäne. Die Kontaktpersonen sollen in Einrichtungen und Schulen dafür engmaschiger getestet werden.

Muss ich mein infiziertes Kind vom Rest der Familie isolieren?

Laut den behördlichen Angaben: Ja. Es ist aber völlig klar, dass dies bei kleinen Kindern nicht funktioniert. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt zwar eine räumliche Trennung des Kindes zu den Familienangehörigen, schreibt jedoch dazu, dass die Regelungen altersgerecht angepasst werden. Wenn ein kleines Kind in Quarantäne ist, kann sich beispielsweise nur ein Elternteil um das Kind kümmern. Dieses Elternteil isoliert sich dann ebenfalls vom Rest der Familie.

Kann ich zur Betreuung zu Hause bleiben?

Diese Frage müsse mit dem jeweiligen Arbeitgeber geklärt werden, so die Stadt Köln. Grundsätzlich gilt: Eltern von Kindern unter zwölf Jahren können Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, bis zu 30 Tage pro Kind und Elternteil im Jahr. Wenn ihre Kinder infiziert sind, sollten die Eltern wenn möglich ins Home Office wechseln.

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Welche Kontaktbeschränkungen gelten derzeit?

Die Kontaktbeschränkungen hängen auch vom Impfstatus- beziehungsweise Genesenenstatus ab. Ungeimpfte und nicht-Genesene dürfen sich mit Angehören ihres eigenen Haushaltes und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Geimpfte und Genesene Personen dürfen sich mit höchstens zehn weiteren Personen treffen, die Anzahl der Haushalte ist egal. Die Ausnahme: Leben in einem Haushalt beispielsweise zwölf Menschen, dürfen Bewohner sich dort mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinder unter 14 Jahren.

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