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Amtsgericht LeverkusenBurscheider in Uniform wollte Eindruck schinden

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. 

Betrunken, nach der Meisterfeier in Leverkusen, wollte der Angeklagte mit seiner originalen Uniform Polizeibeamte beeindrucken. Das ging schief.

Vermutlich hatte sich der angeklagte Burscheider einen Hauptmann-von-Köpenick-Effekt versprochen, als er am frühen Morgen gegen 5 Uhr am 19. Mai 2024 in Bundeswehruniform auf der Polizeiwache in Hilgen erschienen war. Dort forderte er forsch, dass man ihm die Namen der Polizeibeamten nennen solle, die ihn kurz zuvor bei einer kleineren Sachbeschädigung gestellt hatten.

Er soll in Hilgen gegen einen Süßigkeitenautomaten getreten haben, was er aber abstreitet. Der Burscheider, der in der Wache selbstbewusst mit Rangabzeichen an Hemd, Koppel und Barett vorstellig wurde, hatte sich von den Beamten ungerecht behandelt gefühlt, weshalb er sich zu dem Besuch auf der Wache in Hilgen entschlossen hatte. Er kennt sich in den soldatischen Dingen aus, war bis kurz zuvor Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen. Dort hat er es bis zum Feldwebel gebracht.

Polizisten unterzogen Angeklagten einer Leibesvisitation

Die Uniform hätte er allerdings nicht öffentlich tragen dürfen, weil er zur Tatzeit Reservist war.

Viel Eindruck konnte der Buscheider bei den Polizisten damit aber wohl nicht schinden, im Gegenteil: Man unterzog ihn einer Leibesvisitation. Das vermutlich, weil die Polizisten sicher gehen wollten, dass er in der Uniform womöglich nicht noch eine Waffe versteckt hatte, was aber nicht der Fall war.

Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen heißt der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch, der ausdrücklich verbietet, „inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen“ zu tragen.

Sein Anwalt Gottfried Reims spielte die Tat seines Klienten von Anfang an herunter und vermittelte mit seinem Auftreten und seiner Sprache überzeugend, dass es diese Sache doch eigentlich gar nicht wert sei, darüber zu verhandeln, eine Kleinigkeit, eine Nebensache. Reims: „Dass das nicht gerade vernünftig gewesen ist, nun ja, hat er inzwischen auch verstanden.“ Der Angeklagte nickt. Reims, eine Art lebende Strafverteidiger-Legende, beschäftigt sich sonst auch eher mit schwereren Fällen.

Dass das nicht gerade vernünftig gewesen ist, nun ja, hat er inzwischen auch verstanden
Anwalt Gottfried Reims über das Verhalten seines Mandanten

Der Verteidiger führte aus: Am 18. Mai 2024, also am Tag vor dem Geschehen aufder Wache, sei sein Mandant den ganzen Tag in Leverkusen am Stadion unterwegs gewesen. Das war der Tag, an dem Bayer 04 in Leverkusen nach dem letzten Spiel der Saison die Meisterschale bekommen hat. Der Alkohol floss in Strömen, anscheinend auch bei dem Angeklagten.

Der Staatsanwalt konnte sich eine Bemerkung nicht verkneifen: „Es ist keine gute Idee, sonntagmorgens mit besoffenem Kopf auf die Polizeiwache zu gehen und für Gerechtigkeit zu kämpfen. Das kommt nicht gut an bei Polizeibeamten.“

Die Richterin hatte sich bei der Bundeswehr erkundigt: Der Burscheider Soldat soll fast alle Uniformteile in der Kleiderkammer zurückgegeben haben, nur sein Barett habe er dort als verlustig gemeldet.

Das sei aber eigentlich auch unwesentlich, denn der Paragraf greife selbst dann, wenn man sich irgendeine selbst erdachte Uniform anziehe.

Weil der Burscheider Reservist sich einsichtig zeigte, wird das Verfahren mit einer Auflage eingestellt: 600 Euro muss er an einen wohltätigen Verein zahlen.