Gas-AbschlägeEnergieversorgung Leverkusen kalkuliert mit zu hohem Steuersatz

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Defekte Gasleitung am Wanderparkplatz Hasensprung

Bei den höheren Gas-Abschlägen hat die EVL mit 19 statt sieben Prozent Umsatzsteuer kalkuliert. Der Fehler soll ausgeglichen werden. Hier eine defekte Leitung im Leichlinger Netz

19 Prozent Umsatzsteuer auf Gas, das gilt nicht mehr: Die EVL hat ihren Kunden Briefe mit falschen Zahlen geschickt. In der Abrechnung soll das korrigiert werden, versichert der Versorger.

Verwirrung hat die Energieversorgung Leverkusen bei ihren Kunden ausgelöst. Im jüngsten Brief, mit dem die EVL ihre Kunden über neue, höhere Abschläge für Gas und Strom informierte, gibt es einen systematischen Fehler: Beim Gas werden noch 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen und der Abschlag auf dieser Basis berechnet. Dabei wurde die Umsatzsteuer für Gas inzwischen auf sieben Prozent gesenkt – eine weitere Hilfe gegen die exorbitanten Preise.

Zur Umsatzsteuersenkung hatte die EVL vor Wochen mitgeteilt, dass sie diese „selbstverständlich“ an die Kunden weitergegeben werde. Umso verwunderter war jetzt Sascha Steiner, als er den Brief der EVL durchlas: Dort sind auch für Gas 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen. Daraus resultiert ein entsprechend hoher Abschlag für den Wiesdorfer Kunden.

In der Abrechnung soll der Fehler korrigiert werden

Eine Nachfrage am Freitag bei der EVL zeigte: Da ist ein Fehler passiert, der aber folgenlos bleiben werde, versicherte Sprecher Stefan Kreidewolf. Der Abschlag werde mit 19 Prozent Umsatzsteuer eingezogen, aber in der Gas-Abrechnung würden nur sieben Prozent Steuer veranschlagt. „Das werden wir in der nächsten Jahresverbrauchs-Abrechnung dokumentieren. Ihnen geht kein Geld verloren“, versicherte der EVL-Mann.

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Hintergrund des Fehlers seien die sich derzeit extrem schnell verändernden gesetzlichen Vorgaben. Das seien – für alle Versorger – „noch nie dagewesene Anforderungen und Arbeitsaufkommen“. Der Sprecher zählte auf: Umsatzsteuer-Senkung, Einführung und bald darauf wieder einkassierte Gas-Umlage, Dezember-Soforthilfe – und absehbar die Strompreis-Bremse im März, die dann rückwirkend zum Januar gelten soll. Allein die Berechnung der neuen Abschläge und die Umsetzung im System der EVL habe zwei Kollegen zwei Tage lang beschäftigt, berichtete Kreidewolf.

Natürlich sei die falsche Ausweisung der Umsatzsteuer beim Gas ärgerlich und verwirre die Kunden unnötig. Aber man habe sich bei der EVL entschlossen, die Abschläge jetzt nicht noch einmal mit dem verringerten Steuersatz neu zu berechnen. Es sind ja Vorauszahlungen, keine Rechnungen.

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