Uwe Richrath geht in einer Stellungnahme in die Offensive.
„Ämterkarten“Leverkusens OB verteidigt sich in Parkkarten-Affäre

Uwe Richrath steckt in der Kritik wegen kostenloser Parkkarten für Verwaltungsmitarbeiter.
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Leverkusens Oberbürgermeister geht in der Parkkarten-Affäre in die Offensive. In einer Stellungnahme zu einer Anfrage von CDU-OB-Kandidat Stefan Hebbel aus dem Rat vom 25. August verteidigt sich Richrath und gibt weiterhin an, über rechtliche Bedenken rund um die sogenannten „Ämterkarten“ in der Verwaltung nicht informiert gewesen zu sein.
Zum Hintergrund: Der Geschäftsführer der Leverkusener Parkgesellschaft (LPG) Björn Krischick, der das Amt bei der Stadttochter seit dem 1. April alleine innehat, hatte bei der Amtsübergabe bemerkt, dass bei der Stadtverwaltung 157 kostenlose Parkkarten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umlauf waren, mit denen sie in den drei Parkhäusern City C, Luminaden und Forum parken konnten. Diese Praxis wurde offenbar einige Jahre in der Stadtverwaltung ausgeübt.
Allerdings bestehen dabei rechtliche Bedenken. Denn einerseits hätte die LPG mit diesen Karten Geld erwirtschaften können, weshalb Krischick, als er das bemerkte, eine „Korrektur der Steuereinnahmen“ beim Finanzamt eingereicht hatte. Außerdem steht der Vorwurf der Vorteilsnahme im Raum. Deshalb hatte Uwe Richrath Anfang Juni, um diesem Verdacht vorzubeugen, Anzeige beim Landeskriminalamt erstattet. Nach Paragraf drei des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sei das seine Pflicht, hatte er dazu mitgeteilt. Auch die Karten wurden umgehend eingezogen.
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Leverkusen: Märtens gab Richrath Hinweise
Zuletzt waren aber Unterlagen aufgetaucht, die nahelegen, dass Richrath schon seit Jahren von der Praxis wusste. So hatte Markus Märtens, der damalige Kämmerer und LPG-Geschäftsführer, den OB am 15. Februar 2018 darauf hingewiesen, dass diese Karten für städtische Dauerparkplätze in Zukunft nicht mehr zu nutzen seien. 2019 hatte Apcoa, die damalige Betreiber-Firma der Parkhäuser, ebenfalls Bedenken gegenüber der LPG geäußert.
2021 dann, als der Betreiber wechselte, gab es einen weiteren Hinweis von Märtens, dass es keine kostenlosen Parkkarten mehr gebe. Es sei aber möglich, so geht aus den Unterlagen hervor, dass die Stadt 50 Karten kaufen könne, hatte er damals mitgeteilt. Uwe Richrath hatte daraufhin Märtens mitgeteilt, er solle die kostenlose Nutzung der Karten in den Vertrag mit Q-Park, inzwischen Betreiber der Parkhäuser, einbeziehen.
Das bestätigt Richrath erneut in seiner jüngsten Stellungnahme: „Wie der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, habe ich Herrn Märtens – als damaliger Geschäftsführer der LPG – im November 2021 gebeten, eine vertragliche Vereinbarung mit der neuen Pächterin zu finden, um eine bereits langjährig ausgeübte, kostenfreie Bereitstellung von Parkkarten für den Dienstgebrauch weiterhin zu ermöglichen.“
Weil Q-Park dann eben jene Karten zur Verfügung gestellt habe, „konnte davon ausgegangen werden, dass eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen ist“, so der OB. Der Vertrag liege der Stadt allerdings nicht vor, obwohl man bei der LPG dazu mehrfach nachgefragt habe, schreibt Uwe Richrath.
Wie in meiner vorbezeichneten E-Mail aus November 2021 ausdrücklich dargelegt, ist es vielmehr so, dass ich zu jeder Zeit eine vertragliche Vereinbarung, mithin rechtlich zulässige Lösung gewünscht habe.
Die Unterlagen aus 2018 und 2019 „sind mir nicht bekannt und liegen mir nicht vor“, verteidigt sich der OB weiter. Richrath sieht sich als Opfer der Presseberichterstattung, es werde versucht, „den Eindruck zu erwecken, dass ich seit 2018 wissentlich rechtswidrig gehandelt habe“. Das weise er ausdrücklich und entschieden zurück. Ein laut Richrath vermeintlicher Satz von Märtens – „Ich möchte bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass eine kostenlose Bereitstellung der Parkkarten künftig nicht mehr möglich sein wird“ – sei lediglich ein Hinweis darauf, „dass sich die bisherige Praxis ändern wird“. Welche Gründe dem zugrunde lägen oder ob dieser tatsächlicher oder rechtlicher Natur seien, lasse sich aus diesem Zitat nicht entnehmen, behauptet der OB.
„Wie in meiner vorbezeichneten E-Mail aus November 2021 ausdrücklich dargelegt, ist es vielmehr so, dass ich zu jeder Zeit eine vertragliche Vereinbarung, mithin rechtlich zulässige Lösung gewünscht habe.“ Außerdem hätten die beauftragten Wirtschaftsprüfer den LPG-Jahresabschlüssen in allen vergangenen Jahren immer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auch in den Lageberichten, die die LPG-Geschäftsführung erstellt habe, habe es „keine Hinweise auf etwaige Risiken im Zusammenhang mit den Parkkarten“ gegeben. Deshalb sei die LPG-Geschäftsführung auch immer entlastet worden.
Richrath schiebt den schwarzen Peter in einem weiteren Absatz der LPG zu: „Anzumerken ist, dass die Geschäftsführung der LPG im alleinigen Interesse der GmbH handelt und nicht der Weisungsbefugnis des Oberbürgermeisters unterliegt.“ Weisungen könnten nur auf Grundlage formaler Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung erfolgen, „nicht durch Einzelanweisungen des Oberbürgermeisters“.