Lärmschutz OpladenGebührenerlass kommt nicht in Frage

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Als Profiteure vom Bau der Lärmschutzwand an den Gleisen werden Hausbesitzer in weiten Teilen Opladens herangezogen.

Als Profiteure vom Bau der Lärmschutzwand an den Gleisen werden Hausbesitzer in weiten Teilen Opladens herangezogen.

Leverkusen – Selten freut sich jemand, wenn ein Gebührenbescheid ins Haus flattert. Wer freut sich schon über zu zahlende Rechnungen? Aber die Verärgerung, die bereits die Ankündigung ausgelöst hat, dass zahlreiche Hauseigentümer in Opladen zu den Kosten der neuen Lärmschutzwand längs der Bahnstrecke herangezogen werden, die nicht einmal in der Nähe der Gleise wohnen, hat einigen Zorn im Stadtteil provoziert.

Die Art und Weise, wie die Bürger in einer Informationsveranstaltung im Forum mit der Unabwendbarkeit dieser Abrechnung konfrontiert wurden, wurde jetzt in der Bezirksvertretung II in Opladen mit den Worten „höchst unglücklich“ noch sehr sanft kommentiert.

Vorgehen gebilligt

Unterm Strich aber hat die Stadtverwaltung für ihr Vorgehen von der Politik Grünes Licht bekommen: Die Stadtteilvertretung hat die vorgeschlagene Gebührensatzung für dieses Projekt mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen gebilligt.

Auf der Strecke blieben dafür Änderungsanträge der FDP, der Partei Opladen plus und des rechten „Aufbruch Leverkusen“, der bislang unter Pro NRW firmierte. Außerdem ein Bürgerantrag des früheren Opladener Ratsmitgliedes Uwe Becker, in dem Fall mittelbar Betroffener. All diese Anträge hatten zum Ziel, der Gebührenanteil der Besitzer von Bestandsimmobilien deutlich zu senken und dafür der Stadt mehr aufzubürden.

Hauptprofiteur ist die Stadt

Schließlich sei die Stadt der Veranlasser des Mauerbaus und dessen Hauptprofiteur – denn nur mit der Lärmschutzwand längs der Gleise kann das Bauprojekt Neue Bahnstadt West mit seinem mehr als 400 neuen Wohnungen umgesetzt werden. Den städtischen Anteil auf bis zu 85 Prozent zu erhöhen, war im Extremfall beantragt worden. Doch bleibt es bei der von vornherein geplanten – und allgemein bei solchen Abrechnungen üblichen – Aufteilung von 90 Prozent Beteiligung der Anlieger und zehn Prozent Restbelastung der Kommune.

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Eine Umkehrung wäre ausgeschlossen, argumentierte Reinhard Schmitz, Fachbereichsleiter Tiefbau, in der Sitzung. Das wären rund 1,5 Millionen Euro an Mindereinnahmen für die Stadt in Zeiten der Haushaltssicherung und damit ein eindeutiger Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht.

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