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FDP-AnfrageBezirksregierung nimmt Stellung zur Stauanlage Engelskirchen-Osberghausen

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Das Foto zeigt die Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen.

Die Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen beschäftigte die Regionalpolitik.

Können Schwermetalle und Sedimente beim Rückbau zu Lasten der Gewässergüte der Agger gehen?

Mit der Zukunft der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen hat sich gestern in Köln die Regionalrats-Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz befasst. Die Bezirksregierung antwortete schriftlich auf eine FDP-Anfrage.

Die Liberalen wollten wissen, wie die Bezirksregierung zum Risiko der Mobilisation von Schwermetallen und feiner Sedimente zu Lasten der Gewässergüte im Falle des Abstaus und Rückbaus der Anlage steht. Sie fragten zudem, ob es im Vorfeld der Verfügung eine Abwägung zwischen Hochwasserschutz und Renaturierung gegeben habe – denn „auch eine Stauanlage dient dem Hochwasserschutz“, so die FDP.

Naturphänomen oder menschliche Aktivität?

Die Antworten der Bezirksregierung fielen etwas vage aus, sie verweist auf die Zuständigkeit des Aggerverbandes als ehemaliger Staurechteinhaber, dem die Planung des Rückbaus aufgegeben worden sei. „Dem Verursacherprinzip gemäß ist es daher nur folgerichtig, dass der Aggerverband die Anlage nun zurückbauen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Ökologie beseitigen muss.“

Im Zuge der Planungen müsse „selbstverständlich auch betrachtet werden, ob durch die geplanten Maßnahmen eine Mobilisation der Sedimente zu einer Verschlechterung der Gewäsergüte, der Gewässerstrukturgüte und weiterer Parameter einer ökologischen Gewässerzustandsbewertung führen könnte.“ Es sei dabei zu unterscheiden, so die Bezirksregierung, zwischen Geschiebetransport als Naturphänomen einerseits und „durch menschliche Aktivität wie dem vorgesehenen Umbau verursachte Remobilisation von mit Schadstoffen durchsetzten Ablagerungen aus dem Rückstaubereich der Stauanlage“ andererseits. „Entsprechend umsichtig ist eine Umbauplanung zu konzipieren.“

Wörtlich schreibt die Bezirksregierung: „Der Abstau der Stauanlage erfolgt in einer Weise, dass eine Erosion und vermeidbarer Abtransport von (Fein-)Sedimenten nach unterhalb maximal, nach dem Stand der Technik und dennoch mit verhältnismäßigem Aufwand, verhindert wird. Die nähere Ausgestaltung der weiteren Umbauten bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.“

Zur Hochwasserfrage meint die Bezirksregierung, dass die Anlage in Osberghausen kein Hochwasserschutzbauwerk sei, vielmehr sei bei Vollstau-Betrieb der natürliche Retentionsraum der Agger sogar dauerhaft überstaut. Die Aufgabe des öffentlichen Hochwasserschutzes obliege grundsätzlich den Anliegerkommunen, also Engelskirchen und Gummersbach. „Sofern Stauhaltungsdämme verbleiben und zu Hochwasserschutzanlagen technisch wie rechtlich umfunktioniert werden sollen, ist die zugehörige Unterhaltungspflicht als Daueraufgabe und damit verbleibende Kostenposition ebenso verbindlich zu regeln.“