Mit einem Gebührenverzicht will die Stadt Leverkusen die Freiluft-Gastronomie für coronabedingte Einnahmeverluste erneut entlasten.
Corona-Hilfe verlängertLeverkusener Gastronomen dürfen Außenflächen länger kostenlos nutzen

Gastronomie-Betriebe in Leverkusen sollen für genutzte öffentliche Flächen im Freien bis Ende Mai von der Gebührenpflicht befreit bleiben.
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Seit drei Jahren, mit Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020, verzichtet die Stadt Leverkusen inzwischen auf die ihr zustehenden Sondernutzungsgebühren, wenn Gastronomiebetriebe Außenflächen vor ihren Lokalen zusätzlich zur Bewirtung nutzen. Gastwirte konnten in dieser Zeit auf Antrag und nach einer Überprüfung der Flächen finanziell entlastet werden.
Bei der Überprüfung geht es jeweils darum, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dass also Mindestbreiten von Gehwegen und Brandstraßen in Fußgängerzonen freigehalten werden, was auch durch die Feuerwehr im Einzelfall geprüft werden muss. Einmal genehmigt, konnte diese Fläche auch in den Folgejahren mit einer vereinfachten Antragstellung weiterhin kostenfrei und gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro genutzt werden.
Spürbare Umsatzeinbrüche
Nun ist diese Regelung zum 31. Oktober 2022 ausgelaufen. Doch haben sich zahlreiche Gastronomen inzwischen mit der Bitte um Verlängerung bei der Stadt gemeldet. Denn zur Corona-Pandemie, die in vielen Betrieben zu spürbaren Umsatzeinbrüchen geführt hat, kommen nunmehr die steigenden Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges und der Gasmangellage hinzu.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Ausnahmeregelung rückwirkend ab dem 1. November bis Ende Mai kommenden Jahres zu verlängern, fand in den politischen Gremien, den Bezirksvertretungen und dem Finanzausschuss, bisher breite Unterstützung. Der Rat muss die abschließende Entscheidung am 12. Dezember treffen.

Auch für Wirt Gerhard Prattki vom Pentagon in der Opladener Neustadt ist der Gebührenerlass eine wichtige Hilfe.
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Widerspruch gab es bisher nur vom FDP-Vertreter Uwe Bartels im Stadtbezirk I. Er halte diese Förderung inzwischen nicht mehr für angemessen, begründete er seine einsame Gegenstimme zum weiteren Gebührenerlass. Es gebe in der Gastronomie so gut wie keine Corona-Auflagen mehr. Und andere Gewerbe gingen leer aus und müssten aus eigener Kraft über die Runden kommen.
Ihm widersprach sehr deutlich Frank Melzer (CDU), der sogar eine noch längere Frist für gerechtfertigt hielt. Wenn die Menschen ihr Geld zusammenhalten müssten, werde bei Gaststätten-Besuchen am ehesten gespart. Dies wurde auch im Finanzausschuss so gesehen, wo die Verwaltungsvorlage einstimmig beschlossen worden ist.