Experte zu Corona-Tests für Urlauber„Ich halte das Ganze für ziemlichen Mumpitz“

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Untersuchungen auf Corona für Heimkehrer aus Risikogebieten bleiben freiwillig, sollen aber künftig kostenlos an Flughäfen möglich sein – Verstöße können bis zu 25.000 Euro kosten. Joachim Frank sprach mit Rechtsexperte Martin Huff über das Thema.

Herr Huff, was halten Sie von der Neuregelung mit Corona-Tests für Einreisende aus dem Ausland?

Entscheidend ist: An der Pflicht zur Quarantäne ändert das erst einmal gar nichts. Nach der Quarantäne-Verordnung – Stand heute – müssen Sie sich als Einreisender in Quarantäne begeben. Erst später hebt der negative Ausgang des Tests dann die Quarantäne auf. Deshalb halte ich das Ganze für ziemlichen Mumpitz.

Und die Quarantäne-Pflicht?

Die strikte Pflicht zu einer sofortigen Quarantäne nach der Einreise aus mehr als 100 Staaten, die in einer kaum auffindbaren Liste des Robert-Koch-Instituts verzeichnet sind, halte ich in der gegenwärtigen Situation für unverhältnismäßig.

Zur Person Martin W. Huff

Martin W. Huff, geboren 1959 in Köln, ist seit 2008 Geschäftsführer und Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Köln. Er war lange Jahre Mitglied der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Chefredakteur der Neuen Juristischen Wochenschrift, der größten Fachzeitschrift für Juristen. Er befasst sich als Rechtsanwalt in der Kanzlei LLR Rechtsanwälte intensiv mit dem Medienrecht und dem Recht der Freiberufler. Er ist zudem Mitglied der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. 

Eine Gleichbehandlung ist auch nicht gegeben: Der Polizist, der Stadtrat müssen sich nicht unverzüglich in Quarantäne begeben, sondern können erst einmal weiterarbeiten und sich dann ein ärztliches Attest holen.

Tests und Quarantäne dienen der Sicherheit. Was ist dagegen einzuwenden?

Dass es eine Scheinsicherheit ist, weil niemand die Massen-Quarantäne überwachen kann. Unter den Ländern, die unter die Quarantäne-Pflicht fallen, sind so beliebte Urlaubsziele wie die Türkei, die USA, Marokko oder die Dominikanische Republik. Es müssten unzählige Mitarbeiter des Ordnungs- oder Gesundheitsamtes am Flughafen stehen und den Heimkehrern sagen: „Sie kommen in Quarantäne. Ich begleite Sie jetzt nach Hause und postiere mich 14 Tage vor Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, ob Sie das auch einhalten.“

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Das ist erkennbar absurd. Außerdem darf man ja vom Flughafen sehr wohl mit der Bahn oder mit dem Taxi nach Hause fahren. Konsequent ist auch das nicht, wenn man wirklich alles tun will, um etwaige Infektionen zu verhindern. Auf dem Nachhauseweg könnte ein infizierter Reisender schließlich durchaus noch zur Virenschleuder werden: im Taxi, im Bahnabteil oder auf dem Bahnsteig.

Was wäre eine Alternative?

Sinnvoll wäre es, sich am Urlaubsort vor der Ausreise aus dem Gastland testen zu lassen. Mit einem negativen Test sollten sich Reisende dann unbehelligt und mit dem guten Gefühl ins Flugzeug setzen dürfen, dass kein Ansteckungsrisiko besteht. Das Gleiche gilt anschließend für die Einreise: Wer beim Aussteigen aus dem Flugzeug ein negatives Testergebnis vorlegen kann, sollte sich frei bewegen dürfen.

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