Abo

Vor SommerurlaubStadt Leverkusen rät dazu, Ausweise zu prüfen

2 min
Ein Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland liegt auf einem Führerschein.

Die Stadtverwaltung rät Leverkuserinnen und Leverkusenern vor ihren Sommerurlauben zu prüfen, ob ihre Ausweise noch gültig sind.

Bis man einen neuen Personalausweis hat, kann es zwei Wochen, bei einem neuen Reisepass vier Wochen dauern.

Die Stadtverwaltung rät Leverkuserinnen und Leverkusenern vor ihren Sommerurlauben zu prüfen, ob ihre Ausweise noch gültig sind. Wenn die Dokumente nicht mehr gültig sind, können Bürgerinnen und Bürger einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren und dort neue Dokumente beantragen. Und weil das – vom Antrag bis zur Abholung – bei Personalausweisen zwei und bei Reisepässen bis zu vier Wochen dauern kann, rät die Stadt dazu, nicht mehr lange zu waren.

Einen Personalausweis benötigt man, wenn man innerhalb der EU (im Schengen-Raum) und in der Türkei unterwegs ist. Einen Reisepass, wenn man außerhalb der Europäische Union reist. Seit dem 1. Januar 2024 brauchen Kinder außerhalb der EU einen elektronischen Reisepass. Ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zur Ablauffrist gültig.

Termine muss man im Bürgerbüro online buchen, Wünsche kann man auch per E-Mail einreichen. Dabei müssen Bürgerinnen und Bürger das konkrete Anliegen und eine Telefonnummer angeben. Erreichbar per Telefon sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros montags dienstags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr unter 0214/40633120. Wer per Telefon einen Termin anfragt, bekommt einen Vorschlag per Rückruf.

Für 15 Euro (zusätzlich zur regulären Gebühr für ein Ausweisdokument) verschickt die Bundesdruckerei Ausweisdokumente auch direkt an die Meldeadresse. Wichtig: Der Postzustelldienst darf alte Ausweise weder an der Haustür entwerten noch mit zur Behörde nehmen. Deshalb müsse die Entwertung des alten Dokuments bereits erfolgen, wenn das neue beantragt wird.

Wer einen neuen Personalausweis bekommt, muss sich beim Postzustelldienst mit einem anderen gültigen Ausweisdokument, zum Beispiel mit dem Führerschein, identifizieren. Neue Ausweise können nur persönlich ausgehändigt werden, auch eine bevollmächtigte Person darf sie nicht annehmen. (nip)